Technische Erneuerung des Rechenzentrums des Landkreises Unstrut-Hainich Referenznummer der Bekanntmachung: 201-2021-UHK-IT-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://unstrut-hainich-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Erneuerung des Rechenzentrums des Landkreises Unstrut-Hainich
Technische Erneuerung/Modernisierung des bestehenden Rechenzentrums des Landkreises Unstrut-Hainich
99974 Mühlhausen
Erneuerung und gleichzeitige Konsolidierung der IT-Infrastruktur des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis (LRA UHK). Die zukünftige Plattformlösung wird als eine zentrale, hochverfügbare und skalierbare Infrastruktur für alle Fachapplikationen der Fach- bzw. Verwaltungsbereiche des Landratsamtes ausgelegt. Das System soll dementsprechend skalierbar und zukünftigen digitalen Verwaltungsprozessen wie Dokumentenmanagement und eAkte gewachsen sein. Neben der Verfügbarkeit werden auch Prozesse zur Datensicherung und -wiederherstellung betrachtet. Cyberkriminalität und Sicherheitsvorfällen bedingen neue Technologien zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Eine schnelle Wiederherstellung von Daten bei Verlust oder Manipulation muss gewährleistet sein.
Der Projektrahmen umfasst dabei die Beschaffung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von allen Infrastrukturkomponenten einschließlich Software und Lizenzen.
voraussichtliche Zuschlagserteilung: 28.12.2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen für die Ausführung des Auftrages gem. § 129 GWB
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vom Bestbieter folgende Ver-pflichtungserklärungen gemäß Thüringer Vergabegesetz einzureichen (§ 12a ThürVgG):
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
- Verpflichtungen zum Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen
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Bei Einsatz von Nachunternehmern sind zusätzlich folgende Verpflichtungserklärungen gemäß ThürVgG einzureichen:
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Ent-geltgleichheit
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
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Die Aufforderung zur Vorlage erfolgt mit einer Frist von drei Werktagen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der wei-teren Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.