Reinigung der Grundschule und Sporthalle Ziolkowski in 98693 Ilmenau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilm-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung der Grundschule und Sporthalle Ziolkowski in 98693 Ilmenau
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung des Schulgebäudes und der Sporthalle der Grundschule Ziolkowski in der Ziolkowskistraße 14 in 98693 Ilmenau
Unterhalts- und Grundreinigung des Schulgebäudes und der Sporthalle der Grundschule Ziolkowski in der Ziolkowskistraße 14 in 98693 Ilmenau
98693 Ilmenau
Unterhalts- und Grundreinigung des Schulgebäudes und der Sporthalle der Grundschule Ziolkowski in der Ziolkowskistraße 14 in 98693 Ilmenau. Reinigungszeiten Montag bis Freitag in der Schule ab 15:30 Uhr und in der Sporthalle von 22:00 - 07:30 Uhr.
Die Grundreinigung erfolgt 1x im Jahr.
Glasreinigung des Schulgebäudes und der Sporthalle der Grundschule Ziolkowski in der Ziolkowskistraße 14 in 98693 Ilmenau
98693 Ilmenau
Glasreinigung des Schulgebäudes und der Sporthalle der Grundschule Ziolkowski in der Ziolkowskistraße 14 in 98693 Ilmenau.
Die Glasreinigung erfolgt 2 mal im Jahr möglichst in den Schulferien im Frühjahr und Herbst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=227140
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=227140
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.