Rahmenvereinbarung Gesamtlösung ersetzendes Scannen Referenznummer der Bekanntmachung: TFM-V-21-013

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://verwaltung.thueringen.de/vergabe
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=408084
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=408084
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Gesamtlösung ersetzendes Scannen

Referenznummer der Bekanntmachung: TFM-V-21-013
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über eine Gesamtlösung zum ersetzenden Scannen und rechtssicheren Übertrage elektronischer Eingangspost (gemäß TR-RESISCAN) an ThüringenVIS.

Im Freistaat Thüringen sollen ca. 50 Behörden mit einer TR-RESISCAN konformen Scanstelle ausgestattet werden. Es wird mit einer Installation von bis zu 70 Scanstellen gerechnet.

Beschaffungsgegenstand ist eine Gesamtlösung zum ersetzenden Scannen und rechtssicheren Übertragen elektronischer Eingangspost (gemäß TR-RESISCAN) an ThüringenVIS, bestehend aus folgenden Leistungen:

-den erforderlichen Scannern (inklusive einer Software zur zentralen Überwachung und Steuerung der eingesetzten Scanner)

-Lieferung, Installation, Konfiguration und Integration in ThüringenVIS

-Unterstützungsleistungen in der Anlaufphase

-der Scansoftware (TR-RESISCAN konform)

-der Schulung und der Einweisung des Scanpersonals in den Scanstellen

-dem erforderlichen Systemservice (Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30124500 Scannerzubehör
30200000 Computeranlagen und Zubehör
30216110 Scanner für Computeranwendungen
48318000 Scannersoftwarepaket
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
72220000 Systemberatung und technische Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung über eine Gesamtlösung zum ersetzenden Scannen und rechtssicheren Übertrage elektronischer Eingangspost (gemäß TR-RESISCAN) an ThüringenVIS.

Im Freistaat Thüringen sollen ca. 50 Behörden mit einer TR-RESISCAN konformen Scanstelle ausgestattet werden. Es wird mit einer Installation von bis zu 70 Scanstellen gerechnet.

Beschaffungsgegenstand ist eine Gesamtlösung zum ersetzenden Scannen und rechtssicheren Übertragen elektronischer Eingangspost (gemäß TR-RESISCAN) an ThüringenVIS, bestehend aus folgenden Leistungen:

-den erforderlichen Scannern (inklusive einer Software zur zentralen Überwachung und Steuerung der eingesetzten Scanner)

-Lieferung, Installation, Konfiguration und Integration in ThüringenVIS

-Unterstützungsleistungen in der Anlaufphase

-der Scansoftware (TR-RESISCAN konform)

-der Schulung und der Einweisung des Scanpersonals in den Scanstellen

-dem erforderlichen Systemservice (Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1.) Abrufberechtigt sind die Behörden der Thüringer Landesverwaltung, dazu gehören insbesondere alle obersten Landesbehörden und deren nachgeordneten Behörden, die Thüringer Landtagsverwaltung einschließlich ihrer angegliederten Beauftragen und der Thüringer Rechnungshof

Nicht abrufberechtigt sind die Bereiche Forschung und Lehre der Universitäten und Hochschulen sowie kommunale Gebietskörperschaften.

2.) Der Auftraggeber geht davon aus, dass bis zu 70 Scanstellen eingerichtet werden (Schätzmenge).

Aus der Rahmenvereinbarung können höchstens

100 Stück Leistungsklasse 1 - Stapelscanner

100 Stück Leistungsklasse 2 - Stapelscanner

100 Stück Leistungsklasse 3 - Stapelscanner

100 Stück Leistungsklasse 4 - Flachbettscanner

100 Stück Leistungsklasse 5 - Flachbettscanner

50 Stück Leistungsklasse 6 - Großformatscanner

abgerufen werden (Höchstmenge-Hardware).

Aus der Rahmenvereinbarung kann zudem höchstens Scansoftware für 300 Scanarbeitsplätze abgerufen werden, wobei eine Scanstelle jeweils aus 1 Scanarbeitsplatz „Scannen“ und 1 Scanarbeitsplatz „Validieren“ besteht. (Höchstmenge Software)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt;

2) Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4Seiten)beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden;

3) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen;

4) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen;

Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen;

5) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Das Unternehmen gibt den Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an.

b) Das Unternehmen gibt den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an.

c) Das Unternehmen erklärt, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und reicht zum Nachweis als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen ein.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Auflistung der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

b) Das Unternehmen fügt in einer Anlage eine aussagekräftige Darstellung von mindestens einem bereits ausgeführten Auftrag in einer Bundes- oder Landesbehörde mit mindestens 100 Mitarbeitern bei, der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. In der Anlage benennt das Unternehmen auch den jeweiligen Auftraggeber sowie Ansprechpartner beim Auftraggeber einschließlich dessen Kontaktdaten. Mit Benennung der Referenz wird der Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt. (Mindestanforderung)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Gemäß § 21 Abs. 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung höchstens vier Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Ein solcher Sonderfall ist vorliegend gegeben.

Die zu vergebende Rahmenvereinbarung unterscheidet sich grundlegend von dem Charakter einer typischen Rahmenvereinbarung, die der Regelung in § 21 VgV zugrunde liegt. Demgegenüber dient die Rahmenvereinbarung hier der bedarfsgerechten Beschaffung von Leistungen über Hardware, Software, Schulungen und Service, die der Realisierung des Projektes dienen. Das Projekt hat ein definiertes Ende, nämlich vereinfacht ausgedrückt die flächendeckende Einführung des ersetzenden Scannens in der Thüringer Landesverwaltung. Die im Rahmen des Projektes bestehenden Bedarfe könnten zwar theoretisch auch über einen „festen“ Vertrag mit definierten Liefermengen beschafft werden. Aufgrund der Komplexität des Projektes, der Anzahl der beteiligten Stellen sowie seiner geplanten Laufzeit ist eine wirtschaftliche Umsetzung jedoch nur mittels einer vertraglichen Gestaltung möglich, die es erlaubt, die im jeweiligen Zeitpunkt bei einer Behörde bestehenden Bedarfe sachgerecht zu bedienen. Die Umsetzung des Projektes ist von besonderer Komplexität. Eine stabile, detaillierte und verbindliche quantitative und zeitliche Definition der gesamten Einführung und aller durchzuführenden Teilprojekte ist daher insgesamt nicht möglich. Auf Basis der Rahmenplanung wird derzeit davon ausgegangen, dass die Umsetzung des wesentlichen Teils der Aufgaben bis zum Jahr 2024 abgeschlossen ist, die Realisierung des gesamten Maßnahmenpaketes jedoch einen Umsetzungszeitraum von 6 Jahren erfordert.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/10/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/10/2021
Ortszeit: 10:05
Ort:

Erfurt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben: Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen.

2.) Kommunikation: Es wird darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabeonline.de) erfolgt.

3.) Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter diese Dritten /Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile im Angebot zu benennen u. die unter Ziff. III.1) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen u. Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Es ist das Formblatt "Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/ Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel /Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt Verpflichtungserklärung).

Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmer nach Ablauf der Angebotsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom AG zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bieter dem AG unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bieter nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bieters nicht nachteilig verändert werden;

4.) Nachunternehmer: Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Hierfür ist das Formblatt. „Einsatz Dritter /Nachunternehmer“ zu verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Für diese Nachunternehmer sind jeweils die ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ und

„Verpflichtungserklärung“ sowie die Formblätter „Verpflichtung des Nachunternehmer zu Tariftreue, Mindestentgelt u. Entgeltgleichheit“, „Verpflichtung des Nachunternehmen", zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ und

„Nachunternehmererklärung vertrauliche Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt nur für Nachunternehmer, wenn diese:

- entweder 15 % oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in Euro netto) zu erbringenden Leistungen erbringen wird,

- und/oder der Dritte/Nachunternehmer durch die von ihm zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum AG gerät.

5.) Bietergemeinschaft: im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Mitglieder und das geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine Eigenerklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen, dass ihnen bekannt ist, dass §1GWB wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem ist anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer Bietergemeinschaft maßgeblich waren.

weiter ist zu erklären, dass:

- das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,

- das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften. Zudem sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1) vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§135 Abs. 1 u. 2 GWB:

1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

a) Gegen § 134 verstoßen hat oder

b) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

§ 160 Abs. 1-3 GWB:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2021

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