Bekanntmachung Auftragsvergabe Energetische Sanierung Wucke-Schule, Bad Salzungen, Architekt Referenznummer der Bekanntmachung: 30215a-21-I-deu-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzungen
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wartburgkreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung Auftragsvergabe Energetische Sanierung Wucke-Schule, Bad Salzungen, Architekt
Architektenleistungen für die energetische Sanierung der Christian-Ludwig-Wucke-Schule in Bad Salzungen.
Landratsamt Wartburgkreis
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Das Landratsamt Wartburgkreis beabsichtigt, Objektplanungsleistungen (Gebäude) für die energetische Sanierung der Christian-Ludwig-Wucke-Schule — staatliches regionales Förderzentrum in Bad Salzungen zu vergeben. Es sollen die Leistungsphasen (LP) 1-9 gem. HOAI §§ 33 bis 37 (zunächst min. LP 1-4, ggf. bereits bis LP 6) vergeben werden. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Die Vertragsmuster (KVM) auf der Grundlage der Neufassung (HOAI 2021) werden den Bietern im Zuge der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Für das Gebäude liegt ein Maßnahmekonzept aus dem Jahr 2020 vor. (s. Unterlagen). Für die energetische Sanierung wurden hier Gesamtkosten i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR geschätzt. Als weitere planerische Grundlagen für das Bauvorhaben liegen entsprechende dwg-Dateien vor. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Ziel ist es, das Bauvorhaben bis zum 31.8.2023 fertigzustellen.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen nach HOAI.
2021-2027
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architekt
Ort: Bad Salzungen
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der elektronischen Rechnungslegung an das Landratsamt Wartburgkreis.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9UR5B5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer