Oracle Database-Erneuerung Referenznummer der Bekanntmachung: TAB-2021 ODB
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aufbaubank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oracle Database-Erneuerung
Die TAB betreibt bereits mehrere Oracle-Datenbanken, auf denen Daten unterschiedlicher Fachverfahren vorgehalten werden. Sie verfügt dabei über ein eigenes Rechenzentrum, welches im Rahmen des im Jahr 2021 erfolgten Umzugs mit Hard- und Software des Herstellers Oracle erneuert werden soll.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, die Oracle-Infrastruktur der TAB zu erneuern, um somit den bestehenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen zu entsprechen.
Oracle - Hardware
LOS 1: Database-Hardware
Die Lieferung der notwendigen Hardware und aller für die Inbetriebnahme notwendigen Komponenten und Zubehörteile des ausgeschriebenen Datenbanksystems, einschließlich Hersteller-Support für einen Zeitraum von 4 Jahren, in deutscher Sprache (siehe folgende Auflistung):
Pos.1: Oracle Database Appliance X8-2M
Grundkonfiguration gemäß Oracle Datasheet mit folgender Anpassung: Basiskomponenten
1 x PCIe slot 7: quad-port 10GBase-T card
- maximale Lieferzeit: 180 Kalendertage
- Menge: 5 Stück
Pos. 2: Support für Datenbank in Pos. 1
Hardware Support - ORACLE PREMIER SUPPORT FOR SYSTEMS, Gewährleistung Oracle Database Appliance X8-2M
- in deutscher Sprache
- Zeitraum: 4 Jahre
- Gesamtmenge: 5 Stück
Oracle - Software
LOS 2: Software/Lizenzen
Es sind die ausgeschriebenen Oracle-Datenbank-Lizenzen zu erteilen, einschließlich Hersteller-Support für einen Zeitraum von 4 Jahren, in deutscher Sprache (siehe folgende Auflistung):
Pos. 1: Prozessorlizenz Oracle Database Enterprise Edition
- Laufzeit: Perpetual
- Menge: 11 Stück
Pos.2: Support für Lizenz in Pos. 1
Oracle Software Update License & Support / 24x7 Support Service für direkten Zugang zu Oracle Experten
- in deutscher Sprache
- Zeitraum: 4 Jahre
- Gesamtmenge: 11 Stück
Pos. 3: Prozessorlizenz Oracle Database Enterprice Edition Option Advanced Security
- Laufzeit: Perpetual
- Menge: 16 Stück
Pos. 4: Support für Lizenz in Pos. 3
Oracle Software Update License & Support / 24x7 Support Service für direkten Zugang zu Oracle Experten
- in deutscher Sprache
- Zeitraum 4 Jahre
- Gesamtmenge: 16 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Nachweis mittels Vorlage einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB enthält Angaben zu/r:
a. zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
b. Insolvenzverfahren und Liquidation,
c. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Vergabestelle vor, sich folgende Bestätigungen vom Bieter, jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder eine Bietergemeinschaft berufen will, auf gesondertes Verlangen vorlegen zu lassen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen - soweit ausgestellt wird (Vorlage im Original)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
2) Die Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit enthält Angaben zu/r:
a. den Umsätzen der vergangenen 3 Geschäftsjahre (Mindestvoraussetzung)
b. Anzahl der Kunden der vergangenen 3 Geschäftsjahre
c. Mitarbeiterzahlen der vergangenen 3 Geschäftsjahre
d. Betriebshaftpflichtversicherung:
Nachweis, dass für den Zeitraum der Auftragserfüllung eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Es ist
-> eine aktuelle Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung
- für Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- für sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR
pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr)
oder
-> eine aktuelle Bescheinigung der Versicherung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bieter bestehen wird,
beizufügen.
e. Berechtigung zur Lieferung durch den Hersteller
f. KMU-Unternehmensstatus
MINDESTVORAUSSETZUNG: Die Umsätze der vergangenen 3 Geschäftsjahre des Unternehmens, für den Tätigkeitsbereich des Auftrags, müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je Geschäftsjahr erzielen.
3) Die Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren (09.2018 bis einschließlich 08.2021) erbrachten, vergleichbaren Leistungen. Der Nachweis als vergleichbare Referenz hat folgende Information zu beinhalten:
a. wesentliche Leistungsbeschreibung (max. 1 DINA 4 Seite, ggf. als separate formfreie Anlage)
b. Angabe des geleisteten Werts (hier Auftragswert netto, gerundet auf Tausend Euro)
c. Zeitraum der Leistungserbringung
d. Name des Auftraggebers
MINDESTVORAUSSETZUNG: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens drei vergleichbare Referenzen nachweisen, jeweils mit einem Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Ausführungsbedingungen nach dem Thüringer Vergabegesetz:
- Verpflichtung gemäß § 12 und 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, gemäß § 17 ThürVgG -Kontrollen sowie § 18 ThürVgG- Sanktionen,
- Verpflichtung zur Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Gemäß § 12a Abs. 2 ThürVgG wird darauf hingewiesen, dass der Bestbieter im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bemessenen Frist vorlegen muss und dass, bei nicht fristgerechter Vorlage, das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Es handelt sich dabei um folgende Erklärungen und Nachweise:
- Formblatt "Verpflichtung gemäß § 12 und 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, gemäß § 17 ThürVgG",
- Kontrollen sowie § 18 ThürVgG - Sanktionen,
- Formblatt "Verpflichtung zur Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)",
- Formblatt "Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)",
Zudem müssen im Falle eines anfänglichen Nachunternehmereinsatzes spätestens vor der Auftragserteilung folgende Formblätter beim Auftraggeber vorliegen:
- Formblatt "Verpflichtung des Nachunternehmers zur Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)",
- Formblatt "Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)".
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.1) Bewerberfragen können nur über das Bewerbertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Bewerber im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform www.dtvp.de registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt
werden. Nicht registrierte Bewerber müssen auf der Vergabeplattform regelmäßig prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
1.2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabe des
öffentlichen Auftrages erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei auf den Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c), e) und f) DSGVO. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere am Verfahren für den Auftraggeber tätige Behörden oder Unternehmen verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz und die Betroffenenrechte sind unter dem Link: https://www.wvv.de/de/media/downloads/ downloadcenter/hauptnavigation/mobilitaet/2018-06-25-informationspflichten-ds-hinweis_wsb.pdf einsehbar. Der Bieter ist verpflichtet die vorstehenden Hinweise denjenigen betroffenen Personen in Textform (§126b BGB) zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten er im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt oder in sonstiger W eise zur Verfügung stellt. Dies hat innerhalb eines Monats ab Übermittlung oder sonstiger Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten zu erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNERBAL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.