Bildungscampus Lusan – Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 21 VgV 006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungscampus Lusan – Objektplanung Gebäude und Innenräume
Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, LPH 2-8, 9 optional, für Umbau und Sanierung sowie Neubau
Rudolstädter Straße 51 / Elsterberger Straße 6, 07549 Gera
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, LPH 2-8, 9 optional, für Umbau und Sanierung sowie Neubau für 3 Teilobjekte mit nachfolgender Kurzbeschreibung:
1. Umbau und Sanierung Bestandsschulgebäude Regelschule 4 „Die Vierte“, Rudolstädter Str. 51, 07549 Gera (in Montagebauweise errichtete Typenschule „Gera 72, Schustertyp“, Baujahr 1978)
2. Umbau und Sanierung Bestandsgebäude ehem. Förderschule, Elsterberger Str. 6, 07549 Gera (Typenprojekt kombinierte Kindereinrichtung Bezirk Gera, Typ WBS 70 6,3 Mp Plattenbauweise) mit Einordnung von Funktionseinheiten der Regelschule 4 sowie der sich ebenfalls auf dem Gelände befindenden Grundschule 6 „Wilhelm Busch“
3. Neubau einer Zweifeld-Sporthalle mit Möglichkeit der Dreiteilung
Die Stadt Gera beabsichtigt, am Standort einen Bildungscampus für den Stadtteil Gera Lusan unter Einbeziehung der beiden dort befindlichen Schulen, Grundschule 6 und Regelschule 4, zu schaffen. Ziel ist es, den Schülern des Stadtteils zeitgemäße Bildung in zeitgemäßen Räumlichkeiten zu ermöglichen, wobei das aktuell leerstehende, sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum derzeitigen Schulgelände befindende Gebäude Elsterberger Str. 6 Funktionseinheiten beider Schulen aufnehmen soll. Der Außenstandort der Grundschule 6 in der Eiselstraße soll im Ergebnis der Sanierung nicht weiter durch die GS6 genutzt werden. Die Gebäude Regelschule 4 und Elsterberger Str. 6 sind im Zuge der Maßnahme unter Einhaltung aller notwendigen gesetzlichen Vorgaben umzubauen und zu sanieren. Zu ergänzen ist das Gebäudeensemble durch eine neu zu errichtende Zweifeld-Sporthalle mit der Möglichkeit der Dreiteilung. Zur Finanzierung der Maßnahme ist der Einsatz von Fördermitteln vorgesehen. Die Leistungserbringung beginnt unmittelbar nach Beendigung des VgV-Verfahrens.
Kennzahlen:
Zu 1.
BGF: ca. 4.090 m²
Geschätzte Bauwerkskosten (ohne MwSt.): Kostengruppe [Betrag gelöscht] EUR
Kostengruppe [Betrag gelöscht] EUR
Kostengruppe [Betrag gelöscht] EUR
Zu 2.
BGF: ca. 2.480 m²
Geschätzte Bauwerkskosten (ohne MwSt): Kostengruppe [Betrag gelöscht] EUR
Kostengruppe [Betrag gelöscht] EUR
Kostengruppe [Betrag gelöscht] EUR
Zu 3.
BGF: ca. 1.870 m²
Geschätzte Bauwerkskosten (ohne MwSt): Kostengruppe [Betrag gelöscht] EUR
Kostengruppe [Betrag gelöscht] EUR
Kostengruppe [Betrag gelöscht] EUR
Zu erbringen sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, für Umbau und Sanierung sowie Neubau, Leistungsphasen 2-8, 9 optional. Als Besondere Leistung sollen die Vermessung (Grundlagenermittlung), die Zuarbeit zum Fördermittelantrag sowie die Erstellung eines Raumbuches beauftragt werden. Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen eines Stufenvertrages, wobei zunächst die Leistungsphase 2 und die Besondere Leistung Vermessung vereinbart werden. Eine Übertragung der Leistungsphasen 3 und 4 sowie in Folge 5 - 8 HOAI und der vorgenannten Besonderen Leistungen Raumbuch und Fördermittelantrag ist beabsichtigt, ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Terminangaben: LPH 2 bis 31.12.2021, LPH 3 bis 30.04.2022, LPH 4 bis 31.05.2022, LPH 5 und 6 bis 30.11.2022, Baudurchführung ab Januar 2023, Fertigstellung in Abhängigkeit von der Fördermittelbereitstellung voraussichtlich September 2024.
Die späteren Angebote (Erstangebote) sind nach Aufforderung des Auftraggebers gemäß § 17 Abs. 6, 9 VgV innerhalb von 25 Kalendertagen einzureichen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bildungscampus Lusan – Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung erfolgt außerdem auf der elektronischen Vergabeplattform www.vergabe.rib.de, sowie auf der Website der Stadt Gera www.gera.de (Rubrik >Rathaus und Bürger< - >Ausschreibungen< - >Ausschreibungen nach VGV<.
Die Unterlagen für den Teilnahmeantrag stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der elektronischen Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bereit. Hier finden Sie neben dem Teilnahmeantrag weitere relevante Dokumente. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen zur Bewerbung bzw. zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich über die Vergabeplattform RIB zustellen. Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden in anonymisierter Form auf der elektronischen Vergabeplattform www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Es erfolgt während der Bewerbungsphase kein Versand der Fragen und Antworten per E-Mail oder auf anderweitigen Kommunikationswegen, als dem vorstehend Genannten.
Die Einreichung des Teilnahmeantrages ist nur elektronisch über die Vergabeplattform RIB (www.vergabe.rib.de) zulässig. Hierzu ist vorab eine einmalige Registrierung auf RIB erforderlich (beispielsweise über das "Starter"-Paket" zu [Betrag gelöscht] EUR).
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
- Versendung der Angebotsaufforderung in der 25. KW 2021
- Einreichung der Honorarangebote (Erstangebote) in der 29. KW 2021
- Verhandlungsgespräche in der 31. KW 2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de