Elektrobusse und Ladeinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: GVB/21/04
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07551
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gvbgera.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrobusse und Ladeinfrastruktur
Lieferung von zwei (2) bis sechs (6) 12m-Niederflur-Batteriebussen.
Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von sechs (6) bis maximal sieben (7) Ladegeräten für die Nachladung der Batteriebusse im Betriebshof der GVB inklusive DC-Kabel und Stecker, Kabelhaltesystem sowie weiterer Lieferumfänge gemäß Leistungsbeschreibung.
Lieferung eines mobilen Werkstattladegerätes.
GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH Zoitzbergstraße 3 07551 Gera
Entwicklung, Fertigung, Lieferung und Inbetriebnahme von zwei (2) und optional bis zu vier (4) weiteren batterieelektrischen 12m-Niederflur- Standardlinienbussen einschließlich Schulungen für das Personal der GVB.
Entwicklung, Fertigung, Lieferung und Inbetriebnahme von sechs (6) Ladegeräten und optional eines (1) weiteren Ladegeräts für die Nachladung der Batteriebusse im Betriebshof der GVB inklusive DC-Kabel und Stecker, Kabelhaltesystem sowie weiterer Lieferumfänge gemäß Leistungsbeschreibung.
Lieferung eines mobilen Werkstattladegeräts.
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeit unter III.1.3 Ziffer 2.1 geforderten Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten 10 Jahren im EWR oder EFTA ausgelieferter und in Betrieb genommener EG-typgenehmigter
Standard-Niederflurlinienbusse (Gewichtung 70%) und mit Hochvoltkomponenten (> 60 VDC) ausgerüsteter Standard-Niederflurlinienbusse (Hybrid-, Batterie-, Brennstoffzellen- oder Oberleitungsbus) (Gewichtung 30%).
Die angegebenen Auslieferungszahlen werden nach genannter Gewichtung aufsummiert. Die maximal drei Bewerber, welche gewichtet die meisten Busse ausgeliefert haben, werden in Phase 2 zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei gleich hohen gewichteten Gesamtauslieferungszahlen entscheidet das Los.
Kauf von bis zu vier (4) weiteren batterieelektrischen 12m-Niederflur- Standardlinienbussen für die Lieferjahre 2024 und 2025 (abhängig von der Gewährung von Fördermitteln) .
Kauf von bis zu einem (1) weiteren Ladegerät für die Nachladung der Batteriebusse im Betriebshof der GVB inklusive DC-Kabel und Stecker, Kabelhaltesystem sowie weiterer Lieferumfänge gemäß Leistungsbeschreibung (abhängig von der Gewährung von Fördermitteln).
Lieferung von bis zu sechs (6) Ersatzenergiespeicher auf Abruf innerhalb von 8 Jahren nach Abnahme.
Projekt-Nr. 2021 BUS 0004
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung bzw. ausländische Bieter eine gleichwertige Bescheinigung (maximal 3 Monate alt).
2. Einfacher Handels- oder Vereinsregisterauszug oder entsprechender Registerauszug des Herkunftslandes (maximal 3 Monate alt).
Absicherung im Schadensfall - Nachweis in Form einer Eigenerklärung des Bewerbers zur Bereitschaft, auf eigene Kosten Versicherungen im nachstehenden Umfang bzw. zu den nachfolgenden Konditionen entweder bereits zu unterhalten oder im Auftragsfalle abzuschließen (Formblatt 5):
Betriebs-, Umwelt- und Produkt-Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden sowie Sachschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall sowie Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall.
Die sonstigen Informationen gemäß Ziff. VI.3) sind zwingend zu berücksichtigen.
Siehe zuvor.
1. Qualitätsmanagement - Nachweis durch Zertifizierungsnachweise ISO 9001 und ISO 14001.
2. Erfahrung mit der Herstellung und Lieferung von Standard-Niederflurbussen und Batteriebussen - Nachweis durch
2.1 Eigenerklärung (Formblatt 6) über die Anzahl in den letzten 10 Jahren im EWR oder EFTA ausgelieferter und in Betrieb genommener EG-typgenehmigter
o Standard-Niederflurlinienbusse (Mindestanforderung 600 Stück) gemäß Richtlinie 2001/85/EG sowie entsprechend der Richtlinie 2007/46/EG nach "Klasse M3"
o mit Hochvoltkomponenten (> 60 VDC) (Mindestanforderung 300 Stück) ausgerüsteter Standard-Niederflurlinienbusse (Hybrid-, Batterie-, Brennstoffzellen- oder Oberleitungsbus) gemäß Richtlinie 2001/85/EG sowie entsprechend der Richtlinie 2007/46/EG nach "Klasse M3"
2.2 mindestens 10 Projektreferenzen aus dem EWR oder EFTA für die Lieferung und Inbetriebnahme von je mindestens einem EG-typgenehmigten, mit Hochvoltkomponenten (> 60 VDC) ausgerüsteten Standard-Niederflurlinienbus (Hybrid-, Batterie-, Brennstoffzellen- oder Oberleitungsbus) gemäß Richtlinie 2001/85/EG sowie entsprechend der Richtlinie 2007/46/EG nach "Klasse M3" aus den vergangenen 10 Jahren (Abnahmedatum maßgeblich) die vollständig abgenommen worden sind. Für jede Referenz ist ein Nachweis mit folgendem Inhalt zu übergeben:
o Anzahl gelieferter Busse und Fahrzeugtyp
o Auftraggeber mit Ansprechpartner / Telefonnummer
o Beginn und Ende Leistungserbringung
o Projektbeschreibung
3. Erfahrung mit der Herstellung und Lieferung von Batteriebus-Ladegeräten - Nachweis durch mindestens 5 Projektreferenzen aus dem EWR oder EFTA für die Lieferung und Inbetriebnahme von je mindestens einem Batteriebus-Ladegerät (Leistungsklasse ca. 50-150 kW) aus den vergangenen 10 Jahren (Abnahmedatum maßgeblich) die vollständig abgenommen worden sind. Für jede Referenz ist ein Nachweis mit folgendem Inhalt zu übergeben:
o Anzahl gelieferter Ladegeräte und Gerätetyp
o Auftraggeber mit Ansprechpartner / Telefonnummer
o Beginn und Ende Leistungserbringung
o Projektbeschreibung
4. Vertragswerkstatt mit Erfahrung und Ausstattung für Batteriebusse im Umkreis von 60 km vom Sitz des Auftraggebers - Nachweis durch Erklärung einer Vertragswerkstatt, dass diese im Auftragsfall für das angebotene Fahrzeug für den Fahrzeugservice zur Verfügung steht (Formblatt 7). Die Vertragswerkstatt muss sich im Umkreis von 60 km vom Sitz des Auftraggebers befinden. Sofern die Vertragswerkstatt bisher noch nicht über qualifiziertes Personal für den Service an Batteriebussen und eine entsprechende Werkstattausstattung verfügt, muss der Bewerber im Rahmen einer dem Formblatt beizufügenden Stellungnahme gemeinsam mit der benannten Vertragswerkstatt ausführlich darlegen und verbindlich erklären, wie der Bewerber die Vertragswerkstatt in die Lage versetzen wird, den Fahrzeugservice für den Auftragnehmer zu erbringen.
Siehe zuvor 1. bis 4.
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt 1).
2. (falls zutreffend) Übersicht der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 2).
3. (falls zutreffend) Verpflichtungserklärungen der benannten Nachunternehmer (Formblatt 3).
4. (falls zutreffend) Erklärung der Bewerbergemeinschaft - Gesamtschuldnerische Haftung, Benennung eines bevollmächtigten Vertreters (Formblatt 4).
Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen, die unter http://www.dtvp.de/Center/ abrufbar sind. Vorgesehen sind insbesondere Anzahlungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft und Mängelansprüchebürgschaft (siehe § 12 des Liefervertrags).
Der Auftraggeber ist zum Rücktritt gezwungen, wenn der Abnahmetermin für das Gesamtsystem um mehr als 8 Wochen überschritten wird oder wenn kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass diese Überschreitung des Abnahmetermins eintreten wird, da nach diesem Datum Fördermittel wegfallen, die der Auftraggeber zur Finanzierung der Leistung benötigt (siehe § 15.1 a) des Liefervertrags).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmeantrag sind die folgenden Informationen zwingend zu beachten:
1. Form:
1.1. Die in Ziff. III.1) benannten Formblätter können auf der Internet-Seite des DTVP Deutsches Vergabeportal unter http://www.dtvp.de/Center/ uneingeschränkt, vollständig und gebührenfrei unter Beachtung der dort genannten
Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden.
1.2. Die Teilnahmeanträge sind über http://www.dtvp.de/Center/ unter den dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen.
2. Verfahren:
2.1. Bewerberfragen - Sollte diese Bekanntmachung oder die übersandten Formblätter aus Sicht des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten enthalten, so hat der Bewerber den Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informieren. Hinweise oder Rückfragen sind in Textform bis zum 15.10.2021 über
http://www.dtvp.de/Center/ unter den dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen. Der Auftraggeber wird sich bemühen, auch später eingehende Fragen noch zu beantworten, soweit dies bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch möglich
ist. Ergänzende Hinweise des Auftraggebers, die sich aufgrund von Rückfragen ergeben, werden anonymisiert allen Bewerbern unter http://www.dtvp.de/Center/ zugänglich gemacht.
2.2. Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden nicht erstattet.
2.3. Sollten geforderte Unterlagen im Teilnahmeantrag fehlen oder unvollständig sein, kann der Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bewerber zur Nachreichung von Unterlagen oder Vervollständigung der Teilnahmeanträge aufzufordern.
2.4. Der Auftraggeber wird die Teilnahmeanträge anhand der unter Ziff. II.2.9) benannten Kriterien werten. Er wird die 3 bestplatzierten Bewerber auffordern, ein Angebot für die ausgeschriebene Leistung abzugeben (Beginn der Angebotsphase).
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften:
3.1. Mehrere Bewerber können sich zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Falle ist die Eigenerklärung nach Ziff. III.1.4) - Formblatt 4 - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet vorzulegen. Ferner sind von der
Bewerbergemeinschaft die genannten Eignungsnachweise beizubringen.
3.2. Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft zwischen Abgabe des Teilnahmeantrages und Angebotsabgabe sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach
Ablauf der Teilnahmefrist unter Rückgriff auf nicht zur Angebotsabgabe aufgeforderte Einzelbewerber ist ausgeschlossen. Ebenso ist die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft aus Einzelbewerbern, die sich im Teilnahmewettbewerb für die Angebotsabgabe präqualifiziert haben, aus vergaberechtlichen Gründen nicht zulässig.
4. Nachunternehmer:
4.1. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auch auf dritte Unternehmen (benannte Nachunternehmer) berufen (sogenannte Eignungsleihe). Hierzu hat der Bewerber mit Abgabe seines Teilnahmeantrages anzugeben, welche Leistungsteile von benannten Nachunternehmern erbracht werden sollen (Formblatt
2) und eine Verpflichtungserklärung des benannten Nachunternehmers vorzulegen, wonach sich dieser gegenüber dem Bewerber zur Erbringung des fraglichen Leistungsteils verpflichtet und damit nachweist, dass er dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Auftragsausführung zur Verfügung stellt (Formblatt 3). Nur
für den Fall der Eignungsleihe sind für den benannten Nachunternehmer sämtliche Eignungsnachweise beizubringen.
4.2. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass im Falle einer Leistungserbringung durch Nachunternehmer ohne Eignungsleihe nur Formblatt 2 einzureichen ist.
4.3. Verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG gelten ebenfalls als Nachunternehmer, für die die Anforderungen nach dieser Nr. 4 gelten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4JRCV1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.