Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Jena nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 2133/2018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07749
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Jena nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Jena mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von NGABreitbandnetzen).
Ziel der Foerdermaßnahme liegt in der moeglichst umfassenden, flaechendeckenden Versorgung von privaten Haushalten und Unternehmen mit zukunftsfaehigen Breitbandinternetanschluessen und entsprechenden Diensten. Es muessen dabei mindestens die in der funktionalen Leistungsbeschreibung dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tatsaechliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebaeudewand-Innenseite entscheidend).
Bis zum 31.12.2018 besteht für die Vergabestelle die Moeglichkeit, die derzeit bereits zur Verfügung stehenden Foerdermittel weiter aufstocken zu lassen, sofern die Adresspunkte im Projektgebiet in gesicherter Weise mit noch einmal erhoehten Bandbreiten und Anschluessen versorgt werden, die eine Gigabitfaehigkeit gewaehrleisten. Die Vergabestelle moechte von diesem zeitlich beschraenkten Gigabit Upgrade Gebrauch machen.
Die Vergabestelle macht daher bereits an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass sie die Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebots darum bitten wird, ein Angebot vorzulegen, das diese Zielstellung beruecksichtigt.
Das Vorhaben soll mit Foerdermitteln auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslueckenmodells gemaeß Ziff. 3.1 der Richtlinie Foerderung zur Unterstuetzung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Foerderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 gefoerdert werden. Es liegt hierzu bereits ein vorlaeufiger Zuwendungsbescheid des Bundes vom 19.12.2017 vor. Zur KoFinanzierung werden zudem Mittel des Freistaates Thueringen herangezogen.
Ein vorab durchgefuehrtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in den kommenden 3 Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der Foerdermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitsluecke im Wege der Gewaehrung von Geldzuwendungen in entsprechender Hoehe. Die Wirtschaftlichkeitsluecke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche foerderrechtliche Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des gefoerderten Breitbandnetzes. Die Foerdermittel sind der Hoehe nach begrenzt. Ziel der Vergabestelle ist es daher, mit den zur Verfuegung stehenden Foerdermitteln eine moeglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschluessen und entsprechenden Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag.
Die Umsetzung des Projekts steht gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb verpflichten sich die Vergabestelle nicht zum Abschluss von Vertraegen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Bund avisierten Foerdermittel oder die zusaetzlich notwendigen Landes- und Eigenmittel, gleich aus welchem Grund, nicht abschließend akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn. 78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i. V. m. § 5 Abs. 4 NGARahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu beguenstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsaetzen der EU Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen: www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
Vergabeunterlagen: nur in digitaler Form kostenlos über www.evergabe-online.de oder www.breitbandausschreibungen.de
Kommunikation: Anfragen per Webanwendung „AnA-Web“ der e-Vergabe oder über oben angegebene E-Mail
Angebotsabgabe: digital über die Webanwendung „AnA-Web“ der e-Vergabe.
Achtung: Bitte registrieren, denn nur registrierte Nutzer werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Jena nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen.
Der Teilnahmeantrag kann unter Vorlage der geforderten Unterlagen und Nachweise formlos gestellt werden, muss jedoch zwingend über die Ausschreibung auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de erfolgen. Die rechtzeitige, elektronische Aktivierung auf der vorgenannten Plattform ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem Verfahren. Postalisch übersandte Teilnahmeanträge oder spätere Angebote bleiben unberücksichtigt.
Erklärungen und Nachweise können, falls sich aus den Ausführungen zu Ziff. III.1) (Teilnahmebedingungen) nichts anderes ergibt, auch als Kopie eingereicht werden. Die Vergabestelle behält sich aber vor, zur näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung in Verbindung mit der Vergabeverordnung.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt ausschließlich, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen)
Erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
— Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3 Jahren (0-1 Breitbandprojekt: 0 Punkte ± Ausschluss wegen Nichterreichen der Mindeststandards; 2-3 Breitbandprojekte: 10 Punkte; 4-5 Breitbandprojekte: 20 Punkte; 6-7 Breitbandprojekte: 30 Punkte; 8-9 Breitbandprojekte: 40 Punkte; ab 10 Breitbandprojekten: 50 Punkte),
— Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 3 Jahren (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),
— Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte), Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen
Zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums behält sich die Vergabestelle vor, die oben genannten Abstufungen bei der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterien vorzunehmen. Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) 4 geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei Punktegleichstand und über 3 Bewerbern findet eine Losauswahl statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9