Dacharbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilmenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dacharbeiten
In der Maßnahme wird das Bestandgebäude, „Festhalle Ilmenau“ denkmalschutzrechtlich saniert, umgebaut und durch die Modernisierung auf den „Neusten Stand der Technik“ geführt. Die Durchführung findet bei laufendem Betrieb, in 2 Bauabschnitten statt.
Ilmenau, Ilm-Kreis, Thüringen
— 25 m³ Abbruch Kaminmauerwerk, incl. Gerüststellung,
— 40 m² Schieferbekleidung demontieren,
— 0,75 m³ Kantholz KVH S10 C24 ergänzen,
— 10 m² Dachschalung ergänzen,
— 10 m² Schieferdeckung ergänzen,
— 4 St. RWA-Dachflächenfenster 94/140 cm,
— 3 St. System-Lüftungshauben aus Blech, unterschiedliche Größen,
— 70 m ABS-Sicherungsseil, incl. ABS-Lock on Top auf Foliendach.
0343/2018
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dacharbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Am Ettersberg
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Postleitzahl: 99439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ilmenau
Land: Deutschland
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nach § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht Unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Ort: Weimar
Land: Deutschland