Sanierung Campus Weida - Gebäudeteil Förderzentrum, Los 17 Bodenbelagsarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-greiz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Campus Weida - Gebäudeteil Förderzentrum, Los 17 Bodenbelagsarbeiten
Die Sanierung des Campus Weida betrifft insgesamt zwei Gebäude, welche zusammen zu einem Campus zusammengefasst werden. Das Los 17 umfasst die Bodenbelagsarbeiten im Gebäudeteil des Förderzentrums.
07570 Weida, Bahnhofstraße 17
Los 17 Bodenbelagsarbeiten:
- ca. 1.900 m² Untergrund abschleifen und reinigen
- ca. 1.900 m² Voranstrich Untergrund (Disp.-Grundierung, Haftbrücke)
- ca. 1.900 m² Ausgleichmasse aufbringen
- ca. 1.900 m² Bodenbelag (Linoleum) aufbringen und verfugen
- ca. 1.500 m Sockelleiste anbringen, PVC hart mit Fuß
- ca. 1.900 m² Bodenbelag Erstreinigung
- ca. 3 Stk. Reinstreifermatte
- ca. 2.000 m² Fußboden reinigen
- ca. 1.500 m² Reinigung wischbarer Flächen
- ca. 200 m² Heizkörper reinigen
- ca. 60 Stk. Sanitärobjekte reinigen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Campus Weida - Gebäudeteil Förderzentrum, Los 17 Bodenbelagsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pößneck
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
Postleitzahl: 07381
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]