Lieferung von 2 Niederflur-Stadtlinien-Omnibussen Referenznummer der Bekanntmachung: VBN L 09/2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-nordhausen.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von 2 Niederflur-Stadtlinien-Omnibussen

Referenznummer der Bekanntmachung: VBN L 09/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von 2 Niederflur-Stadtlinien-Omnibussen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Hauptort der Ausführung:

Nordhausen

Robert-Blum-Straße 1

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von 2 Niederflur-Stadtlinien-Omnibussen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Energieverbrauch und Umweltauswirkungen / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Technische Angaben / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Servicestützpunkt im Umkreis von 25 km / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Gewährleistung / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Integration in den vorhandenen Fuhrpark / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe Beschreibung im Lastenheft, wie zum Beispiel:

— Pkt. 8.4.2 Besondere Funktionen Türen I und II,

— Pkt. 8.6 Klimatisierung,

— Pkt. 8.8.2 Inneninformation,

— Pkt. 13.1.1 Generator.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 103-272298
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VBN L 09/2021
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von 2 Niederflur-Stadtlinien-Omnibussen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/07/2021
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Grundsätzlich sind folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:

— Erklärung zur Datenschutzgrundverordnung DSGVO.

Der Bestbieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen (3 bis 5 Tage).

Die Formulare können freiwillig bereits mit Angebotsabgabe eingereicht werden.

— Ergänz. Vertragsbedingungen zu §§ 12,15,17,18 ThürVgG,

— Ergänz. Vertragsbedingungen Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),

— Ergänz. Vertragsbedingungen Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).

Bei Einsatz von Nachunternehmern werden auf Verlangen der Vergabestelle zusätzlich abgefordert:

— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,

— Nachunternehmererklärung zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§§ 10,12 Abs. 2 u. 15 Abs.2ThürVgG),

— Nachunternehmererklärung zur Beachtung ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 ThürVgG).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung Erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/07/2021

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