Ostschule Gera, Karl-Liebknecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung Schulgebäude und Ersatzneubau Turnhalle Referenznummer der Bekanntmachung: 21 VOB 087 + 088
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ostschule Gera, Karl-Liebknecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung Schulgebäude und Ersatzneubau Turnhalle
Gebäudereinigung; Schließsystem.
Los 22 Gebäudereinigung – Vergabe-Nr. 21 VOB 087
Auf dem Grundstück Karl — Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut.
Gleichzeitig wird eine 1,5-fach Sporthalle neu gebaut. Für diesen Neubau sind Gebäudereinigungsarbeiten auszuführen.
Folgende Grobmengen sollen ausgeführt werden:
— 1 525 qm Baugrobreinigung,
— 1 Schuttcontainer Bauschutt,
— 1 Schuttcontainer Holz,
— 1 Schuttcontainer Kunsstoffe,
— 1 525 qm Baufeinreinigung,
— 650 qm Reinigung Pfosten-Riegel-Fassade Glasfassade, außen und innen, außen mit Hubsteiger.
Los 29 Schließsystem — Vergabe-Nr. 21 VOB 088
Auf dem Grundstück Karl — Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut. Auf dem gleichen Grundstück wird eine Sporthalle neugebaut.
In diesem Zusammenhang wird für beide Gebäude ein neues Schließsystem eingebaut.
Folgende Grobmengen sollen ausgeführt werden:
— elektronische Schließanlage mit 9 elektronischen Zylindern,
— 1 Schließanlagen Verwaltungsprogramm, einschl, installieren und einrichten,
— 1 Handprogrammiergerät,
— mechanische Schließanlage mit 160 mechanischen Zylindern, davon 80 Stück mit Handhabe,
— 70 Stück Einzelschlüssel,
— 80 Stück Gruppen- und Hauptschlüssel,
— 8 Stück Generalhauptschlüssel.
Stand: 8.7.2021.
Ende der Angebotsfrist: 19.8.2021, 11.00 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die imFormblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zubelegen.
Siehe III.1.1).
Siehe III.1.1).
Verpflichtungen des Bieters gemäß § 12 a des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG.
Diese Verpflichtungserklärungen werden nachträglich, jedoch nur vom Bestbieter nachgefordert. Alle Verpflichtungserklärungen sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sind vorab einsehbar unter: https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung (Öffnungsverfahren) nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de