Los 4 Auftragsbekanntmachung_Brandschutzplanung Referenznummer der Bekanntmachung: EF-06-04/2021_Techn. Rathaus

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 4 Auftragsbekanntmachung_Brandschutzplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: EF-06-04/2021_Techn. Rathaus
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Brandschutzplanung für die Sanierung des technischen Rathauses der Stadt Erfurt, Warsbergstraße 1 (BA 4 + 5, d. h. Gebäudehülle und Innensanierung)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeshauptstadt Erfurt Löberwallgraben 19/20 99096 Erfurt zuständig: Amt für Gebäudemanagement

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Erfurt baut den Standort Warsbergstraße 1 - 3 etappenweise zum Technischen Rathaus aus. Der Gebäudeteil Haus Nr. 3 wurde umgebaut und saniert und Anfang 2019 bezogen. Der neu errichtete Verbindungsbau ging Anfang 2021 in Betrieb, die

anliegenden Freiflächen wurden im Frühjahr 2021 fertiggestellt.

Der Gebäudeteil Haus Nr. 1 ist ebenfalls in städtischem Besitz und noch bis März 2022 vermietet. Sofort nach Auszug der Mieter soll auch dieser Gebäudeteil saniert werden. Die Landeshauptstadt Erfurt beabsichtigt, Leistungen für die Brandschutzplanung für die Komplettsanierung des Gebäudes Nr. 1 für die Nutzung durch die Stadtverwaltung zu vergeben.

Es sollen folgende Leistungen für die vorgesehene Sanierung vergeben werden:

1. Brandschutzplanung LPH 1-3 ( über Grundleistungen gem. HOAI hinausgehend, z. B. in Anlehnung an AHO-Fachkommission Brandschutz, Heft 17, 06/2015 oder gleichwertige) unter Beachtung der bereits durchgeführten Sanierung Nr. 3; optional LPH 4 bis LPH 8

Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.

Nach der vorliegenden Kostenschätzung des Auftraggebers im Ergebnis der bereits durchgeführten Sanierung Nr. 3 belaufen sich die Gesamtkosten (KG 300-500) für Sanierung auf ca. 6,46 Mio. EUR (netto). Der Auftraggeber wird weitere Planer/Gutachter beauftragen z. B. Objektplanung, Bau-/Raumakustik, Tragwerksplanung, Planung Technische Ausrüstung und Wärmeschutz etc.

Grundlage der Beauftragung sind die von der Landeshauptstadt Erfurt verwendeten Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 3 inkl. aller notwendigen Abstimmungen im Dezember 2021 abzuschließen. Anschließend:

- Planung LP 4: Januar 2022

- Planung ab LP 5: März/ April 2022

(Leerzug Gebäude 31.03.2022, Baubeginn 01.04.2022 mit Trockenlegung)

Die Nutzungsaufnahme soll spätestens am 01.01.2024 erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Vorgehensweise bei einem vergleichbaren, bearbeiteten Projekt / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Vorgesehenes Projekt- und Qualitätsmanagement für das Projekt / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Personelle Besetzung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

LPH 4-8

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 112-293032
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: EF-06-04/2021
Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:

Brandschutzplanung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99092
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9UR0LZ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2021

Wähle einen Ort aus Thueringen