Los 18 Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: I-10/5-01-2021-0019
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-hildburghausen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.landkreis-hildburghausen.de/Aktuelles-Covid-19/Vergabe-%C3%B6ffentlicher-Auftr%C3%A4ge/Aktuelle-Vergabeverfahren-Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Los 18 Fliesenarbeiten
Erbringung von Fliesenarbeiten für den Schulstandort Schulcampus Waldstraße 11a in 98646 Hildburghausen.
Waldstraße 11a
98646 Hildburghausen
— ca. 230 m2 Bodenfliesenbelag auf Zementestrich und Gussasphaltestrich,
— ca. 440 m2 Wandfliesenbelag in verschiedenen Formaten und Farben einschl. Abdichtung,
— ca. 6 St. Wandbündige Spiegel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen; bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen:
1. allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Anschrift, Rechtsform, ggf. Gegenstand des Unternehmens, ggf. Nummer der Eintragung in ein öffentliches Register, Registergericht, gesetzlicher Vertreter/Inhaber (Name, Geburtsdatum/-ort, Staatsangehörigkeit) bzw. Kontaktperson, Kontaktdaten,
2. Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (IHK),
3. Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gemäß Formblatt 124 EU),
4. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt) sowie Freistellungbescheinigung nach § 48b EStG,
5. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gemäß Formblatt 124 EU); auf gesondertes Verlangen: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
6. Eigenerklärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze: Eigenerklärung, dass bestimmte Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen gemäß den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen; bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in Euro jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (gemäß Formblatt 124 EU),
2. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gemäß Formblatt 124 EU).
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen; bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
1. Eigenerklärung zur Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II.2.4) vergleichbar sind (gemäß Formblatt 124 EU), für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, eignungsverleihende Unternehmen/Unterauftragnehmer jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil; auf gesondertes Verlangen: für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit den im Formblatt 124 EU genannten Mindestangaben in Anlehnung an das Formblatt 444,
2. Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (gemäß Formblatt 124 EU); auf gesondertes Verlangen: Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
3. Angabe, für welche Leistungen der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist (gemäß Formblatt 235).
Bei der Abgabe eines Angebots für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
III 2.2.1) Sicherheiten, Vertragsstrafen, Zahlungsbedingungen, Vertragsbedingungen:
Es gelten die BVB gem. Formblatt 214 sowie die Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B, soweit in den Vergabeunterlagen nicht abweichend geregelt. Im Übrigen gilt die VOB/B.
III 2.2.2) Rechtsform von Bietergemeinschaften, Einsatz von Unterauftragnehmern:
Es gelten die Teilnahmebedingungen gem. Formblatt 212 EU. I.Ü. siehe Ziffer VI.3).
III 2.2.3) Erklärungen gem. Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG):
Die Bieter verpflichten sich mit der Abgabe Ihres Angebots, gem. den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts, vor Zuschlagserteilung die nach dem ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist nachzureichen. Verfristete Vorlage führt zum Ausschluss. Die geforderten Erklärungen sind einsehbar unter:
https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Hildburghausen SG Zentrale Vergabe, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen
Auftraggeber und seine Vertreter. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen, es gilt § 14 EU VOB/A.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 vorzulegen und müssen alle Mitglieder sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Sie müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
2. Leistungen von Unterauftragnehmern sind mit dem Angebot im Formblatt 235 zu benennen. Die Bieter der engeren Wahl haben auf gesondertes Verlangen fristgemäß den/die Unterauftragnehmer zu benennen und einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen.
3. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot hierfür vorgesehene Kapazitäten im Formblatt 235 zu benennen. Bieter der engeren Wahl haben auf gesondertes Verlangen fristgemäß einen Verfügbarkeitsnachweis für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eignungsleihe für die berufliche Befähigung/Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen für die diese Kapazitäten benötigt werden. Bei Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeiten müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben.
4. Soweit als Nachweis der Eignung (siehe Ziffer III.1.1 bis III.1.3) die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) gefordert wird, ist die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten als Nachweis ebenso zugelassen. Als vorläufiger Nachweis wird anstatt der Eigenerklärung des Bieters gemäß Formblatt 124 auch die Vorlage einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen, die auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers fristgemäß vorzulegen sind. Gleichwertige Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen des Herkunftslandes oder des Niederlassungslandes des Bewerbers/Bieters werden anerkannt. Die Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden oder ihnen ist eine amtliche Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Hinsichtlich der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen gilt anderes, wenn der Auftraggeber aufgrund eines vorherigen Verfahrens bereits im Besitz der Unterlagen ist und vom Bieter auf diesen Umstand hingewiesen wird.
5. Elektronische Kommunikation: Angebote können nur über die angegebene Vergabeplattform (Ziffer I.3.) abgegeben werden; eine kostenlose Registrierung ist erforderlich. Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen und werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Es ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung oder Aufklärung, ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform geführt wird. Da hierbei Fristen gesetzt werden, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich tagesaktuell zu informieren, ob Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Die Versäumung bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters. Registrierte Bieter werden über abrufbare Informationen per E-Mail benachrichtigt. Bieteranfragen sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer