8 Stück Transporter bis 3,5 Tonnen in verschiedenen Ausführungen (4 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1216934-U41
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E55321749
Abschnitt II: Gegenstand
8 Stück Transporter bis 3,5 Tonnen in verschiedenen Ausführungen (4 Lose)
Neukauf von 8 Stück Transporter bis 3,5 Tonnen in folgender Ausführung:
— Los 1: 2 Stück Pritschenwagen mit Doppelkabine für den Standort Ronneburg,
— Los 2: 1 Stück Pritschenwagen mit Doppelkabine und Plane-/Spriegelaufbau für den Standort Ronneburg,
— Los 3: 4 Stück Kleinbusse für den Standort Ronneburg,
— Los 4: 1 Stück Kastenwagen mit Hochdach für den Standort Aue (Hartenstein).
Durch den Auftragnehmer erfolgt die amtliche Zulassung (mit Kennzeichen: C-...) der Fahrzeuge.
Erst danach erfolgt die Anlieferung, Entladung, Übergabe, Einweisung und Abnahme.
2 Stück (baugleich) Pritschenwagen mit Doppelkabine für den Standort Ronneburg
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Ronneburg
Paitzdorfer Straße 34
07580 Ronneburg
— Dieselmotor, Schadstoffnorm mind. Euro 6,
— Leistung von 110 bis 130 kW,
— Allradantrieb/Hinterachs-Differentialsperre,
— Radstand von 3 400 bis 3 700 mm,
— zulässige Gesamtmasse von 3 000 bis 3 500 kg.
1 Stück Pritschenwagen mit Doppelkabine und Plane-/Spriegelaufbau für den Standort Ronneburg
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Ronneburg
Paitzdorfer Straße 34
07580 Ronneburg
— Dieselmotor, Schadstoffnorm mind. Euro 6,
— Leistung von 110 bis 130 kW,
— Allradantrieb/Hinterachs-Differentialsperre,
— Radstand von 3 400 bis 3 700 mm,
— zulässige Gesamtmasse von 3 000 bis 3 500 kg.
4 Stück Kleinbusse für den Standort Ronneburg
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Ronneburg
Paitzdorfer Straße 34
07580 Ronneburg
— Dieselmotor, Schadstoffnorm mind. Euro 6,
— Leistung von 110 bis 130 kW,
— Allradantrieb/Hinterachs-Differentialsperre,
— Radstand von 3 000 bis 3 200 mm,
— zulässige Gesamtmasse von 3 000 bis 3 500 kg.
1 Stück Kastenwagen mit Hochdach für den Standort Aue
Wismut GmbH
Standort Aue
Talstraße 7
08118 Hartenstein
— Dieselmotor, Schadstoffnorm Euro 6,
— Leistung von 110 bis 130 kW,
— Allradantrieb / Hinterachs-Differentialsperre,
— Radstand von 3 400 bis 3 700 mm,
— Hochdach von 2 000 bis 2 500 mm,
— zulässige Gesamtmasse von 3 000 bis 3 500 kg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 2289 / 499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.