Arbeitsmedizinische Betreuung für die Stadtverwaltung Jena für die Jahre 2022/2023 mit der Option auf Verlängerung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VGV-PO-01

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jena.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=400956
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=400956
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitsmedizinische Betreuung für die Stadtverwaltung Jena für die Jahre 2022/2023 mit der Option auf Verlängerung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VGV-PO-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auf der Grundlage von § 11 des Gesetztes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbetitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG), umfass die ausgeschriebene Leistung die kompletten arbeitsmedizinieschen Untersuchungen und die Betreuung der Beschäftigen, einschließlich aller Beamten, der Stadtverwaltung Jena und ihrer Eigebetriebe (JenaKultur, Kommunale Immobilie Jena und jenarbeit) auf der Basis von § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherhetisingenieure und ander Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) in Verbindung mit § 15 der Biostoffverordnung, den Unfallverhütungsvorschriften/ Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) DGUV – Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention); DGUV – Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) sowie der DGUV Information 240 - 011 bis 204 - 460 Handlungsanleitungen/ Untersuchungsgrundästze, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV 2016) sowie zutreffender berufsgenossenschaftlicher Grundsätze.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadtverwaltung Jena als Auftraggeber hat zurzeit, inkl. der Eigenbetriebe, ca. 1862 Beschäftigte, darunter einige Verwaltungsbeamte und ca. 129 Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst, arbeitsdmedizinisch zu betreuen. Hinzu kommen ca. 324 Beschäftigte in den freiwillen Feuerwehren Jenas und Umgebung. Neben dem Verwaltungspersonal, was die Hauptgruppe der Beschäftigten ausmacht, sind neben der besonderen Berufsgruppe der Feuerwehr nachfolgende Berufsgruppen zu betreuen:

— Beschäftigte in technischen Berufen (u. a. Hausmeister, ca. 75 Mitarbeiter),

— Erzieherinnen in Kindertagesstätten (ca. 247 Mitarbeiter),

— Musiker (ca. 75 Mitarbeiter).

Entsprechend liegt neben der arbeitsmedizinischen Grudnbetreuung der Schwerpunkt bei der Abwicklung der Untersuchungen nach den Untersuchungsgrundsätzen G 20, G 25, G 26.3, G 37, G41 und G 42.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/08/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/08/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:

Jena

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Weimar
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/07/2021

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