Planungsleistungen: Gemeinde Grammetal – Integrierender Flächennutzungsplan und optional mit integriertem Landschaftsplan Referenznummer der Bekanntmachung: FNP_Grammetal_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grammetal
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Postleitzahl: 99428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grammetal.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahpkg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Gemeinde Grammetal – Integrierender Flächennutzungsplan und optional mit integriertem Landschaftsplan
Neuaufstellung des integrierenden, gesamtheitlichen und aktualisierten Flächennutzungsplans der Gemeinde Grammetal, optional mit integriertem Landschaftsplan.
Flächennutzungsplan
Grammetal, DE
Die am 01.01.2020 neugegründete Gemeinde Grammetal benötigt als Grundlage für die weitere Gemeindeentwicklung, deren Bauleitplanung, Flächenmanagement und georelationale Fachplanungen einen integrierenden, gesamtheitlichen und aktualisierten Flächennutzungsplan (FNP), optional mit integriertem Landschaftsplan.
Die Gemeinde hat eine Fläche von insgesamt ca. 8.800 ha und eine Einwohnerzahl von ca. 6.554 Einwohnern. Sie besteht aus insgesamt 16 Ortschaften. Neben den nicht überplanten Innenbereichen der Ortschaften umfasst die Landgemeinde 6 nahezu vollständig mit Gewerbetrieben belegte Gewerbegebiete (GE und GI), 6 Sondergebiete (z.T. mit Einzel-Zweckbindung) und 12 allgemeine Wohngebiete (WA) mit jeweils eigenem Bebauungs- oder VE-Plan . Hinzu kommen ein Sonderplanungsgebiet in der Ortschaft Mönchenholzhausen und lokale Teil-Entwurfsplanungen der einzelnen Ortschaften. Für einzelne Ortschaften (Mönchenholzhausen, Niederzimmern, Daasdorf) existieren bereits rechtkräftige bzw. im Entwurf befindliche Teil-Flächennutzungspläne. Für die Ortschaften Nohra, Ulla, Obergrunstedt und Utzberg wurde ein Klimaschutzkonzept erarbeitet.
In die Neuaufstellung des FNP sind alle städtebaulichen Belange einzubeziehen. Dies trifft insbesondere auf Klimaschutz-, Umwelt- und Naturschutzbelange zu, die als Abwägungsmaterial umfassend aktuell ermittelt, gewichtet und untereinander abgewogen werden müssen. Mit der Neuaufstellung ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in welcher hauptsächlich die Belange nach §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sowie § 1a BauGB Gegenstand sind. Dem FNP wird ein Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren zu Grunde gelegt.
Eine genauere Beschreibung ist der Verfahrens- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die unter www.evergabe.de und den dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten heruntergeladen werden kann.
Der Prozess zur Erfüllung des Auftragsgegenstandes wird zunächst bis Ende Juni 2023 begrenzt. Die Auftraggeberin strebt einen zügigen Abschluss an. Derzeit nicht absehbare Verzögerungen im Prozess können jedoch zur Verlängerung des Auftrags führen.
Die Angebotskomponente „integrierter Landschaftsplan“ ist eine geforderte Bedarfs- bzw. geforderte optionale Angebotsposition. Die Gemeinde behält sich ausdrücklich vor, die optionale Zusatzleistung bei Bedarf gemeinsam mit Los 1 (Integrierender Flächennutzungsplan) bei der Zuschlagserteilung zu beauftragen. Bei Nicht-Beauftragung zu diesem Zeitpunkt erlischt die zugehörige Beauftragungs- und Abrufoption.
Weitere Optionen sind nicht zugelassen.
integrierter Landschaftsplan
Grammetal, DE
Die am 01.01.2020 neugegründete Gemeinde Grammetal benötigt als Grundlage für die weitere Gemeindeentwicklung, deren Bauleitplanung, Flächenmanagement und georelationale Fachplanungen einen integrierenden, gesamtheitlichen und aktualisierten Flächennutzungsplan (FNP), optional mit integriertem Landschaftsplan.
Der Prozess zur Erfüllung des Auftragsgegenstandes wird zunächst bis Ende Juni 2023 begrenzt. Die Auftraggeberin strebt einen zügigen Abschluss an. Derzeit nicht absehbare Verzögerungen im Prozess können jedoch zur Verlängerung des Auftrags führen.
Die Angebotskomponente „integrierter Landschaftsplan“ ist eine geforderte Bedarfs- bzw. geforderte optionale Angebotsposition. Die Gemeinde behält sich ausdrücklich vor, die optionale Zusatzleistung bei Bedarf gemeinsam mit Los 1 (Integrierender Flächennutzungsplan) bei der Zuschlagserteilung zu beauftragen. Bei Nicht-Beauftragung zu diesem Zeitpunkt erlischt die zugehörige Beauftragungs- und Abrufoption.
Weitere Optionen sind nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und Bietergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher über einen Hochschulabschluss mit Fachbezug zur Stadt- und Landschaftsplanung und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung mit Bezug zu den ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Für diese Person ist ein Lebenslauf als Eigenerklärung in der Bietermappe vorzulegen.
Ein aktueller Handelsregisterauszug (bzw. Auszug aus dem entsprechenden Unternehmensregister des jeweiligen Heimatstaats), nicht älter als 3 Monate, ist vorzulegen.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft wird zugelassen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich, sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, die den in der Bekanntmachung enthaltenen Anforderungen (Rechtsform nach BGB, gesamtschuldnerische Haftung, bevollmächtigter Vertreter) entspricht. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Abgabe des Angebotes sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das als bevollmächtigter Vertreter vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen.
Sollen Dritte als Unterauftragnehmer zur Erfüllung des Auftrages hinzugezogen werden, sind die relevanten Auftragsbestandteile (Art und Umfang der durch den Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung) im Angebot zu benennen (Formular in der Bietermappe). Die für diese Leistungen zu beauftragenden Unterauftragnehmer sind ebenfalls anzugeben (Name und Anschrift der Unterauftragnehmer). In diesem Fall ist nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (entsprechende Verpflichtungserklärung in der Bietermappe). Wenn im Zuschlagsfall beabsichtigt ist, einen Teil des Auftrags an einen Dritten als Unterauftragnehmer zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Dritten zu berufen (§ 36 Abs. 1 Satz 3 VgV), sind ebenfalls die Bedingungen nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach Mindestlohngesetz zu beachten.
Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jeden vorgesehenen Dritten (Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer) sämtliche für einen Einzelbewerber geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise dieser Angebotsbedingungen erforderlich und dem Angebot beizufügen.
Jedes Unternehmen darf sich nur 1-mal am Vergabeverfahren unabhängig ob als Einzelbieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer beteiligen. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Geforderte Mindeststandards:
1) Angebot in deutscher Sprache unter Verwendung der vorgegebenen Vordrucke (Bietermappe) mit dokumentenechten Eintragungen.
2) Eigenerklärung, dass bei dem Bieter keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
3) Eigenerklärung, dass bei dem Bieter keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 73 Abs. 3 VgV (Unabhängigkeit von Liefer- und Leistungsinteressen) und § 46 Abs. 2 VgV (Interessenkonflikte) muss vorliegen.
4) Eigenerklärung, dass bei dem Bieter keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung abzugeben muss vorliegen.
Weitere Einzelheiten sind den Dokumenten „Verfahrens- und Leistungsbeschreibung“ und „Bietermappe“, herunterzuladen unter www.evergabe.de und den dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten, zu entnehmen.
1) Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes sowohl insgesamt als auch für vergleichbare Leistungen und zur Anzahl der Vollzeit-Beschäftigten in den Geschäfts-jahren 2018, 2019 und 2020, getrennt nach den einzelnen Jahren. Soweit der Bieter noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, genügen Angaben aus der bisherigen Tätigkeit. Es ist gesondert (formlose Eigenerklärung) und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
2) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung bzw. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall mit einer Deckung von mindestens 3.000.000,00 € für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall (entsprechender aktuellem Nachweis – nicht älter als 3 Monate) ist vorzu-legen.
Weitere Einzelheiten sind den Dokumenten „Verfahrens- und Leistungsbeschreibung“ und „Bietermappe“, herunterzuladen unter www.evergabe.de und den dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten, zu entnehmen.
a) Nachweise oder Eigenerklärungen zu mindestens 3 Referenzprojekten des Bieters
Für die Beschreibung der Referenzprojekte sind die Vorgaben der Bietermappe und des Dokuments „Verfahrens- und Leistungsbeschreibung“ zu beachten. Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich der Leistungen vergleichbar sein.
b) Benennung eines/er fachkundigen Projektleiters/in, die jeweils über einen Hochschulabschluss und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung mit Bezug die Erstellung von Flächennutzungsplänen verfügen. Für diese Person ist ein Lebenslauf als Eigenerklärung vorzulegen.
c) Angaben über das für den Auftrag zur Verfügung stehende Personal einschließlich Qualifikationen, Ausbildung, berufliche Erfahrungen sowie Mitarbeit an Pro-jekten.
d) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weiterbeauftragung von Teilleistungen;
e) Eigenerklärung zur Eignungsleihe.
f) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit durch Qualitätssicherung legt der Bieter den Nachweis der Zertifizierung nach einschlägigen europäischen Normen durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vor. Im Falle von Bietergemeinschaften oder Haupt-Unterauftragnehmer-Verbünden reicht der Nachweis des Konsortialführers bzw. Hauptauftragnehmers. Soweit der Bieter noch keine drei Jahre am Markt tätig ist oder KMU-Status hat, genügt eine Eigen-Erklärung der vorgesehenen Maßnahmen, um einer der Zertifizierung gleichwertige Qualitätssicherung zu garantieren.
Weitere Einzelheiten sind den Dokumenten „Verfahrens- und Leistungsbeschreibung“ und „Bietermappe“, herunterzuladen unter www.evergabe.de und den dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten, zu entnehmen.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 und 2 VgV. Die zu vergebenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (§18 und §23 sowie der Anlagen 2 und 9). Der Bieter muss über die hierfür benötigte Berufsqualifikation verfügen.
Der Nachweis der benötigten Berufsqualifikation kann z.B. dadurch erbracht werden, dass min. eine Führungskraft des Bieters oder der Bietergemeinschaft die Berufsqualifikation Architekt für Stadtplanung oder Stadtplaner (Dipl.-Ing. o. Master im Studiengang Stadtplanung, Städtebau, Regionalplanung) ggf. mit Kammereintragung in eine Stadtplanerliste nachweist.
a) Angebot in deutscher Sprache unter Verwendung der mit der Angebotsaufforderung versandten und vorgegebenen Vordrucke (Bietermappe) mit dokumentenechten Eintragungen.
b) Sofern zutreffend schriftliche Bestätigung des Angebots durch die in dem Angebot genannten Unterauftragnehmer bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft.
c) Vollständigkeit des Angebots (s. hierzu Verfahrens- und Leistungsbeschreibung, Bietermappe).
d) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
e) Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen — auch Negativerklärung, falls nichtzutreffend.
Weitere Einzelheiten sind den Dokumenten „Verfahrens- und Leistungsbeschreibung“ und „Bietermappe“, herunterzuladen unter www.evergabe.de und den dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten, zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform evergabe.de und die dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten unter Verwendung der dort für Bieteranfragen bereitgestellten Eingabemasken an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Antworten werden auf der Vergabeplattform evergabe.de auf den verfahrenszugehörigen Seiten für Bieteranfragen veröffentlicht. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet.
Die Vergabeunterlagen sind barrierefrei über die Vergabeplattform evergabe.de und den dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten abrufbar. Bei Nutzung anderer Quellen ist eine Gewähr auf Richtigkeit ausgeschlossen.
U.a. werden folgende Unterlagen und Informationen über dieses über die Vergabeplattform evergabe.de und den dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten zur Verfügung gestellt:
— Verfahrens- und Leistungsbeschreibung,
— Vertragsentwurf,
— Bietermappe,
— vorhandene Flächennutzungs-Teilpläne,
— vorhandene Bauleitpläne,
— Bestandsaufnahme der Gewerbeflächen und gewerblichen
Flächenbedarfsermittlung,
— Gewerbeflächenentwicklungskonzept,
— relevante Dokumente der Landes- und Regionalplanung,
— Integriertes ländliches Entwicklungskonzept Grammetal – ILEK,
— Integriertes Regionalentwicklungskonzept – IREK,
— Wohnbedarfsanalyse der Gemeinde Grammetal.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft auf das Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
Angebote sind gem. den Angaben in der Bietermappe einzureichen. Formlose und nicht fristgerecht eingegangene Angebote führen zum Ausschluss. Nicht eingereichte sowie nicht rechtskräftig unterschriebene Eigenerklärungen führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes. Als Termin für die Einreichung des Angebots gilt der Zeitpunkt des Hochladens auf der Vergabeplattform evergabe.de und der dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten unter Verwendung der dort für Angebotsabgaben bereitgestellten Eingabemaske.
Die Erstellung des Angebots wird nicht vergütet. Eine Vergütung oder Kostenerstattung für jeglichen den Bietern während des Vergabeverfahrens entstandenen Aufwand bzw. sonstige Entschädigungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden vom öffentlichen Auftraggeber nicht gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Mit diesem Verhandlungsverfahren und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: www.thueringen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergaberügen sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots bei der in Ziffer I.3 genannten Kontaktstelle per E-Mail und bestätigend gleichzeitig (Absendetermin) postalisch per Einschreiben zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. IV.4.1). Eine Rüge ist an die in Ziffer I.3 genannte Kontaktstelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer IV.4.1 genannt. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots gerügt werden; 3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.erfurt.ihk.de