Neubau des Verbindungssammler zwischen RÜB und Kläranlage Rohr Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_ZWAS_02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zella-Mehlis
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98544
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zwas.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.zwas.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt/Weinstrasse
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipr-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Verbindungssammler zwischen RÜB und Kläranlage Rohr
Neubau eines ca. 910 m langen Verbindungssammler DN 300 aus GFK-Rohren einschl. Schachtbauwerken zwischen einem neuen Regenüberlaufbecken und der neuen Kläranlage Rohr.
— Verbau-, Erd- und Grundwasserhaltungsarbeiten,
— Leitungsverlegung,
— offene Gewässerquerungen (Mühlgraben und Schwarza),
— offene Straßenquerung (L 1140),
— Unterquerung einer unter Denkmalschutz stehenden Klostermauer.
Zweckverband Wasser und Abwasser Suhl
Am Schießstand 30
98544 Zella-Mehlis
Das Baufeld befindet sich im Bereich Sportplatz Rohr in Richtung bestehendes Kläranlagengelände Rohr
Neubau eines ca. 910 m langen langen Verbindungssammler DN 300 aus GFK-Rohren einschl. Schachtbauwerken zwischen einem neuen Regenüberlaufbecken und der neuen Kläranlage Rohr.
— Verbau-, Erd- und Grundwasserhaltungsarbeiten,
— Leitungsverlegung,
— offene Gewässerquerungen (Mühlgraben und Schwarza),
— offene Straßenquerung (L 1140),
— Unterquerung einer unter Denkmalschutz stehenden Klostermauer.
Das Vorhaben wird durch Landesmittel des Landes Thüringen im Zuge der Richtlinie für die Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz gefördert und unterliegt somit den hierin enthaltenen Förderrichtlinien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Nachweise nach dem ThürVgG sind nur vom Bestbieter vorzulegen (§ 12 a Abs. 1 ThürVgG).
Die Nachweise sind als Einzelbieter und von jedem Mitglied einer BG zu erbringen.
Vorzulegende Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Das Formblatt 124 ist auch von Bietern mit PQ-Nachweis auszufüllen.
Zur Beurteilung der Eignung gemäß § 16b EU Abs. (1) VOB/A sind durch die Bieter folgende Nachweise beizubringen:
a) Nachweis der gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A),
b) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
c) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. (1) Pkt. 1-10 und Abs. (6) Pkt. 1-8 VOB/A.
d) Eigenerklärung anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister nach §5 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zu ersetzen (§ 6a Abs. (2) Nr. 7 VOB/A).
Der AG erkennt alternativ zur Eigenerklärung Eignung in den Vergabeunterlagen gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Die durch die Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z. B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z. B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikation entbindet die Bieterinnen nicht von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen (siehe oben)
Auf Verlangen hat der Bieter die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise unaufgefordert innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen. Eine Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots
Die geforderten Nachweise nach dem ThürVgG sind nur vom Bestbieter vorzulegen (§ 12 a Abs. 1 ThürVgG).
Die Nachweise sind als Einzelbieter und von einer BIEGE insgesamt zu erbringen. Vorzulegende Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Das Formblatt 124 ist auch von Bietern mit PQ-Nachweis auszufüllen.
Zur Beurteilung der Eignung gemäß § 16b EU Abs. (1) VOB/A sind durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
a) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherungs-deckung (Eigenerklärung).
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden von jeweils [Betrag gelöscht] EUR (Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu ersetzen (§ 6b EU Abs. (1) Nr. 2 VOB/A).
b) Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsleistungen.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger nachzuweisen.
(§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
c) Freistellungsbescheinigung nach § 48 EstG.
d) Unbedenklichkeitsbescheinigung/Nachweise der Krankenkassen.
Der AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z. B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden. Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z. B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikation entbindet den Bieter nicht von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen (siehe oben)
Auf Verlangen hat die Bieterin entsprechende Nachweise unaufgefordert innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen. Eine Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Nachweise sind als Einzelbieter und von einer BIEGE insgesamt zu erbringen. Vorzulegende Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Das Formblatt 124 ist auch von Bietern mit PQ-Nachweis auszufüllen.
Die genannten Referenzen sind in dem Formblatt einzutragen (siehe Tabelle für Referenzen in den Vergabeunterlagen)
Zur Beurteilung der Eignung gemäß § 16b EU Abs. (1) VOB/A sind durch die Bieter folgende Nachweise beizubringen:
Mindestanforderung:
a) Nachweis der Güteüberwachung – bestehend aus Fremd- u. Eigenüberwachung für den Bau, die Sanierung, Inspektion und Reinigung von Entwässerungskanälen und -leitungen. Die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau“ – RAL-GZ 961, min. AK 1 oder AK 2 in Verbindung mit einer Fremdüberwachungsvertrag in ihrer jeweils gültigen Fassung sind zu erfüllen.
Ein Bieter, der diese Anforderung nicht erfüllt wird zwingend ausgeschlossen.
b) Benennung von mindestens 3 Referenzen der letzten 6 Geschäftsjahre (einschl. 2020), vergleichbaren Leistungen (hier: Bauarbeiten (KG 300, 500) zum Neubau von Abwasserkanälen inkl. peripherer Anlagen mit Angabe des Rechnungswertes, des Auftraggebers und der Leistungszeit auf Grundlage des beiliegenden Formblattes 124 (§ 6a EU Nr. 3a) VOB/A) sowie der beiliegenden Referenztabelle.
Referenz 1 und 2:
Kanalbau mit vergleichbarem Rohrdurchmesser und Verlegelängen von mindestens 500 m unter Berücksichtigung der Gütebestimmungen RAL GZ 961, siehe nachfolgend
Referenz 3:
Kanalbau mit vergleichbarem Rohrdurchmesser und vergleichbarer Verlegelänge unter Berücksichtigung der Gütebestimmungen RAL GZ 961, siehe nachfolgend, zusätzlich vergleichbare Verlegetiefe und vergleichbare Grundwasser- und Verbauverhältnisse
Bei vorgesehenen Unternehmerleistungen für Teilleistungen sind die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen zu benennen und ebenfalls qualifizierte Referenzen zu den benannten geforderten vergleichbaren Leistungen sowie alle geforderten Nachweise beizufügen.
c) Erklärung des Bieters zum Nachunternehmereinsatz.
d) Erklärung des Bieters zur Bildung einer Bietergemeinschaft (Formblatt 234), sofern zutreffend.
Der AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Die durch die Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z. B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z. B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikation entbindet den Bieter nicht von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen (siehe oben)
Auf Verlangen hat der Bieter entsprechende Nachweise unaufgefordert innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen. Eine Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme,
— Sicherheit für Mangelansprüche in Höhe von 3 % der Bruttoabrechnungssumme für 5 Jahre und 3 Monate nach Abnahme,
— Verjährungsfrist für Mangelansprüche 5 Jahre.
Verlängert sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach Mangelbeseitigung, verbleiben Mängelanspruchsbürgschaften auch für die verlängerte Verjährungsfrist beim Auftraggeber. Die Übergabe reduzierter Mängelanspruchsbürgschaften Zug um Zug gegen Herausgabe der ursprünglichen Mängelanspruchsbürgschaften ist möglich.
Wesentliche finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß VOB/B und nach den besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter
Nebenangebote:
Nebenangebote sind ausdrücklich erwünscht und zugelassen,
Mindestbedingungen siehe Vergabeunterlagen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit und Funktionsfähigkeit ist mit dem Angebot zu führen.
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit der Abgabe eines Hauptangebotes zulässig
Eignungs- und Zuschlagskriterien:
Eignungsmatrix siehe Vergabeunterlagen.
Einziges Zuschlagskriterium: Preis
Abschnitt IV: Verfahren
Öffnung über die elektronische Datenbank
Fr. Dörr, ZWAS
Fr. Hoffmann, ZWAS
Hr. Jäger, ZWAS
Hr. Göbel, ipr
Fr. Fuchs, ipr
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YN3DW5F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]54
Fax: [gelöscht]59
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 ff. GWB. Voraussetzung für einen Nachprüfungsantrag ist eine Rüge gem. § 160 Abs. 3 GWB. Auf die Fristen des § 134 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]54
Fax: [gelöscht]59