Komplexsanierung Staatliches Gymnasium Ernestinum, Bergallee 8, 99867 Gotha – 2. Bauabschnitt Bauteil „C“; Los 23 Referenznummer der Bekanntmachung: 02.23030.94100_0360C_L23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-gotha.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komplexsanierung Staatliches Gymnasium Ernestinum, Bergallee 8, 99867 Gotha – 2. Bauabschnitt Bauteil „C“; Los 23
Malerarbeiten
Los 23.
Staatliches Gymnasium Ernestinum
Bergallee 8
99867 Gotha
— ca. 2 600 m2 Spachtelung an Wänden, Decken, Unterzügen,
— ca. 2 150 m2 Malervlies,
— ca. 2 600 m2 Beschichtung an Wänden, Decken, Unterzügen; teilweise mehrfarbig,
— ca. 525 m2 PU-Beschichtung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Komplexsanierung Staatliches Gymnasium Ernestinum, Bergallee 8, 99867 Gotha – 2. Bauabschnitt Bauteil „C“; Los 23
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waltershausen
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.malers.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund von berechtigten Unternehmensinteressen wird auf die Bekanntgabe des Auftragswertes verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
„entsprechend der Regelungen in §160 GWB“
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landkreis-gotha.de