Beschaffung von IT-Technik für Schulen im Landkreis Hildburghausen Referenznummer der Bekanntmachung: I-10/5-02-2021-0009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-hildburghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von IT-Technik für Schulen im Landkreis Hildburghausen
Kauf von IT-Technik (5 x Server, 352 x PC's und Monitore) für insgesamt 5 Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildburghausen
Hennebergisches Gymnasium Georg Ernst
Hennebergisches Gymnasium Georg Ernst
Klosterstraße 2-4
98553 Schleusingen
IT-Technik in Form von Server (1 Stk.), Monitore (92 Stk.) sowie PC's (92 Stk.)
Gymnasium Georgianum Hildburghausen
Gymnasium Georgianum Hildburghausen
Geschwister-Scholl-Straße 18
98646 Hildburghausen
IT-Technik in Form von Server (1 Stk.), Monitore (111 Stk.) sowie PC's (111 Stk.)
Staatliche Regelschule Römhild
Staatliche Regelschule Römhild
An der Spring 3
98630 Römhild
IT-Technik in Form von Server (1 Stk.), Monitore (49 Stk.) sowie PC's (49 Stk.)
Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum (SBSZ) Hildburghausen
Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum (SBSZ) Hildburghausen
Wiesenstraße 20
98646 Hildburghausen
IT-Technik in Form von Server (2 Stk.), Monitore (100 Stk.) sowie PC's (100 Stk.)
Abschnitt IV: Verfahren
Es besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit, weshalb die Angebotsfrist auf mind. 15 Tage, gerechnet ab dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung, verkürzt werden durfte.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hennebergisches Gymnasium Georg Ernst
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kindelbrück
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99638
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hyrican.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gymnasium Georgianum Hildburghausen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kindelbrück
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99638
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hyrican.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Staatliche Regelschule Römhild
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kindelbrück
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99638
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hyrican.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum (SBSZ) Hildburghausen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kindelbrück
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99638
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hyrican.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.