Schwesternrufkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 03-21-0252-1.4.10
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenburg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-altenburgerland.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmölln
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-altenburgerland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schwesternrufkomponenten
Lieferung und Inbetriebnahme von Komponenten für den Schwesternruf
Klinikum Altenburger Land, Am Waldessaum 10, 04600 Altenburg
Ergänzung einer Schwesternrufanlage Fabrikat Tunstall, Typ Flamenco durch
- Lieferung folgender Bauteile: 5 Kommunikationsterminals zur Tischaufstellung, 5 Steckvorrichtungen Kommunikationsstation, 296 3-teilige Zimmerleuchten, 212 4-teilige Zimmerleuchten, 9 Kommunikationsterminals (Alarmtaste abschaltbar), 447 Kommunikationsterminals (Alarmtaste nicht abschaltbar), 7 RAN-Multiplexer und 508 3-polige Anschlussklemmen
und
- Gewährung einer Einschalthilfe/Inbetriebnahmeunterstützung (ca. 160h) bei separater Abrechnung der erforderlichen Anfahrten (ca. 7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (auf Formblatt 124 der Vergabeunterlagen bzw. als EEE)
- Geforderter Nachweis der Registereintragung: Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) zum Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Auf §44 Abs. 1 Satz 2 VgV wird verwiesen
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Lieferung von Komponenten einer Schwesternrufanlage) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (auf Formblatt 124 der Vergabeunterlagen bzw. als EEE).
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheins in Kopie
- Eigenerklärung (formlos) über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten gleichartigen Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber
- Nachweis von mindestens zwei Referenzbaustellen zu Bau oder Umbau einer Schwesternrufanlage Fabrikat „Tunstall“, Typ „new-Line“ oder „Flamenco“
- Vertragsstrafe von 0.5% je vollendeter Woche bei Überschreitung der Ausführungsfrist, max. 8% der Abrechnungssumme inkl. Mwst.
- Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchesicherheit über 5% der Auftragssumme inkl. Mwst.
Abschnitt IV: Verfahren
Altenburg
Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eignungsleihe
Will ein Bieter gem. § 47 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu muss er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (Bestandteil der Vergabeunterlagen) vorlegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Kriterien erfüllen, und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, verlangt der Auftraggeber auch dann eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, wenn das andere Unternehmen ein Unterauftragnehmer und nicht Bestandteil einer Bewerbergemeinschaft ist. Die hierauf gerichtete Erklärung ist ebenfalls im Rahmen der o. g. Verpflichtungserklärung abzugeben.
Wir werden Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeiten und ausschließlich für den Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens nutzen. Nach Abschluss des Verfahrens speichern wir Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Nach Ablauf dieser Speicherdauer werden Ihre Daten entsprechend gelöscht. Die Rechte für Betroffene gemäß DSGVO bleiben unberührt. Verantwortliche: Klinikum Altenburger Land GmbH, Am Waldessaum 10, 04600 Altenburg, Tel.: +49 3447 52-0, E-Mail: [gelöscht]; Datenschutzbeauftragte: Telefon +49 34491 30-521, E-Mail: [gelöscht]
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Ein Antrag auf Vergabenachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.