Technische Erneuerung des Rechenzentrums des Landkreises Unstrut-Hainich Referenznummer der Bekanntmachung: 201-2021-UHK-IT-EU

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://unstrut-hainich-kreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=419068
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=419068
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Erneuerung des Rechenzentrums des Landkreises Unstrut-Hainich

Referenznummer der Bekanntmachung: 201-2021-UHK-IT-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48800000 Informationssysteme und Server
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Technische Erneuerung/Modernisierung des bestehenden Rechenzentrums des Landkreises Unstrut-Hainich

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30211000 Zentralrechner
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Hauptort der Ausführung:

99974 Mühlhausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erneuerung und gleichzeitige Konsolidierung der IT-Infrastruktur des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis (LRA UHK). Die zukünftige Plattformlösung wird als eine zentrale, hochverfügbare und skalierbare Infrastruktur für alle Fachapplikationen der Fach- bzw. Verwaltungsbereiche des Landratsamtes ausgelegt. Das System soll dementsprechend skalierbar und zukünftigen digitalen Verwaltungsprozessen wie Dokumentenmanagement und eAkte gewachsen sein. Neben der Verfügbarkeit werden auch Prozesse zur Datensicherung und -wiederherstellung betrachtet. Cyberkriminalität und Sicherheitsvorfällen bedingen neue Technologien zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Eine schnelle Wiederherstellung von Daten bei Verlust oder Manipulation muss gewährleistet sein.

Der Projektrahmen umfasst dabei die Beschaffung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von allen Infrastrukturkomponenten einschließlich Software und Lizenzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 28/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

voraussichtliche Zuschlagserteilung: 28.12.2021

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bedingungen für die Ausführung des Auftrages gem. § 129 GWB

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vom Bestbieter folgende Ver-pflichtungserklärungen gemäß Thüringer Vergabegesetz einzureichen (§ 12a ThürVgG):

- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit

- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen

- Verpflichtungen zum Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen

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Bei Einsatz von Nachunternehmern sind zusätzlich folgende Verpflichtungserklärungen gemäß ThürVgG einzureichen:

- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Ent-geltgleichheit

- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen

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Die Aufforderung zur Vorlage erfolgt mit einer Frist von drei Werktagen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der wei-teren Wertung ausgeschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/11/2021
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/11/2021
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Weimar
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2021

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