Neubau eines feuerwehrtechnischen Zentrums in Nordhausen - Bodenbelagsarbeiten / Kautschuk Referenznummer der Bekanntmachung: 52/65/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines feuerwehrtechnischen Zentrums in Nordhausen - Bodenbelagsarbeiten / Kautschuk
Die Stadt Nordhausen plant den Neubau eines feuerwehrtechnischen Zentrums zur gemeinsamen Nutzung von Berufs- Freiwilligen- und Jugendfeuerwehr. Die Gesamtgröße des Grundstücks beträgt
ca. 11.250 m². Der Neubau unterteilt sich in eine Haupthalle mit 16 Stellplätzen, eine Nebenhalle mit 6 Stellplätzen, sowie einer aufgesetzten Verwaltungsspange. Werkstätten und ein Schlauch- und
Übungsturm dienen sowohl der Feuerwehr Nordhausen selbst wie auch den umliegenden Feuerwehren.
Der Neubau besitzt eine U-förmige Grundfläche von ca. 2.750 m² mit einer Ausdehnung von ca. 90 m im Norden und ca. 32 m im Süden sowie einer Breite von ca. 34 m im Osten und 72 m im Westen. Die
BGF beträgt ca. 5.000 m², der BRI liegt bei ca. 25.000 m³. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst das Liefern und den Einbau der Bodenbeläge, bestehend aus Kautschuk.
Eine Unteraufteilung dieser Leistung in weitere Lose ist nicht vorgesehen (s. Punkt II.1.6.)
Deutschland, Thüringen
99734 Nordhausen, Zorgestraße 1
- ca. 1.400 qm Abschleifen Zementestrich sowie Voranstrich und Spachtelung
- ca. 1.400 qm Liefern und Verlegen Kautschuk- Bodenbelag
- ca. 300 lfm Sockelleisten
- ca. 1.400 qm Schutz des Bodenbelags
- Erstreinigung, Erstpflege und Einweisung zur Pflege Kautschuk- Bodenbelag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines feuerwehrtechnischen Zentrums in Nordhausen - Bodenbelagsarbeiten / Kautschuk
Ort: 51597 Morsbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der freie Download der Vegabeunterlagen unter der in Pkt. I.3) angegebenen
Adresse ist nicht gleichzusetzen mit einer Teilnahme am Verfahren. Um am
Verfahren teilnehmen zu können, z. B. um letztendlich Angebote abgeben zu
können, muss die Teilnahme im Angebotsassistenten unter benannter Adresse
beantragt werden. Auch werden Sie nur bei beantragter Teilnahme über etwaige
Änderungen / Ergänzungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert.
Da die Vergabestelle gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte
über die Unterlagen spätestens 6 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollen Auskünfte
bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
Ihr Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der
dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Der AnA-Web
verschlüsselt Ihre Dokumente und ermöglicht Ihnen die elektronische Übersendung
an die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Eine weitergehende Beschreibung ist
den Vergabeunterlagen beigefügt.
Angebote können abgegeben werden:
. elektronisch in Textform nach § 126b BGB,
. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder
. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Mit dem Angebot ist das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) einzureichen, es
kann nicht nachgefordert werden.
Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format)
und/oder in GAEB-Format eingereicht werden.
Mit dem Angebotsschreiben wird der Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten
Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1
GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu
begründen (§ 161 GWB).
Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie
folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die Kostenfolge nach § 182 GWB wird hingewiesen.
Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnissen nach § 165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]