Rahmenvereinbarung für den Erwerb von Verkaufshütten – Lieferung Referenznummer der Bekanntmachung: OVL 674/21-41
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für den Erwerb von Verkaufshütten – Lieferung
Rahmenvereinbarung für den Erwerb von Einzelverkaufshütten und Doppelverkaufshütten für den Erfurter Weihnachtsmarkt – Lieferung.
Rahmenvereinbarung für den Neubau/Erwerb von voraussichtlich 32 Einzelverkaufshütten und 4 Doppelverkaufshütten für den Erfurter Weihnachtsmarkt für die Wirtschaftsjahre 2021 ff., als stadteigene Verkaufshütten, die durch die Stadtverwaltung Erfurt, Kulturdirektion, Abteilung Märkte und Stadtfeste vermietet werden.
Es ist davon auszugehen, dass als erste Maßnahme der Realisierung der o. g. Rahmenverenibarung 24 Einzelverkaufshütten und 4 Doppelverkaufshütten erworben werden. Entsprechend der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel können dann voraussichtlich weitere 8 Einzelverkaufshütten beauftragt werden. Grundlage der Anfertigung der o. g. Verkaufshütten ist die vorgesehende Bemusterung einer Einzel- bzw. Doppelverkaufshütte. Diese Bemusterung ist zwingend noch im IV. Quartal des Wirtschaftsjahres 2021 durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe III. 1.1)
Siehe III. 1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]9
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.erfurt.de