Fortführung der Straßeninformationsbank des Freistaates Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 152-0096/21-D-OV-33
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/th9/tlbv/
Ort: s. o.
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortführung der Straßeninformationsbank des Freistaates Thüringen
Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer gemäß § 21 VgV.
Die auszuführenden Leistungen umfassen die Fortführung der Straßeninformationsbank (SIB) des Freistaates Thüringen nach durchgeführten Baumaßnahmen und zusätzlich nach Veränderungen verkehrlicher verwaltungsrechtlicher, privatrechtlicher und straßenrechtlicher Art an Bundes- und Landesstraßen in Thüringen.
Der Abruf der Leistungen erfolgt nach Bedarf über Einzelbeauftragungen (Teilleistungsaufträge (TA)).
Bei Einzelabruf können hierzu auch Abstimmungstermine und Ortsbesichtigungen stattfinden.
Das in Aussicht genommen Auftragsvolumen für die maximale Gesamtlaufzeit wurde so genau wie möglich ermittelt, wird aber nicht
abschließend festgelegt. Als Basis dienen die Erfahrungswerte aus den letzten 3 Jahren.
Rahmenvereinbarung zur Fortführung der Straßeninformationsbank im Regionalbereich Ostthüringen
Los 1: Rahmenvereinbarung zur meßtechnischen Erfassung von Straßenverlauf und Objekten im Straßenraum an Bundes- und Landesstraßen im Regionalbereich Ostthüringen (LK Greiz, Altenburger Land, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis) und Fortführung der Straßeninformationsbank des Freistaates Thüringen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei schriftl. erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
AZ: 152-0096/21-D-OV-33
Rahmenvereinbarung zur Fortführung der Straßeninformationsbank im Regionalbereich Mittelthüringen
Los 2: Rahmenvereinbarung zur meßtechnischen Erfassung von Straßenverlauf und Objekten im Straßenraum an Bundes- und Landesstraßen im Regionalbereich Mittelthüringen (LK Gotha, Sömmerda, Weimarer Land, Ilmkreis, Saalfeld Rudolstadt) und Fortführung der Straßeninformationsbank des Freistaates Thüringen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei schriftl. erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Az: 152-0096/21-D-OV-33
Rahmenvereinbarung zur Fortführung der Straßeninformationsbank im Regionalbereich Nordthüringen
Los 3: Rahmenvereinbarung zur meßtechnischen Erfassung von Straßenverlauf und Objekten im Straßenraum an Bundes- und Landesstraßen im Regionalbereich Nordthüringen (LK Nordhausen, Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis, Kyffhäuserkreis) und Fortführung der Straßeninformationsbank des Freistaates Thüringen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei schriftl. erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Az: 152-0096/21-D-OV-33
Rahmenvereinbarung zur Fortführung der Straßeninformationsbank im Regionalbereich Südwestthüringen
Los 4: Rahmenvereinbarung zur meßtechnischen Erfassung von Straßenverlauf und Objekten im Straßenraum an Bundes- und Landesstraßen im Regionalbereich Südwestthüringen (LK Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg) und Fortführung der Straßeninformationsbank des Freistaates Thüringen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei schriftl. erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Az: 152-0096/21-D-OV-33
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
--> siehe Link zu III.1.1.)
--> siehe Link zu III.1.1.)
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder
in Textform abzugeben:
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- das der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragsgeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Erfurt; elektronische Angebotsöffnung
zum Eröffnungstermin keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)!
Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
Diese entspricht der jeweils festgelegten Form für die Abgabe des Angebotes. Dazu wird bei Ausschreibungen von Bauleistungen auf das Formblatt (EU-) Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 8 und bei Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen auf das Formblatt (EU-)Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 7 verwiesen.
Einzelheiten hat der Bestbieter der jeweiligen Aufforderung der Vergabestelle bzgl. der Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach dem ThürVgG und dem jeweiligen Formblatt (Verpflichtungen gemäß § 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) zu entnehmen und zu beachten.
Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 12a Absatz 4 ThürVgG).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]