Sportgeräte für Turnhalle Ostschule Referenznummer der Bekanntmachung: 21 VgV 019
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gera.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sportgeräte für Turnhalle Ostschule
Auf dem Grundstück Karl-Liebknecht-Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut. Gleichzeitig wird eine 1,5-fach Sporthalle neu gebaut. Für diese Turnhalle sollen die mobilen Sportgeräte vergeben werden (Los 28).
Ostschule Gera
Turnhalle
Karl-Liebknecht-Straße 56
07546 Gera
Auf dem Grundstück Karl – Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut. Gleichzeitig wird eine 1,5-fach Sporthalle neu gebaut. Für diesen Neubau sind Sportgeräte zu liefern. Folgende Grobmengen sollen ausgeführt werden:
- 3 Stck. Barren
- 2 Stck. Turnbock
- 1 Stck. Sprungpferd
- 2 Stck Sprungkasten
- 24 Stck. Leichtturnmatte mit Mattenwagen
- 15 Stck. weitere diverse Matten
- 2 Stck. Handballtore, komplett
- 6 Stck. Geräteschränke
- diverse Sportgeräte Gymnastik, Medizinball, Bandmaße, Stoppuhren
- diverse Bälle Handball, Fußball, Volleyball
- 3 Stck. Volleyball-Netzanlagen mit Pfosten
- diverse Hallenstoßkugeln
- 6 Stück Unihockeytore
- 2 Stck. Unihockey-Trainingsbande 20x10 m
- diverse Ausstattung Badminton
- Indoor-Set Slackline
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Siehe III.1.1).
Siehe III.1.1).
Verpflichtungserklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— EVB-Tariftreue (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— EVB-ILO (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— EVB ThürVgG (Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG).
Verpflichtungserklärungen u. das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) vorab einsehbar unter:
www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Gera
Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle (Raum 003)
Kornmarkt 12
07545 Gera
Bieter sind zur Angebotsöffnung (Öffnungsverfahren) nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung erfolgt außerdem auf der elektronischen Vergabeplattformwww.vergabe.rib.de, sowie auf der Website der Stadt Gera www.gera.de (Rubrik „Rathaus und Bürger“ – „Ausschreibungen“ – „Ausschreibungen nach VgV“.
Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der elektronischen Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bereit. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Fragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 5 Kalendertage vor Abgabefrist und ausschließlich über die Vergabeplattform RIB zu stellen. Fragen und Antworten während der Bewerbungs- bzw. Angebotsphase werden in anonymisierter Form auf der elektronischen Vergabeplattform www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Es erfolgt während der Bewerbungs- bzw. Angebotsphase kein Versand der Fragen und Antworten per E-Mail oder auf anderweitigen Kommunikationswegen, als dem vorstehend Genannten. Die Einreichung des Angebots ist nur elektronisch über die Vergabeplattform RIB (www.vergabe.rib.de) zulässig. Hierzu ist vorab eine einmalige Registrierung auf RIB erforderlich (beispielsweise über das „Starter“-Paket“ zu [Betrag gelöscht] EUR).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de