Erweiterungsbau für das Staatliche Berufsschulzentrum Artern Referenznummer der Bekanntmachung: 65/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sondershausen
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 99706
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kyffhaeuser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau für das Staatliche Berufsschulzentrum Artern
Schlüsselfertiger Erweiterungsneubau für das Staatliche Berufsschulzentrum Sondershausen (ca. 1950 m2 NUF) mit Planungs-, Bau- und Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfristen im Rahmen eines Totalunternehmer- bzw. Generalübernehmermodells.
Der Kyffhäuserkreis plant die Errichtung eines Erweiterungsneubaus für das Staatliche Berufsschulzentrum in Sondershausen. Das für den Erweiterungsneubau vorgesehene Grundstück befindet sich in der Salzstraße 16. Das Raumprogramm des Erweiterungsneubaus umfasst eine Nutzungsfläche (NUF) von ca. 1 950 m2.
Zu den weiteren Leistungen des Auftragnehmers gehört die Erneuerung der vorhandenen Außenanlagen der Berufsschule im Bereich des Erweiterungsneubaus, der Abriss zweier Gebäude der Berufsschule auf dem Grundstück an der Schachtstraße sowie die Herstellung einer PKW-Stellplatzanlage.
Die genannten Planungs- und Bauleistungen sollen im Rahmen einer Gesamtvergabe bzw. eines Generalübernehmermodells (ohne Endfinanzierung) erbracht werden. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die gebrauchsfertige Errichtung des Erweiterungsneubaus einschließlich Außenanlagen, den Abbruch zweier Bestandsgebäude und die Herstellung einer PKW-Stellplatzanlage auf dem Grundstück Schachtstraße zu erbringen. Zum Leistungsumfang gehört zudem die Wartung innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen.
Ein Bodengutachten mit Gründungsempfehlungen wird Teil der Vergabeunterlagen.
Neben dem Preis werden auch die qualitativen Zuschlagskriterien für Architektur und Städtebau, Organisation und Funktionalität sowie Nachhaltigkeit und Folgenkosten Gegenstand der Bewertung. Die Bewertungsmatrix wird mit der Bewerberinformation bereitgestellt.
Die Vergütung der Planungs- und Bauleistungen erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme der Gesamtleistung. Die Finanzierungsleistungen umfassen die ggf. dafür erforderliche Bauzwischenfinanzierung im Risiko des Auftragnehmers. Die Wartungs- und Einregelungspauschalen werden separat vergütet.
Auftraggeber und Vertragspartner für alle Leistungen wird der Kyffhäuserkreis. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüros) erwartet, die nach erfolgreicher Präqualifikation zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen.
Sind die wirtschaftliche, finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der jeweiligen Punktwertung.
Die Vergabestelle erteilt auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise für den Erfüllungsgrad der einzelnen Eignungskriterien Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten, es sei denn, vom Bewerber wurde eine in der Bekanntmachung genannte Mindestanforderung nicht erfüllt. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie in der Datei Bewertungsmatrix TWB.pdf beschrieben.
Die Bewertungsmatrix TWB, ein Exposé sowie ein Bewerberformblatt im xlsx Format sind auf der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform abrufbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil
Der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und
Erklärungen für Bewerber/Bauunternehmen (A) und Entwurfsverfasser/Architekturbüro (B) abzugeben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Sind Bewerber und Bauunternehmen 2 unterschiedliche Unternehmen, so sind durch den Bewerber und das
Bauunternehmen folgende unter Ziffer III.1.1), Ziffer III.1.2) sowie in den unter Ziffer III.1.3) genannte weiteren Auftragsunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils separat einzureichen:
Bewerber: A1, A2, A3, A4, A — Ref. Vertrag
Bauunternehmen: A1, A2, A4, A — Ref. Bau
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind
Die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser
Projektgesellschaft vorzulegen.
Die Bewerber können folgende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen: A1, A2, A4 bzw. B1, B2, B3. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt anzugeben.
Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
A) Für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 13 Monate (Unternehmen, die nicht in das
Handelsregistereingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK,
Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 13 Monate sein darf).
B) Für den Entwurfsverfasser (Architekturbüro):
B1. Nachweis der Eintragung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind der Bewerbung beizufügen:
A) Für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A2. Eigenerklärungen des Bewerbers/Bauunternehmens,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß §21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe
Von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
A3. Erklärung eines Kreditinstituts, in der dieses die grundsätzliche Bereitschaft zur Zwischenfinanzierung der Maßnahme erklärt. Zusätzlich ggf.: Eigenerklärung zur Nutzung von Eigenmitteln sowie Bankauskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse, das Geschäftsgebaren und das Zahlungsverhalten des Bewerbers im Rahmen der banküblichen Geschäftsverbindung (gem. der Grundsätze für die Durchführung des Bankauskunftsverfahrens zwischen Kreditinstituten).
A4. Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
B) Für den Entwurfsverfasser (Architekturbüro):
B2. Eigenerklärungen des Architekturbüros/Entwurfsverfassers,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß §21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe
Von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
B3. Verpflichtungserklärung des Architekturbüros (gem. § 47 VgV), im Falle einer Auftragserteilung auf das Angebot des Hauptauftragnehmers/ Bieters die zur Auftragserfüllung erforderlichen Leistungen zu erbringen.
B4. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/ Architekturbüros, Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu A4 Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer muss mindestens >= [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich:
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
Ref. Vertrag) Referenzen Realisierungs-/Vertragsmodell: Referenzen zu vergleichbaren Projekten, bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers oder als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder Totalunternehmer/Totalübernehmer agierte.
Ref Bau) Referenzen Bau: Referenzen über fertiggestellte Schulgebäude bzw. Erweiterungsbauten oder Gebäude mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen (schlüsselfertig als GU/GÜ oder TU/TÜ).
B) für den Entwurfsverfasser/ Architekturbüro:
Ref Planung) Referenzen Architektur: Referenzen für realisierte Neubau- und Erweiterungsprojekte von Schulen oder vergleichbaren Gebäuden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für jeden Leistungsteil sind jeweils bis zu fünf vergleichbare Referenzprojekte anzugeben, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Ref. Vertrag: Referenzen Realisierungs-/Vertragsmodell
— Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 1.1.2011 bis zum Tag der Veröffentlichung beauftragt worden sein (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung),
— Gesamtprojektkosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) mindestens 2,5 Mio. EUR netto.
Ref Bau: Referenzen Bau
— Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 1.1.2011 bis zum Tag der Veröffentlichung fertiggestellt worden sein,
— Gesamtprojektkosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) mindestens 2,5 Mio. EUR netto,
— (mehrgeschossige) Neubauten mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad, gewertet werden alle Gebäudetypen gem. HOAI 10.2 Objektliste Gebäude in den Honorarzonen III-V, außer Einfamilienhäuser, Wirtschaftsgebäude, Bauhöfe, Ladenbauten und Discounter.
Ref Planung: Referenzen Architektur
— Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 1.1.2011 bis zum Tag der Veröffentlichung geplant worden sein. (Zeitraum der Planungsleistung),
— Gesamtprojektkosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) mindestens 2 Mio. EUR netto,
— Neubauten von Schulen oder Erweiterungen von Schulen,
— es müssen mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 gemäß HOAI erbracht worden sein.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die im Formblatt geforderten Angaben vollständig vorliegen. Insgesamt werden jeweils maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich.
Der verlängerte Referenzzeitraum wurde im Einklang mit § 6a Abs. 3 a) VOB/A EU gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
Nach Zuschlag hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistungen gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers ausgetauscht. Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Einredeverzichtserklärungen während der Bauzeit werden nicht gegeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter I.3) genannte e-Vergabeplattform durchgeführt. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos.
2) Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen sowohl im Excel- als auch im PDF-Format innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht über die e-Vergabeplattform eingegangen sind. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Das Ausstellungsdatum für Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ bzw. „nicht älter als 13 Monate“ darf an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate bzw. 13 Monate sein. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge durch die Vergabestelle beantwortet.
3) Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise (A1-A4/B1-B4), werden fehlende Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.
Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
5) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
6) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, bekommt nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Erstangebots eine Entschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung der Planung eine Entschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR gezahlt. Entschädigungen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.