HKI Biotech Center - Innenausstattung Cafeteria und Lounge Referenznummer der Bekanntmachung: 1037-071 VE 604
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-hki.de
Abschnitt II: Gegenstand
HKI Biotech Center - Innenausstattung Cafeteria und Lounge
Für das Hans-Knöll-Institut (HKI) auf dem Beutenberg-Campus in Jena wurde ein Forschungs- und Laborgebäude errichtet.
Zur Einrichtung der Cafeteria und Lounge im Erdgeschoss werden folgende Möbel benötigt:
3 St Loungehocker
6 St Loungesessel
40 St Stühle, ungepolstert
15 St Barstühle
3 St Stühle gepolstert
5 St Tische, rund
10 St Tische, rechteckig
15 St Garderobenhaken
1 St Stehleuchte
15 St Pendelleuchten
Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e. V. HKI Hermann-Löns-Str. 68-70 07745 Jena
Für das Hans-Knöll-Institut (HKI) auf dem Beutenberg-Campus in Jena wurde ein Forschungs- und Laborgebäude errichtet.
Zur Einrichtung von Cafeteria und Lounge im Erdgeschoss werden Möbel und Leuchten benötigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben verlangt:
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Teilnahmebedingungen Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen vorzulegen. Im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben verlangt:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in EUR,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Siehe III.1.2)
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben verlangt:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 5 Geschäftsjahren
ausgeführt wurden.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von
anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Siehe III.1.3)
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Für Mängelansprüche ist eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), in Form von Bürgschaft bzw. Einbehalt zu leisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dem Auftraggeber ist eine Urkalkulation nach Zuschlagserteilung zu übermitteln.
Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (gemäß Thüringer Vergabegesetz ThürVergG § 12a) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt vorzulegen:
1) Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG - NU-einsatz/§ 17 ThürVgG - Kontrollen/§ 18 ThürVgG - Sanktionen);
3) Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende
Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist im Bezug auf die Nachunternehmen:
1) Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Für den Fall, dass die nach dem ThürVergG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR9R4RU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
entsprechend der Regelungen in § 160 GWB