Dienst- und Einsatzbekleidung für die Feuerwehr der Stadt Gera Referenznummer der Bekanntmachung: 21 VgV 018
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gera.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Dienst- und Einsatzbekleidung für die Feuerwehr der Stadt Gera
Rahmenvertrag zur Beschaffung von Dienst- und Einsatzbekleidung für die haupt- und ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Gera
Brandschutzanzüge
Los 1 (Brandschutzanzüge):
- Brandschutzanzug: jährlich 50 ST
- Gurtsystem: jährlich 10 ST
Feuerschutzhauben, Diensthosen, Dienstjacken
Los 2 (Feuerschutzhauben, Diensthosen, Dienstjacken):
- Feuerschutzhaube: jährlich 70 ST
- Diensthose: jährlich 150 ST
- Dienstjacke: jährlich 35 ST
- Windstopper / Softshelljacke: jährlich 50 ST
Feuerwehrhandschuhe
Los 3 (Feuerwehrhandschuhe):
- Handschuhe für Brandbekämpfung: jährlich 70 ST
- Handschuhe für Technische Hilfe : jährlich 125 ST
Feuerwehrschutzhelme
Los 4 (Feuerwehrschutzhelme):
- Feuerwehrschutzhelm: jährlich 30 ST
Diensthemden
Los 5 (Diensthemden):
- Kurzarm-Hemden dunkelblau: jährlich 120 ST
- Kurzarm-Hemden weiß: jährlich 200 ST
- Langarm-Hemden weiß: jährlich 100 ST
Oberbekleidung
Los 6 (Oberbekleidung):
- Poloshirt dunkelblau: jährlich 150 ST
- Hygieneanzüge: jährlich 25 ST
- T-Shirts: jährlich 250 ST
- Poloshirt dunkelblau rot: jährlich 250
- Sweat-Jacke: jährlich 60 ST
Rettungsdienstbekleidung
Los 7 (Rettungsdienstbekleidung):
- Hose: jährlich 100 ST
- Sommerjacke: jährlich 15 ST
- Jacke: jährlich 15 ST
Schuhwerk
Los 8 (Schuhwerk):
- Feuerwehrstiefel: jährlich 55 ST
- Rettungsdienststiefel: jährlich 20 ST
- Schnürhalbschuh: jährlich 45 ST
- Sicherheitshalbschuh: jährlich 80 ST
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsanforderungen nach § 122 GWB:
Eigenerklärung des Bieters mittels Formblatt 124 LD. Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung.229734.pdf
Die Eignung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Siehe III.1.1).
Siehe III.1.1).
Verpflichtungen des Bieters gemäß § 12a des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 u. 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 u. 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG.
Diese Verpflichtungserklärungen werden nachträglich, jedoch nur vom Bestbieter nachgefordert. Alle Verpflichtungserklärungen sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sind vorab einsehbar unter: https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Kontaktstelle
Am Öffnungsverfahren dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
nach Ablauf der Vertragslaufzeit
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal der Firma RIB iTWO tender www.vergabe.rib.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen unter der Verg.-Nr. 21 VgV 018 zur Verfügung. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Wir empfehlen Ihnen, sich auf der RIB-Vergabeplattform zu registrieren, damit Sie über Fragen anderer Bieter oder Änderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren informiert sind. Zur Registrierung gelangen Sie über den Button „Bewerben“. Das kostenlose Startpaket ist ausreichend, um die Vergabeunterlagen als Paket zum Download zu erhalten und ein Angebot elektronisch abgeben zu können. Die Angebotsabgabe ist seit 18.10.2018 nur noch in elektronischer Form zulässig. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform von RIB ist deshalb zur Angebotsabgabe zwingend erforderlich. Eine Abgabe des Angebots per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig, da dies keine elektronisch verschlüsselte Angebotsabgabe ist und zum Ausschluss des Angebots führt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de