Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Jena nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 2133/2018

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07749
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jena.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Jena nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell

Referenznummer der Bekanntmachung: 2133/2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Jena mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von NGABreitbandnetzen).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel der Foerdermaßnahme liegt in der moeglichst umfassenden, flaechendeckenden Versorgung von privaten Haushalten und Unternehmen mit zukunftsfaehigen Breitbandinternetanschluessen und entsprechenden Diensten. Es muessen dabei mindestens die in der funktionalen Leistungsbeschreibung dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tatsaechliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebaeudewand-Innenseite entscheidend).

Bis zum 31.12.2018 besteht für die Vergabestelle die Moeglichkeit, die derzeit bereits zur Verfügung stehenden Foerdermittel weiter aufstocken zu lassen, sofern die Adresspunkte im Projektgebiet in gesicherter Weise mit noch einmal erhoehten Bandbreiten und Anschluessen versorgt werden, die eine Gigabitfaehigkeit gewaehrleisten. Die Vergabestelle moechte von diesem zeitlich beschraenkten Gigabit Upgrade Gebrauch machen.

Die Vergabestelle macht daher bereits an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass sie die Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebots darum bitten wird, ein Angebot vorzulegen, das diese Zielstellung beruecksichtigt.

Das Vorhaben soll mit Foerdermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslueckenmodells gemaeß Ziff. 3.1 der Richtlinie Foerderung zur Unterstuetzung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Foerderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 gefoerdert werden. Es liegt hierzu bereits ein vorlaeufiger Zuwendungsbescheid des Bundes vom 19.12.2017 vor. Zur KoFinanzierung werden zudem Mittel des Freistaates Thueringen herangezogen.

Ein vorab durchgefuehrtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden 3 Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Foerdermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitsluecke im Wege der Gewaehrung von Geldzuwendungen in entsprechender Hoehe. Die Wirtschaftlichkeitsluecke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche foerderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des gefoerderten Breitbandnetzes. Die Foerdermittel sind der Hoehe nach begrenzt. Ziel der Vergabestelle ist es daher, mit den zur Verfuegung stehenden Foerdermitteln eine moeglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschluessen und entsprechenden Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag.

Die Umsetzung des Projekts steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich die Vergabestelle nicht zum Abschluss von Vertraegen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Foerdermittel oder die zusaetzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel, gleich aus welchem Grund, nicht abschließend akquiriert werden können.

Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i. V. m. § 5 Abs. 4 NGARahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu beguenstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsaetzen der EU Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.

Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen: www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vergabeunterlagen: nur in digitaler Form kostenlos über www.evergabe-online.de oder www.breitbandausschreibungen.de

Kommunikation: Anfragen per Webanwendung „AnA-Web“ der e-Vergabe oder über oben angegebene E-Mail

Angebotsabgabe: digital über die Webanwendung „AnA-Web“ der e-Vergabe.

Achtung: Bitte registrieren, denn nur registrierte Nutzer werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 221-506114
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2133/2018
Bezeichnung des Auftrags:

Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Jena nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen.

Der Teilnahmeantrag kann unter Vorlage der geforderten Unterlagen und Nachweise formlos gestellt werden, muss jedoch zwingend über die Ausschreibung auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de erfolgen. Die rechtzeitige, elektronische Aktivierung auf der vorgenannten Plattform ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem Verfahren. Postalisch übersandte Teilnahmeanträge oder spätere Angebote bleiben unberücksichtigt.

Erklärungen und Nachweise können, falls sich aus den Ausführungen zu Ziff. III.1) (Teilnahmebedingungen) nichts anderes ergibt, auch als Kopie eingereicht werden. Die Vergabestelle behält sich aber vor, zur näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.

Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung in Verbindung mit der Vergabeverordnung.

Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt ausschließlich, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen.

Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen)

Erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.

Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:

— Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3 Jahren (0-1 Breitbandprojekt: 0 Punkte ± Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; 2-3 Breitbandprojekte: 10 Punkte; 4-5 Breitbandprojekte: 20 Punkte; 6-7 Breitbandprojekte: 30 Punkte; 8-9 Breitbandprojekte: 40 Punkte; ab 10 Breitbandprojekten: 50 Punkte),

— Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 3 Jahren (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),

— Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte), Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen

Zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums behält sich die Vergabestelle vor, die oben genannten Abstufungen bei der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterien vorzunehmen. Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) 4 geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über 3 Bewerbern findet eine Losauswahl statt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2021

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