Sanierung Campus Weida - Gebäudeteil Förderzentrum, Los 15 Malerarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-greiz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Campus Weida - Gebäudeteil Förderzentrum, Los 15 Malerarbeiten
Die Sanierung des Campus Weida betrifft insgesamt zwei Gebäude, welche zusammen zu einem Campus zusammengefasst werden. Das Los 15 umfasst die Malerarbeiten im Gebäudeteil des Förderzentrums.
07570 Weida, Bahnhofstraße 17
Los 15 Malerarbeiten:
- ca. 5 Stk. Fahrgerüst liefern, aufstellen, vorhalten
- ca. 4.800 m² Reinigung Innenputzflächen, Wände/Decken
- ca. 3.000 m² Wandflächen anschleifen, reinigen
- ca. 2.500 m² Teilflächen spachteln
- ca. 4.300 m² Grundierung aufbringen
- ca. 3.500 m² Malervlies anbringen
- ca. 4.300 m² Anstrich, Dispersionsfarbe, NAB 2
- ca. 1.000 m² Anstrich, Polyurethan-Lackfarbe, Sockel, NAB 1
- ca. 7.000 m Silicon-/Acrylfugen herstellen
- ca. 75 Stk. Stahlzargen beschichten MW 280 mm, KH
- ca. 25 Stk. Stahlzargen beschichten MW 400 mm, KH
- ca. 40 m Treppengeländer inkl. Handlauf schleifen, beschichten
- ca. 300 m Beschichtung Rohrleitungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Campus Weida - Gebäudeteil Förderzentrum, Los 15 Malerarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederzimmern
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99428
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]