Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gemäß DIN14530-27:2019-11, DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502-2, DIN 14800-18 für den Standort der Freiwilligen Feuerwehr Sömmerda Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 118-309642
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.soemmerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gemäß DIN14530-27:2019-11, DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502-2, DIN 14800-18 für den Standort der Freiwilligen Feuerwehr Sömmerda
Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gemäß DIN 14530-27:2019-11, DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502-2, DIN 14800-18 für den
Standort der Freiwilligen Feuerwehr Sömmerda.
99610 Sömmerda
Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gemäß DIN 14530-27:2019-11, DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502-2, DIN 14800-18 und dem
Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 für den Standort der Freiwilligen Feuerwehr Sömmerda
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Lieferungen - 309642-2021 - TED Tenders Electronic Daily https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:309642-2021:TEXT:DE...
3 von 4 27.09.2021, 11:19
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.