Mikrofonlautsprecher mit 12- Pin Hirose Stecker Referenznummer der Bekanntmachung: 24.26-2912-074-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mikrofonlautsprecher mit 12- Pin Hirose Stecker
Lieferung von Mikrofonlautsprechern mit 12-Pin Hirose Stecker
Landespolizeidirektion
Sachgebiet 23 (Lager)
Hohenwindenstraße 10
99087 Erfurt
2.687 Stück Mikrofonalautsprecher mit 12- Pin Hirose Stecker
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mikrofonlautsprecher mit 12- Pin Hirose Stecker
Nationale Identifikationsnummer: 75.502
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei
zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabeonline.de bzw. www.portal.thueringen.de.
Bieterfragen sind bis zum 18.06.2021 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu
der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben,
werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/
Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden.
Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten
Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.