Los 3 Auftragsbekanntmachung_Fachplanung TA und Wärmeschutz/Energiebilanzierung Referenznummer der Bekanntmachung: EF-06-03/2021_Techn. Rathaus
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 3 Auftragsbekanntmachung_Fachplanung TA und Wärmeschutz/Energiebilanzierung
Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS und ELT) für die Sanierung des technischen Rathauses der Stadt Erfurt, Warsbergstraße 1 (BA 4 + 5, d. h. Gebäudehülle und Innensanierung) incl. Wärmeschutz/Energiebilanzierung
Landeshauptstadt Erfurt Löberwallgraben 19/20 99096 Erfurt zuständig: Amt für Gebäudemanagement
Die Landeshauptstadt Erfurt baut den Standort Warsbergstraße 1 - 3 etappenweise zum Technischen Rathaus aus. Der Gebäudeteil Haus Nr. 3 wurde umgebaut und saniert und Anfang 2019 bezogen. Der neu errichtete Verbindungsbau ging Anfang 2021 in Betrieb, die
anliegenden Freiflächen wurden im Frühjahr 2021 fertiggestellt.
Der Gebäudeteil Haus Nr. 1 ist ebenfalls in städtischem Besitz und noch bis März 2022 vermietet. Sofort nach Auszug der Mieter soll auch dieser Gebäudeteil saniert werden. Die Landeshauptstadt Erfurt beabsichtigt, Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS und ELT) incl. Planungsleistungen Wärmeschutz/Energiebilanzierung für die Komplettsanierung des Gebäudes Nr. 1 für die Nutzung durch die Stadtverwaltung zu vergeben.
Es sollen folgende Leistungen für die vorgesehene Sanierung vergeben werden:
1. Fachplanung technische Ausrüstung (alle betr. Anlagengruppen) gem. §55 HOAI; LPH 1-3 unter Beachtung der bereits durchgeführten Sanierung Nr. 3; optional LPH 4 bis LPH 8
2. Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 HOAI für Wärmeschutz/Energiebilanzierung, LPH 1-3 gem Anlage 1 HOAI, Punkt 1.2.2. unter Beachtung der bereits durchgeführten Sanierung Nr. 3; optional LPH 4 bis LPH 7
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Nach der vorliegenden Kostenschätzung des Auftraggebers im Ergebnis der bereits durchgeführten Sanierung Nr. 3 belaufen sich die Kosten der KG 400 für Sanierung auf ca. 1,65 Mio. EUR (netto). Der Auftraggeber wird weitere Planer/Gutachter beauftragen z. B. Objektplanung, Bau- und Raumakustik, Tragwerksplanung sowie Brandschutzplanung etc.
Grundlage der Beauftragung sind die von der Landeshauptstadt Erfurt verwendeten Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 3 inkl. aller notwendigen Abstimmungen im Dezember 2021 abzuschließen. Anschließend:
- Planung LP 4: Januar 2022
- Planung ab LP 5: März/ April 2022
(Leerzug Gebäude 31.03.2022, Baubeginn 01.04.2022 mit Trockenlegung)
Die Nutzungsaufnahme soll spätestens am 01.01.2024 erfolgen.
LPH 4-8 (bzw. 4-7 Bauphysik)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung TA und Wärmeschutz/Energiebilanzierung..
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9UR0LS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer