Rahmenvertrag für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Erfurt - Kauf und Lieferung von Reinigungsmaterial, -chemie, Hygienepapier und Desinfektionsmittel über 24 Monate in zwei Lose aufgeteilt für ca. 200 Kostenstellen Referenznummer der Bekanntmachung: OVL 866/21-11
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Erfurt - Kauf und Lieferung von Reinigungsmaterial, -chemie, Hygienepapier und Desinfektionsmittel über 24 Monate in zwei Lose aufgeteilt für ca. 200 Kostenstellen
Rahmenvertrag für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Erfurt - Kauf und Lieferung von Reinigungsmaterial, -chemie, Hygienepapier und Desinfektionsmittel über 24 Monate in zwei Lose aufgeteilt für ca. 200 Kostenstellen
Kauf und Lieferung von Reinigungsmaterial, -chemie, Hygienepapier und Desinfektionsmittel aufgeteilt in zwei Lose über 24 Monate für ca. 200 Kostenstellen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe I.I)
siehe I.I)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html