Vergabe des Transports, der Aufbereitung und der Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (2021)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ava-velsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe des Transports, der Aufbereitung und der Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (2021)
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für den Transport, die Aufbereitung und die Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) aus der Abfallverbrennung von Siedlungsabfällen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung Zur Ausschreibung kommen ca. 60.000 Mg Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) pro Jahr.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für den Transport, die Aufbereitung und die Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) aus der Abfallverbrennung von Siedlungsabfällen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung Zur Ausschreibung kommen ca. 60.000 Mg Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) pro Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Illingen
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 66557
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarland
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).