Wartungsvertrag für Kompressoren und Druckbehälter Referenznummer der Bekanntmachung: TLLLR 28/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/th9/tlllr
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsvertrag für Kompressoren und Druckbehälter
Im TLLLR sind derzeit 39 Kompressoren und 8 Druckluftbehälter unterschiedlicher Hersteller im Einsatz. Für diese Geräte soll ein Wartungsvertrag über 2 Jahre mit anschließender automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr auf maximal 6 Jahre abgeschlossen werden.
In Jena und den Zweigstellen des Thüringer Landesates für Landwirtschaft und ländlichen Raum.
Im TLLLR sind derzeit 39 Kompressoren und 8 Druckluftbehälter unterschiedlicher Hersteller im Einsatz. Für diese Geräte soll ein Wartungsvertrag über 2 Jahre mit anschließender automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr auf maximal 6 Jahre abgeschlossen werden.
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich oder in Textform gekündigt wird. Insgesamt kann die Laufzeit viermal automatisch verlängert werden, sodass der Vertrag spätestens zum 31.12.2027 endet.
Erstellung einer Betriebsanweisung pro Gerät
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. § 122 GWB (Vordruck)
Eigenerklärung befähigte Person (Vordruck)
Abschnitt IV: Verfahren
Jena
Die Öffnung der Angebote wird gemeinsamvon 2 Mitarbeitern der Vergabestelle (I.1) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Freistaats Thüringen (siehe VI. 4.1) gestellt werden.
Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der Vergabestelle rügen, bevor Sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer Eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach § 134 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin. Siehe auch Verfahrenshinweise, X Rügeobliegenheit/Nachprüfung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1