Lieferung von Zubehör für MIELE Reinigungs und Desinfektionsautomat Referenznummer der Bekanntmachung: 21-1037-04 HI
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-hki.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Zubehör für MIELE Reinigungs und Desinfektionsautomat
Das Hans Knöll Institut (HKI) als Teil des Leibniz Instituts für Naturstoff- Forschung und Infektionsbiologie hat auf dem Beutenberg Campus in Jena das Forschungsgebäude "Biotech Center" errichtet.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und Aufstellung von Zubehör für MIELE Reinigung und Desinfektionsautomat
im neu errichteten Biotech- Center des HKI.
Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e.V. - Hans-Knöll-Institut Adolf-Reichwein-Str. 23 07745 Jena Grundstücksbezeichnung:
Beutenberg Campus
Hermann- Löns- Straße 68-70
07745 Jena
Gemarkung Ammerbach, Flur 12, Flurstück 20/6
frei Verwendungsstelle siehe Leistungsverzeichnis
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Zubehör für Reinigungs- und Desinfektionsautomaten vom Typ PG 8583 CD WW AD CM der Fa. MIELE.
Dieses sind bereits mit folgenden Grundkörben zur Aufnahme von Einsätzen bestückt:
1 Stück Oberkorb A101
- Frontseitig offen
- Zur Aufnahme von Einsätzen
- Höhenverstellbar
- Bestückungshöhe 160 +/- 30 mm
- Eingebauter Sprüharm
- H 206, B 528, T 527 mm
1 Stück Unterkorb für Module A150
- Unterkorb mit zwei Modulankopplungen zur Aufnahme von bis zu
zwei Injektormodulen oder Einsätzen
- Automatischer Verschluss der Ankopplungen bei Nichtverwendung
- Bestückungsmaße (HxBxT: 235 x 490 x 435 mm)
- H 154, B 529, 546 mm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
L 124 Eigenerklärung zur Eignung
Bei den mit + (Plus) gekennzeichneten Feldern hat die Vergabestelle festzulegt, ob und ggf. inwieweit der darin beschriebene Eignungsnachweis verlangt wird.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen vorzulegen. Im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben verlangt:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in EUR,
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Angaben zur Zuverlässigkeit,
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von
anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
L 124 Eigenerklärung zur Eignung
(siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung)
L 124 Eigenerklärung zur Eignung
(siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung)
Ggf. geforderte Anzahlungen sind zu begründen. Sie können nur gegen Gestellung einer selbstschuldnerischen unbefristeten Bankbürgschaft gewährt werden.
Gewährter Skonto ist in der Preiskalkulation bereits zu berücksichtigen; Zahlung erfolgt in 21 Tagen. Der Angebotspreis ist ein Festpreis d. h. es sind alle Nebenkosten, insbesondere Gebühren, Reisekosten und Spesen enthalten.
Im Übrigen gelten ausschließlich die Einkaufsbedingungen des HKI. Sämtlich, damit verbundene Auswirkungen auf die Preisbildung sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (gemäß Thüringer Vergabegesetz ThürVergG § 12a) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt vorzulegen:
1) Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG - NU-einsatz/§ 17 ThürVgG - Kontrollen/§ 18 ThürVgG - Sanktionen);
3) Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist im Bezug auf die Nachunternehmen:
1) Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Für den Fall, dass die nach dem ThürVergG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR9RE33
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: www.tlvwa.thueringen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der v.g. Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelfsfrist nach §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftaggebers nach §134 Abs. 1 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach §134 Abs. 2 GWB hin.