Sanierung und Erweiterung Speisesaal der Mensa Nordhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-054-Ö-BVDB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stw-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Speisesaal der Mensa Nordhausen
Für die Baumaßnahme zur Erweiterung der Sitzplatzkapazitäten der Mensa am Campus der HS in Nordhausen sind Gesamtleistungen aller für das Bauvorhaben erfoderlichen Planungsleistungen nach HOAI zu erbringen. Erforderlich sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach Teil 3 und 4 in Verbindung mit Anlage 10 der HOAI 2021.
Erste Unterlagen für eine einfachte HU-Bau sind bis zum Jahresende 2021 zu erarbeiten.
Erweiterung Speisesaal Mensa Weinberghof 2 99734 Nordhausen Abstimmungen zu Planungsleistungen können abweichend vom Ausführungsort des Bauvorhabens in Jena beim Bauherrn oder beim Planer stattfinden.
Aufgrund der gestiegenen Studierenden- und Mitarbeiterzahlen an der HS Nordhausen sind die vorhandenen Sitzplatz-Kapazitäten von 200 Plätzen der Mensa am Standort Weinberghof nicht mehr ausreichend. Die Kapazität ist auf mindestens 400 Sitzplätze zu erweitern. Desweiteren sind die Abläufe bei der Essensausgabe den gestiegenen Kundenzahlen entsprechend zu verbessern. Dazu ist der Ausgabebereich neu zu ordnen und eine effektive Free-Flow-Ausgabe zu planen.
Der Auftrag umfasst die Grundleistungen nach HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 8.
Beauftragung erfolgt stufenweise.
Netto-Jahresumsatz der letzten drei Jahre (Formblatt 124 LD der Teilnahmeunterlagen);
Hier besteht die Mindestanforderung, dass der durchschnittliche Netto-Jahresumsatz für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren mindestens 300.000,- EUR mit vergleichbaren Leistungen aufweisen muss, gebildet aus den Netto-Jahresumsätzen mit vergleichbaren Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind von jedem Mitglied diejenigen Umsätze anzugeben, die mit den im Rahmen der Bewerbergemeinschaft zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind. Die Netto-Jahresumsätze der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden zur Bewertung der Bewerbergemeinschaft summiert.
Für dieses Kriterium werden maximal 10 Punkte nach den folgenden Umsatzstufen vergeben:
durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Geschäftsjahren
- mehr als 1.100.000,- EUR netto: 10 Punkte
- mehr als 900.000,- EUR netto: 8 Punkte
- mehr als 700.000,- EUR netto: 6 Punkte
- mehr als 500.000,- EUR netto: 4 Punkte
- gleich oder mehr als 300.000,- EUR netto: 2 Punkte
Referenzen fertiggestellter Vorhaben aus den letzten 10 Jahren in den Kategorien Planungsleistungen für
- Gebäudeplanung, Kategorie (a),
- Tragwerksplanung, Kategorie (b),
- Technische Ausrüstung, Kategorie (c),
Weitere Wertungskriterien für die Referenzen sind die Aktualität der Referenz, Leistungen für eine Referenz in mehreren Kategorien, Referenzen für die die Leistungen als Generalplaner erbracht wurden sowie Referenzen die mit Landes- oder Bundesmitteln gefördert wurden.
Hier besteht die Mindestanforderung, dass für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren mindestens drei Referenzen vergleichbarer, fertiggestellter Leistungen anzugeben sind, wobei jeder Kategorie (a), (b) und (c) mindestens eine Referenz zugeordnet werden können muss.
Von den durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen werden maximal 6 Referenzen (maximal 2 Referenzen je Kategorie) in den nachfolgenden Kategorien gewertet:
(a) Gebäudeplanung gem. § 34 HOAI (Leistungsphasen 2 bis 4) von Betriebskantinen, Gebäuden zur Gemeinschaftsverpflegung, Wirtschaftsgebäude, Speiseräume mit einer Kapazität von mindestens 300 Portionen pro Tag
(b) Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (Leistungsphasen 2 bis 4) von Gebäuden mit großen Räumen, Sälen mit einer BGF von mindestens 500 m²,
(c) Planung der Technischen Ausrüstung gem.§ 55 HOAI (Leistungsphasen 2 bis 4) für Restaurants, Großküchen, Speisesäle u.ä. mit einer BGF von mindestens 500 m².
Als maximale Punktzahl werden für Referenzen vergleichbarer Leistungen maximal 6 Punkte je Referenz und damit insgesamt maximal 36 Punkte vergeben.
Die Vergabe der Punkte wird nach dem folgenden Schema gestaffelt:
Kategorie (a) anhand der Anzahl der ausgegebenen Portionen pro Tag:
Projekte mit 1.000 Portionen und mehr: 2,0 Punkte
Projekte mit 900 Portionen und mehr: 1,5 Punkte
Projekte mit 600 Portionen und mehr: 1,0 Punkt
Projekte mit 300 Portionen und mehr: 0,5 Punkte
Kategorie (b) und Kategorie (c) anhand der BGF des Projektes:
Projekte mit einer BGF von 1.000 m² und mehr: 2,0 Punkte
Projekte mit einer BGF von 800 m² und mehr: 1,5 Punkte
Projekte mit einer BGF von 600 m² und mehr: 1,0 Punkt
Projekte mit einer BGF von 500 m² und mehr: 0,5 Punkte
Die Aktualität der Referenz wird wie folgt bewertet:
Fertigstellung vor 0 bis 3 Jahren: 1 Punkt
Fertigstellung vor 3 bis 5 Jahren: 0,75 Punkte
Fertigstellung vor 5 bis 8 Jahren: 0,5 Punkte
Fertigstellung vor 8 bis 10 Jahren: 0,25 Punkte
Für eine Referenz werden zusätzliche Punkte wie folgt vergeben, wenn:
- für die Referenz Leistungen in mehreren Kategorien erbracht wurden
Projekt in 3 Kategorien: 1,0 Punkte
Projekt in 2 Kategorien: 0,5 Punkte
- für die Referenz Leistungen des kompletten Leistungsbildes der HOAI, mind. Leistungsphasen 2 bis 8 bzw. 6 bei Tragwerksplanung erbracht wurden: 1,0 Punkte
- für die Referenz Leistungen als Generalplaner erbracht wurden: 0,5 Punkte
- die Referenz mit Landes- oder Bundesmitteln gefördert wurden: 0,5 Punkte
Das geplante und zu bearbeitende Bauvorhaben wird mit Mitteln des Freistaates Thüringen gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
einschlägige Zulassungs- und Befähigungsvorschriften für Architekten und Ingenieure;
Ausländische Bewerber oder Bewerbergemeinschaften haben vergleichbare Nachweise vorzulegen;
Die Befähigung zur Berufsausübung ist von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die in den Ziff. III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind zwingend gefordert. Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen zum Teilnahmeantrag wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen aufgefordert. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Soweit Eigenerklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen nachzufordern.
Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ausländischen Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen/ Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag andere Unternehmen/Nachunternehmer benennen und zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie auf die Mittel des bzw. der anderen Unternehmen(s) oder des bzw. der Nachunternehmer(s) im FaIle der Auftragserteilung tatsachlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsachlichen Zugriffsmöglichkeit hat durch Vorlage einer Eigenerklärung des bzw. der anderen Unternehmen(s) oder des bzw. der Nachunternehmer(s) erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise gem. Ziff. III.2.1) bis Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung für in Bezug genommene andere Unternehmen/Nachunternehmer - gegebenenfalls ergänzend - nachzufordern.
(1) Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens. Der Auszug aus dem Handelsregister bzw. der vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) nicht alter als 3 Monate sein;
(2) Auskunftserklärung, ob und auf welche Art der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind. Die Auskunftserklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggfs. zur Konzernzugehörigkeit und über gesellschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten;
(3) Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. bei den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 oder § 124 Abs. 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GWB vorliegen;
(4) Ggfs. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle, ihre gesamtschuldnerische Haftung und der bevollmächtigte Vertreter ergeben. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Die Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag (siehe einzureichende Unterlagen) und den dazugehörigen Formblättern als Anlagen einzureichen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
Die Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag (siehe einzureichende Unterlagen) und den dazugehörigen Formblättern als Anlagen einzureichen.
(1) Nachweis eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
(2) Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die
mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Mindeststandard zu (2): Durchschnittlicher Netto-Jahres-Umsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR mit vergleichbaren Leistungen, gebildet aus den Netto-Jahres-Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren.
Einschlägige Zulassungs- und Befähigungsvorschriften für Architekten und Ingenieure.
Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme sowohl für Personenschäden als auch für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) von je [Betrag gelöscht] EUR zweifach maximiert.
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. (Siehe Teilnahmeantrag).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Eine Bewerbung bzw. ein Teilnahmeantrag ist nur unter Verwendung des Teilnahmeantrages (siehe Teilnahmeunterlagen) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
2) Die Kommunikation zum Verfahren erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
3) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber spätestens bis zum 16.08.2021, 10:00 Uhr, darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 16.08.2021, 10:00 Uhr im Vergabeportal eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen und werden ausschließlich hierüber beantwortet.
5) Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht mehr bearbeitet. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Anzeigen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Teilnahmeanträge rechtzeitig zu berücksichtigen.
6) Es ist vorgesehen die Frist zur Abgabe der Angebote im Einvernehmen mit den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Teilnehmer auf ca. 20 Tage zu verkürzen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8URMEH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]54
Fax: [gelöscht]59
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.tmwwdg.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 101a, 101b und 107 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.tmwwdg.de