Los 3 - Tablets und Notebooks; Beschaffung mobiler Endgeräte (LehrerEndFöVo) für die Schulen in Trägerschaft des Erzgebirgskreises Referenznummer der Bekanntmachung: 30310/2/6/21/768
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]1934
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzgebirgskreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.erzgebirgskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 3 - Tablets und Notebooks; Beschaffung mobiler Endgeräte (LehrerEndFöVo) für die Schulen in Trägerschaft des Erzgebirgskreises
Beschaffung mobiler Endgeräte (LehrerEndFöVo) für die Schulen in Trägerschaft des Erzgebirgskreises
ca. 45 Stk. Tablets
ca. 20 Stk. Notebooks
Annaberg-Buchholz, DE
Beschaffung mobiler Endgeräte (LehrerEndFöVo) für die Schulen in Trägerschaft des Erzgebirgskreises
ca. 45 Stk. Tablets
ca. 20 Stk. Notebooks
LehrerEndFöVo
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Tablets und Notebooks; Beschaffung mobiler Endgeräte (LehrerEndFöVo) für die Schulen in Trägerschaft des Erzgebirgskreises
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörrstadt
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55286
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]1934
Internet-Adresse: www.erzgebirgskreis.de