Ostschule Gera, Karl-Liebknecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung Referenznummer der Bekanntmachung: 21 VOB 055
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ostschule Gera, Karl-Liebknecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung
Los 23 Schlosser- und Metallbauarbeiten - Vergabe-Nr. 21 VOB 055
Auf dem Grundstück Karl – Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut.
In diesem Zusammenhang finden Schlosserarbeiten in allen Geschossen des Gebäudes statt.
Folgende Grobmengen sollen ausgeführt werden:
- ca. 11,4 to Stahlkonstruktion Fluchttreppenhaus insgesamt
- 44 lfm Geländerkonstruktion Fluchttreppenhaus
- 70 lfm Handlauf Edelstahl
- 8 lfm Unterlaufschutz
- 23 lfm Außengeländer Mittelspange
- 5,5 lfm Innengeländer
- 68 lfm Ertüchtigung historisches Treppengeländer
- 62 lfm zweiter Handlauf Wandseite in Eiche
- 68 lfm Ersatz historischer Handlauf nach Vorbild
- 68 lfm Aufarbeiten historisches Treppengeländer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ostschule Gera, Karl-Liebknecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berga
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07980
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de