Pflanzung und Pflege Wechselflor Großes Blumenbeet im egapark Erfurt Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: ega007-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflanzung und Pflege Wechselflor Großes Blumenbeet im egapark Erfurt
Pflanzung und Pflege von Wechselflor auf dem Großen Blumenbeet im egapark Erfurt inkl. vegetationstechnischer Bodenarbeiten für den Zeitraum März 2022 bis November 2025.
egapark Erfurt Gothaer Straße 38 99094 Erfurt
Die ega ist ein kommunales Unternehmen mit dem Schwerpunkt Freizeit. Der Erfurter Garten- und Freizeitpark auf dem Cyriaksberg – kurz egapark – gehört mit über 36 Hektar zu den großen Garten- und Freizeitparks Deutschlands. Der egapark repräsentiert die lange Gartenbau-Tradition der Blumenstadt Erfurt.
Bei den im Rahmen dieses Verfahrens ausgeschriebenen und vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen handelt es sich um Pflanzung und Pflege von Wechselflor auf dem Großen Blumenbeet im egapark Erfurt inkl. vegetationstechnischer Bodenarbeiten für den Zeitraum März 2022 – November 2025. Die mit Wechselflor zu bepflanzenden und zu pflegenden Flächen befinden sich im egapark Erfurt auf dem Großen Blumenbeet, Teilflächen A, B, C und D.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten:
- Vorbereitung der Pflanzflächen
- Bodenverbesserung
- Pflanzung von Frühlings- und Sommerflor und Pflanzung von Blumenzwiebeln
- mit der zugehörigen Pflege der Pflanzflächen während der Saison 2022, 2023, 2024 und 2025
- jeweils auf einer Fläche von 3130m²
Die Pflanzstückzahlen in der Leistungsbeschreibung beziehen sich aus dem Jahr 2020, da zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung die geplanten Stückzahlen für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 noch nicht vorlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente einzureichen:
- Nachweis Eintragung in das Berufsregister
- Nachweis, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§123 und §124 GWB)
- Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Nachweis der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Erklärung Mindestlohn
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder durch Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen. Bieter deren Angebote in die engere Wahl gelangen werden aufgefordert, die im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Dies gilt auch für die Vorlage von Nachweisen von beabsichtigten Nachunternehmern.
Ergänzend sind mit dem Angebot vorzulegen:
Für den Bieter, der für die Auftragserteilung vorgesehen ist (Bestbieter), werden folgende Formulare im Rahmen des § 12 a ThürVgG gefordert:
- Verpflichtungserklärungen gemäß ThürVgG (Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG, Tariftreue und Entgeltgleichheit, Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen), auch für NAN!
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Mindestumsatz von 200.000,00 € netto),
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen (mind. Höhe): Je Versicherungsfall:
- Personenschäden 2.000.000 €
- Sachschäden 2.000.000 €
- Vermögensschäden 500.000 €
3. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder durch Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen. Bieter deren Angebote in die engere Wahl gelangen werden aufgefordert, die im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Dies gilt auch für die Vorlage von Nachweisen von beabsichtigten Nachunternehmern.
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (in Berufsgruppen unterteilt (Angabe Meister, Facharbeiter, Hilfskräfte)) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren ersichtlich sind,
2. Vorlage von mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahre für Pflanzung und Pflege von Wechselflor auf öffentlichen Grünflächen für kommunale oder öffentliche Auftraggeber bzw. in repräsentativen Parkanlagen mit Schmuckpflanzungen mit Wechselflor (Mindestgröße angeben, Mindestgröße 400 m²).
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder durch Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen. Bieter deren Angebote in die engere Wahl gelangen werden aufgefordert, die im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Dies gilt auch für die Vorlage von Nachweisen von beabsichtigten Nachunternehmern.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebotes sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Die Angebotsabgabe – ausschließlich in elektronischer Form – erfolgt über dieselbe Vergabeplattform.
Für den Fall, dass die nach dem ThürVergG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland