Puppenbühne Gera - Planerleistungen Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 21 VgV 005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Puppenbühne Gera - Planerleistungen Tragwerksplanung
Tragwerksplanung nach Teil 4, Abschnitt 2, §§ 50ff in Verbindung mit Anlage 14 HOA12021, LPH 2-6, Besondere Leistung Bauüberwachung
Gustav-Henning-Platz 5, 07545 Gera
Sanierung Puppenbühne Gera, Gustav-Henning-Platz 5, 07545 Gera. Tragwerksplanung (§§ 50 ff in Verbindung mit Anlage 14 HOAI 2021, LPH 2-6, Besondere Leistung: Bauüberwachung).
Die Stadt Gera beabsichtigt am Standort den Umbau und die Sanierung des Puppentheaters. Das Dachgeschoss ist gem. Begutachtung nicht mehr wirtschaftlich sanierungsfähig und daher in Gänze zu ersetzen, wobei die vorhandenen Außenwände des Gebäudes zu erhalten sind. Im neuen Dachgeschoss sind zusätzliche Räume gem. Raumprogramm unterzubringen. Alle Teile des Gebäudes sind barrierefrei zu erschließen. Unmittelbar nach Beendigung des VgV-Verfahrens beginnt die Leistungserbringung. Grundstücksfläche: ca. 3.669 m², davon bebaute Fläche (Gebäude): ca. 747 m², BGF ca. 970 m².
Leistungen der Technischen Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 1, LPH 2-6, nach Anlage 14 zu § 55 Abs. 2, § 51, Besondere Leistung: Bauüberwachung
Honorarzone III, Mindestsatz
geschätzte Bauwerkskosten ohne MwSt:
Kostengruppe 300: [Betrag gelöscht] Euro,
Kostengruppe 400: [Betrag gelöscht] Euro.
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planungsleistung gehören bzw. erforderlich sind. Zur Finanzierung des Vorhabens ist der Einsatz von Fördermitteln geplant. Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen eines Stufenvertrages. Zunächst sollen die Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI übertragen werden. Eine Übertragung der Leistungsphasen 5 - 6 HOAI sowie der besonderen Leistung Bauüberwachung ist beabsichtigt, ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Terminangaben: LPH 2-4 bis 12/2021, LPH 5+6 bis 05/2022, Bauüberwachung ab 10/2022, Fertigstellung 08/2024.
Die späteren Angebote (Erstangebote) sind nach Aufforderung des Auftraggebers gemäß § 17 Abs. 6, 9 VgV innerhalb von 25 Kalendertagen einzureichen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Puppenbühne Gera - Planerleistungen Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung erfolgt außerdem auf der elektronischen Vergabeplattformwww.vergabe.rib.de, sowie auf der Website der Stadt Gera www.gera.de (Rubrik >Rathaus und Bürger< - >Ausschreibungen< - >Ausschreibungen nach VgV<. Die Unterlagen für den Teilnahmeantrag stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der elektronischen Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bereit. Hier finden Sie neben dem Teilnahmeantrag weitere relevante Dokumente. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail. Fragen zur Bewerbung bzw. zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich über die Vergabeplattform RIB zustellen. Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden in anonymisierter Form auf der elektronischen Vergabeplattform www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Es erfolgt während der Bewerbungsphase kein Versand der Fragen und Antworten per E-Mail oder auf anderweitigen Kommunikationswegen, als dem vorstehend Genannten. Die Einreichung des Teilnahmeantrages ist nur elektronisch über die Vergabeplattform RIB (www.vergabe.rib.de) zulässig. Hierzu ist vorab eine einmalige Registrierung auf RIB erforderlich (beispielsweise über das "Starter"-Paket" zu [Betrag gelöscht] EUR). Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
- Versendung der Angebotsaufforderung in der 15. KW 2021
- Einreichung der Honorarangebote (Erstangebote) in der 19.KW 2021
- Verhandlungsgespräche in der 21. KW 2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de