Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte an Schulen des Landkreises Hildburghausen Referenznummer der Bekanntmachung: I-10/5-02-2021-0005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-hildburghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte an Schulen des Landkreises Hildburghausen
Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräte (2 in 1 Notebooks) für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildburghausen aus Mitteln des Zusatzprogramms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des DigitalPakts Schule (Teil VI).
Landkreis Hildburghausen
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Kauf und Lieferung von mobilen Endgeräten (2 in1 Notebooks) zur dienstlichen Nutzung durch Lehrkräfte im Rahmen des digitalen Unterrichts an den Schulen des Landkreises Hildburghausen (Schulträger). Es soll unter Verwendung der verfügbaren Fördermittel eine maximale Anzahl an Geräten beschafft werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Es besteht Dringlichkeit gem. § 15 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV), weshalb die Angebotsfrist auf mind. 15 Tage, gerechnet ab dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung verkürzt wurde.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte an Schulen des Landkreises Hildburghausen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/