Lieferung von 2 Niederflur-Stadtlinien-Omnibussen Referenznummer der Bekanntmachung: VBN L 09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-nordhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 2 Niederflur-Stadtlinien-Omnibussen
Lieferung von 2 Niederflur-Stadtlinien-Omnibussen.
Nordhausen
Robert-Blum-Straße 1
Lieferung von 2 Niederflur-Stadtlinien-Omnibussen.
Siehe Beschreibung im Lastenheft, wie zum Beispiel:
— Pkt. 8.4.2 Besondere Funktionen Türen I und II,
— Pkt. 8.6 Klimatisierung,
— Pkt. 8.8.2 Inneninformation,
— Pkt. 13.1.1 Generator.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 2 Niederflur-Stadtlinien-Omnibussen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Grundsätzlich sind folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärung zur Datenschutzgrundverordnung DSGVO.
Der Bestbieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen (3 bis 5 Tage).
Die Formulare können freiwillig bereits mit Angebotsabgabe eingereicht werden.
— Ergänz. Vertragsbedingungen zu §§ 12,15,17,18 ThürVgG,
— Ergänz. Vertragsbedingungen Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Ergänz. Vertragsbedingungen Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Bei Einsatz von Nachunternehmern werden auf Verlangen der Vergabestelle zusätzlich abgefordert:
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Nachunternehmererklärung zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§§ 10,12 Abs. 2 u. 15 Abs.2ThürVgG),
— Nachunternehmererklärung zur Beachtung ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 ThürVgG).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung Erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.