WLAN Erweiterung Referenznummer der Bekanntmachung: SHK IT 0001/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-weimar.de/
Abschnitt II: Gegenstand
WLAN Erweiterung
Lieferung, Installation, Einweisung, Schulung und Lizenzen für WLAN Access-Points und WLAN-Controller.
Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH
Henry-van-de-Velde-Straße 2
99425 Weimar
Das SHK strebt eine flächendeckende WLAN-Versorgung an. Dazu wird der Ausbau der aktiven Netzwerkinfrastruktur geplant und ausgeschrieben. Durch einen externen Dienstleister wurde eine umfassende WLAN-Ausleuchtung der o. g. Gebäude durchgeführt inklusive Festlegung der benötigten Anzahl von Access Points und deren Montagepunkte. Die erforderlichen aktiven Netzwerkkomponenten (Access Points, WLAN-Controller) werden vom Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar mit dieser Ausschreibung beschafft.
Installation der zu liefernden Access-Points des Typs Standard A
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Sophien- und Hufeland-Klinikum
Abteilung Medizintechnik
Henry-van-de-Velde-Straße 2
99425 Weimar
Herr Markus Erdmann
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können bis zum 3.8.2021 elektronisch über das Vergabeportal gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBDR59U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.