technologiebasierte Symptomchecker-Anwendung Referenznummer der Bekanntmachung: 142/2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYRMTP/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYRMTP
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

technologiebasierte Symptomchecker-Anwendung

Referenznummer der Bekanntmachung: 142/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung einer technologie-basierten Symtomchecker-Anwendung im Rahmen einer Software-as-a-Service Leistung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG Thüringen
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung:

Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung einer technologiebasierten Symptomchecker-Anwendung zur Nutzung durch ihre Versicherten (SaaS). Anhand der Eingabe von Symptomen soll eine Ergebnisdarstellung mit Diagnosevorschlägen einschließlich Wahrscheinlichkeiten, medizinischen Handlungsempfehlungen sowie übergreifenden Triage-Empfehlungen generiert werden und mit weiteren (digitalen) Versorgungsangeboten verknüpft werden. Die Software ist in die Gesundheits-App der Auftraggeberin zu integrieren. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus das Customizing der Software und unterstützt die Auftraggeberin bei der Integration in die App. Die Darstellungen in der Software des Auftragnehmers sind an das Corporate Design der Gesundheits-App der Auftraggeberin anzupassen.

Einzelheiten zum geschätzten Auftragsvolumen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 8 (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt.v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 5 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus den Rahmenvereinbarungen in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung sowie die vertraglichen Regelungen (Anlage 1 und 2 der Vergabeunterlagen) verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern dienen die im Folgenden dargestellten Wertungskriterien zur Ermittlung der Bewerberreihenfolge. Die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden - soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber vorliegt - aufgefordert werden, ein verbindliches (Erst-) Angebot abzugeben. Näheres zum weiteren Verfahrensablauf ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Nicht berücksichtigte Bewerber werden schriftlich über ihr Ausscheiden informiert.

Bewertung für die Teilnahmeanträge:

I. Referenzprojekte (= max. 80 Punkte insgesamt)

1) Referenz 1 (max. 40 Punkte) mit folgenden Unterkriterien:

- Passgenauigkeit/inhaltliche Nähe zum ausgeschriebenen Auftrag (max. 15 Punkte)

- Referenzauftraggeber (max. 20 Punkte)

- Systemkompatibilität (max. 5 Punkte)

2) Referenz 2 (max. 40 Punkte) mit folgenden Unterkriterien:

- Passgenauigkeit/inhaltliche Nähe zum ausgeschriebenen Auftrag (max. 15 Punkte)

- Referenzauftraggeber (max. 20 Punkte)

- Systemkompatibilität (max. 5 Punkte)

Es werden lediglich die Referenzprojekte bewertet, welche die unter Punkt III.1.3) geforderten Mindeststandards ausweisen. Jedes Referenzprojekt wird einzeln bewertet. Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden alle anhand der beschriebenen Kriterien bewertet und die besten 2 fließen in die Wertung ein.

II. Qualifikation und Erfahrungen des Projektleiters (= max. 15 Punkte insgesamt)

III. Qualifikation und Erfahrungen des stellvertretenden Projektleiters (= max. 15 Punkte insgesamt)

IV. Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar (= max. 3 Punkte)

Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber den Vorzug, der mit den Referenzprojekten die meisten Punkte erreichen konnte; sollte diesbezüglich Punktgleichstand bestehen, erhält der Bewerber den Vorzug, der in Bezug auf die Qualifikation und Erfahrungen des Projektleiters (Ziffer II.) die höchste Punktzahl erreichen konnte; sollte diesbezüglich Punktgleichstand bestehen, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 1 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen)

Allgemeiner Hinweis:

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 2 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).

Allgemeiner Hinweis:

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Erklärungen für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber / Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR nachweisen können. Handelt es sich bei einem Bewerber/Bewerbergemeinschaft um einen Newcomer, der weniger als 3 Jahre am Markt tätig ist, wird der durchschnittliche Umsatz der aktiven Geschäftsjahre berücksichtigt. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art für Unternehmen im Gesundheitswesen innerhalb der letzten 3 Jahre unter Angabe

o des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (soweit zulässig, anderenfalls abstrakte Beschreibung des Auftraggebers),

o der Branche des Referenzauftraggebers,

o der inhaltlichen Beschreibung des Auftrages,

o der Systemkompatibilität des Produkts,

o des Leistungszeitraumes (go-live Zeitraum) und

o ggfs. des Auftragsvolumens (Anzahl der Nutzer des Produkts pro Monat) (soweit zulässig)

unter Verwendung der Anlage 3 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen. Es sollen höchstens 5 Referenzen eingereicht werden.

2) Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters, welche jeweils folgende Anforderungen erfüllen:

- abgeschlossene Berufsausbildung

- mind. 2-jährige Führungs- und Steuerungserfahrung in agilen Projekten innerhalb der letzten 5 Jahre

3) Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Entwicklung, im Bereich Ärzte, im Bereich Kundendienst/Support, im Bereich UX/UI Designer sowie im Bereich Compliance, welche folgende Anforderungen erfüllen:

a) Mitarbeiter im Bereich Kundendienst/Support:

- abgeschlossene Berufsausbildung

- mind. 2-jährige Berufserfahrung im IT-Umfeld innerhalb der letzten 5 Jahre

- mind. 2-jährige Berufserfahrung im First- und Second-Level-Support innerhalb der letzten 5 Jahre

b) Mitarbeiter im Bereich Entwicklung:

- abgeschlossene Berufsausbildung im IT-Bereich

- mind. 2-jährige Berufserfahrung im IT-Umfeld innerhalb der letzten 5 Jahre

c) UX/UI Designer:

- abgeschlossene Berufsausbildung im UX/UI Design Umfeld

- mind. 2-jährige Berufserfahrung im UX/UI Design Umfeld innerhalb der letzten 5 Jahre

d) Ärzte

- Approbation als Arzt

e) Mitarbeiter im Bereich Compliance:

- Erstes juristisches Staatsexamen (oder äquivalent, wenn im Ausland absolviert)

- mind. 2-jährige Berufserfahrung im IT-Recht/Datenschutz innerhalb der letzten 5 Jahre

Für die Angaben zu 2) und 3) ist die Anlage 4 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden.

4) Nachweis einer gültigen Zertifizierung des vom Bewerber einzusetzenden Produktes (Symptomchecker-Anwendung einschließlich medizinische Inhalte und Handlungsempfehlungen) als Medizinprodukt mindestens der Klasse 1 nach der Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG/ Verordnung (EU) 2017/745 sowie CE-Kennzeichnung durch Vorlage einer Kopie

5) Angabe, ob eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar vorliegt oder sich der Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem laufenden Zertifizierungsverfahren nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar befindet bzw. eine gültige Zertifizierung des Webhosters nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar gegeben ist. In diesem Fall ist der Nachweis einer gültigen Zertifizierung einschließlich Anwendbarkeitserklärung (Statement of Applicability) bzw. der Nachweis über das laufende Zertifizierungsverfahren einzureichen. (keine Mindestanforderung)

Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können die unter 1) bis 3) genannten Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. Die unter 4) genannte Medizinprodukte-Zertifizierung ist durch das Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen, welches die der Zertifizierung zugrundeliegende Leistungen erbringt. Die unter 5) genannte Erklärung, ob eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 vorliegt oder sich das Unternehmen in einem laufenden Zertifizierungsverfahren befindet bzw. eine gültige Zertifizierung des Webhosters gegeben ist (ggfs. nebst Nachweise), ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1): Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber als geeignet, welche wenigstens 2 Referenzprojekte mit einer Laufzeit von jeweils mindestens 6 Monaten (go-Live Zeitraum) von vergleichbarer Art vorweisen können. Das Referenzprojekt ist dann in seiner Art vergleichbar, wenn es Erfahrungen mit einem vergleichbaren Umsetzungskonzept in der Bereitstellung, der Implementierung und dem Customizing einer Symptomchecker-Anwendung nachweist.

zu 2): Es werden lediglich solche Bewerber als geeignet betrachtet, welche über mindestens einen entsprechend qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter des jeweiligen Typs verfügen. Um den Vertretungsfall sicherzustellen, müssen mindestens 2 Mitarbeiter, welche den Anforderungen an einen Projektleiter entsprechen, zur Verfügung stehen. Die zentralen Hauptansprechpartner für den ausgeschriebenen Auftrag müssen deutschsprachig sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/10/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.dtvp.de zur Verfügung. Ferner werden unter dem o. g. Link die für die zweite Stufe (Angebotsphase) des Verfahrens vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand rein informativ zur Verfügung gestellt, welche von der Auftraggeberin noch angepasst werden können. Die Vergabeunterlagen werden noch um weitere Informationen ergänzt. Diese Ergänzungen werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.

(2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen.

(3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Person für die Anforderung einer Auskunft des Gewerbezentralregisters gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG einzureichen (Anlage 5 der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb).

(4) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 6 zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.

(5) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.3. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen (Anlagen 7a bis 7c der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb) sowie Nachweise einzureichen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYRMTP

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

§ 134 Informations- und Wartepflicht.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Informationauf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...

§ 135 Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...

§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.

(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/09/2021

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