Arbeitsmedizinische Betreuung für die Stadtverwaltung Jena für die Jahre 2022/2023 mit der Option auf Verlängerung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VGV-PO-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische Betreuung für die Stadtverwaltung Jena für die Jahre 2022/2023 mit der Option auf Verlängerung
Auf der Grundlage von § 11 des Gesetztes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbetitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG), umfass die ausgeschriebene Leistung die kompletten arbeitsmedizinieschen Untersuchungen und die Betreuung der Beschäftigen, einschließlich aller Beamten, der Stadtverwaltung Jena und ihrer Eigebetriebe (JenaKultur, Kommunale Immobilie Jena und jenarbeit) auf der Basis von § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherhetisingenieure und ander Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) in Verbindung mit § 15 der Biostoffverordnung, den Unfallverhütungsvorschriften/ Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) DGUV – Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention); DGUV – Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) sowie der DGUV Information 240 - 011 bis 204 - 460 Handlungsanleitungen/ Untersuchungsgrundästze, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV 2016) sowie zutreffender berufsgenossenschaftlicher Grundsätze.
Die Stadtverwaltung Jena als Auftraggeber hat zurzeit, inkl. der Eigenbetriebe, ca. 1862 Beschäftigte, darunter einige Verwaltungsbeamte und ca. 129 Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst, arbeitsdmedizinisch zu betreuen. Hinzu kommen ca. 324 Beschäftigte in den freiwillen Feuerwehren Jenas und Umgebung. Neben dem Verwaltungspersonal, was die Hauptgruppe der Beschäftigten ausmacht, sind neben der besonderen Berufsgruppe der Feuerwehr nachfolgende Berufsgruppen zu betreuen:
— Beschäftigte in technischen Berufen (u. a. Hausmeister, ca. 75 Mitarbeiter),
— Erzieherinnen in Kindertagesstätten (ca. 247 Mitarbeiter),
— Musiker (ca. 75 Mitarbeiter).
Entsprechend liegt neben der arbeitsmedizinischen Grudnbetreuung der Schwerpunkt bei der Abwicklung der Untersuchungen nach den Untersuchungsgrundsätzen G 20, G 25, G 26.3, G 37, G41 und G 42.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Jena
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).