Planungsleistungen zur Bestandssanierung des Kulturdenkmals Grimmelbrücke über der Zorge Referenznummer der Bekanntmachung: 40/65/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zur Bestandssanierung des Kulturdenkmals Grimmelbrücke über der Zorge
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen zur Bestandssanierung des Kulturdenkmals Grimmelbrücke ü. d. Zorge, Hesseröder Straße in 99734 Nordhausen.
Die Grimmelbrücke ist ein Kulturdenkmal, welches im Denkmalbuch des Freistaates Thüringen eingetragen ist. Dieses Brückenbauwerk soll umfassend saniert werden. Es handelt sich um eine Bogenbrücke, welche nach der Sanierung für einen zweiseitigen Straßenverkehr und mind. einem einseitigen Geh- und Fahrradweg tragwerksplanerisch ertüchtigt werden soll. Dazu sind die Vorgaben der Denkmalpflege zwingend zu beachten und einzubeziehen. Es wird davon ausgegangen, dass die äußere Kubatur deutlich erhalten bleiben muss. Die für den Baustil sichtbaren Elemente, wie Brüstungen, Treppen zum Flussbett, Arkaden, Pfosten und weitere Besonderheiten dieses historischen Bauwerks sollten erhalten bleiben. Für die Planung werden hohe planerische Ansprüche hinsichtlich Tragfähigkeit, eine optimale Ausnutzung möglicher Verkehrsanbindungen und dies alles unter Berücksichtigung der historischen Kubatur vorausgesetzt.
Grimmelbrücke, Hesseröder Straße, 99734 Nordhausen
Bewerbung um Planungsleistungen:
- Ingenieurbauwerke entsprechend §§ 41-44 HOAI 2021 (Leistungsphasen 1-9)
- Verkehrsanlagen entsprechend §§ 45-48 HOAI 2021 (Leistungsphasen 1-9)
- Tragwerksplanung entsprechend §§ 49-52 HOAI 2021 (Leistungsphasen 1-6)
- Besondere Leistungen, insbesondere:
- Bestandsaufnahme als Vorbereitung für die weiteren Planungsschritte
- Zustandsbewertung Tragfähigkeit
- Örtliche Bauüberwachung
- Hydraulische Berechnung
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Entwurfsvermessung
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Erstellen des Bauwerksbuches nach Maßnahme
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9 (bzw. 6) für die Planungsleistungen:
- Ingenieurbauwerke entsprechend §§ 41-44 HOAI 2021,
- Verkehrsanlagen entsprechend §§ 45-48 HOAI 2021 und
- Tragwerksplanung entsprechend §§ 49-52 HOAI 2021
zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst nur für die Leistungsphasen 1 und 2 (Vorplanung und Kostenschätzung) als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln.
Die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 9 (6) HOAI erfolgt nach positivem Fördermittelbescheid.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Siehe Teilnahmematrix im Berwerberformular/Teilnahmeantrag
Die Laufzeit des Vertrages ist abhängig vom positiven Fördermittelbescheid. Das Enddatum 31.12.2023 wird nur voraussichtlich und unter Vorbehalt angegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen gemäß Vergabeunterlagen bzw. Anlage Bewerbungsformular/Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren
aktuelle Eintragung in die Listen der jeweiligen Ingenieurkammern
Bedingungen gemäß Vergabeunterlagen bzw. Anlage Bewerbungsformular/Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren
Bedingungen gemäß Vergabeunterlagen bzw. Anlage Bewerbungsformular/Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren
Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure
Es gelten die HOAI i.d.g.F. und dem damit verbundenen Wirkungsbereich, das Haushaltsrecht
Rechtsform der Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Sämtliche Planungsunterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen.
Im Übrigen gelten alle Bedingungen aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vollständiges Ausfüllen der Vergabeunterlagen:
Das Bewerbungsformular und die Anlagen zum Teilnahmeantrag sind vollständig auszufüllen. Sämtliche dort geforderten Angaben sind einzutragen.
elektronische Form über die e-Vergabe-Plattform:
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist abgegeben werden. Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge oder Angebote (z. B. durch Telefax, Telegramm, Telex, E-Mail oder in schriftlicher Form) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Auf Grundlage von § 56 Abs. 1 VgV wird die Vergabestelle die eingegangenen Teilnahmeanträge prüfen und ggf. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen auf Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV nachfordern.
Die Frist zum Eingang der nachgeforderten Unterlagen beträgt 7 Kalendertage. Teilnahmeanträge, die auch nach Nachforderung von Unterlagen und Ablauf der vorgenannten Frist nicht vollständig sind, werden nach § 56 Abs. 2 VgV im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt.
Die Wertung der vollständigen Teilnahmeanträge erfolgt anhand der im Bewerbungsformular aufgeführten Bedingungen.
Auf Grundlage der im Bewerbungsformular angegebenen Eignungskriterien und deren Bepunktung und Gewichtung wird die Vergabestelle eine Rangfolge der vollständig eingereichten und nicht auszuschließenden Teilnahmeanträge festlegen und die fünf bestplatzierten Bewerber für das weitere Verfahren auswählen.
Erfüllen mehrere Bewerber gemäß den festgesetzten Eignungskriterien gleichermaßen die Anforderungen (gleiche Punktzahl), wird gemäß § 75 Abs. 6 VgV die Auswahl der verbleibenden Bewerber durch Losentscheid getroffen. Die erreichte Punktzahl aus dem Teilnahmewettbewerb bleibt im anschließenden Verhandlungsverfahren unberücksichtigt.
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wird die Vergabestelle die ausgewählten Bewerber auf Grundlage von § 52 Abs. 1 VgV auffordern, ein Angebot einzureichen.
Für die Einreichung eines Angebotes ist das von der Vergabestelle vorbereitete Formblatt zu verwenden. Die Angebote sind in deutscher Sprache zu übermitteln.
Der Termin zur Einreichung der Angebote bei der Vergabestelle sowie die vorgesehenen Vorstellungstermine werden mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
Gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 VgV gibt die Vergabestelle die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung an.
Nach der Aufforderung der geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes, sollen Angebotsverhandlungsgespräche mit maximal drei Bewerbern geführt werden.
Das Gespräch soll dazu dienen, die Angebote zu präsentieren, sich vertieft die Lösungsansätze der Bieter sich erläutern und vermitteln zu lassen, ob eine sachgerechte und qualitätsgerechte Leistungserfüllung mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann.
Das Auswahlgespräch wird nach den im Bewerbungsformular/Teilnahmeantrag vorgegebenen Kriterien (Zuschlagsmatrix) bewertet.
Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf der Absendung der Information erteilt.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).