Bauleistungen für die Errichtung einer passiven FTTB-Infrastruktur in der Stadt Weimar
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99427
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://sw-weimar.de/swg/
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungen für die Errichtung einer passiven FTTB-Infrastruktur in der Stadt Weimar
Der Auftraggeber plant die Errichtung einer FTTB-fähigen Leerrohr- und Glasfaserinfrastruktur, die in dessen Eigentum verbleibt. Für die Realisierung der Bauleistungen wird mit diesem Verfahren ein leistungsfähiges Tiefbauunternehmen gesucht, welches die erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschließlich Bau, Montage, Materialbeschaffung, Baunebenleistungen wie Vermessung, Dokumentation und Baustellensicherung übernimmt. Vorgesehen ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über den gesamten Zeitraum der Bauarbeiten.
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt nach Ziffer 3.2 (Betreibermodell) der Breitbandrichtlinie des Bundes.
„Weimar Süd“
Stadt Weimar
Mit diesem Verfahren sollen geeignete Tiefbauunternehmen identifiziert werden, die passive Breitbandinfrastrukturen (POP-Gebäude, Glasfaserverteiler, Leerrohre, Glasfaser, Schächte, Hausanschlüsse) sowie die hierfür erforderlichen Tiefbauarbeiten im Projektgebiet bereitstellen. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete innerhalb der administrativen Grenzen der Stadt Weimar, die als weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in welchen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Bei der Festlegung des Erschließungsgebietes sind die auf das Markterkundungsverfahren eingegangenen Rückmeldungen der Netzbetreiber berücksichtigt worden.
Für alle im Erschließungsgebiet befindlichen Adressen sind zuverlässig symmetrische Bandbreiten von einem Gigabit/s zu gewährleisten. Die Realisierung der Bauleistung muss nach den Standards des einheitlichen Materialkonzeptes des Bundes/ Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur erfolgen. Die Vorgaben sind einzusehen unter: https://atenekom.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/projekttraeger-breitband/infrastrukturprojekte/materialkonzept/
Voraussichtliche Leistungsmengen im Los 1:
— 64 500 m Tiefbauarbeiten in befestigter und unbefestigter Oberfläche,
— 151 605 m Leerrohrverbände liefern und verlegen,
— 353 801 m LWL-Kabel liefern und verlegen,
— 2 PoP-Gebäude mit passiver Infrastruktur liefern und errichten,
— 32 Glasfasernetzverteiler liefern und errichten,
— 48 Kabelschächte liefern und errichten,
— 231 Hausanschlüssen herstellen (max.),
Ein ausführliches Leistungsverzeichnis unter detaillierter Angabe der Leistungsmengen sowie den einzuhaltenden Qualitätsstandards wird den geeigneten Bewerbern im Zuge der nachfolgenden Angebotsaufforderung übermittelt. Weitere Angaben sind dem Begleitdokument zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
„Weimar Nord“
Stadt Weimar
Mit diesem Verfahren sollen geeignete Tiefbauunternehmen identifiziert werden, die passive Breitbandinfrastrukturen (POP-Gebäude, Glasfaserverteiler, Leerrohre, Glasfaser, Schächte, Hausanschlüsse) sowie die hierfür erforderlichen Tiefbauarbeiten im Projektgebiet bereitstellen. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete innerhalb der administrativen Grenzen der Stadt Weimar, die als weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in welchen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Bei der Festlegung des Erschließungsgebietes sind die auf das Markterkundungsverfahren eingegangenen Rückmeldungen der Netzbetreiber berücksichtigt worden.
Für alle im Erschließungsgebiet befindlichen Adressen sind zuverlässig symmetrische Bandbreiten von einem Gigabit/s zu gewährleisten. Die Realisierung der Bauleistung muss nach den Standards des einheitlichen Materialkonzeptes des Bundes/ Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur erfolgen. Die Vorgaben sind einzusehen unter: https://atenekom.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/projekttraeger-breitband/infrastrukturprojekte/materialkonzept/
Voraussichtliche Leistungsmengen im Los 2:
— 43 400 m Tiefbauarbeiten in befestigter und unbefestigter Oberfläche,
— 109 100 m Leerrohrverbände liefern und verlegen,
— 196. 842 m LWL-Kabel liefern und verlegen,
— 2 PoP-Gebäude mit passiver Infrastruktur liefern und errichten,
— 22 Glasfasernetzverteiler liefern und errichten,
— 35 Kabelschächte liefern und errichten,
— 186 Hausanschlüssen herstellen,
Ein ausführliches Leistungsverzeichnis unter detaillierter Angabe der Leistungsmengen sowie den einzuhaltenden Qualitätsstandards wird den geeigneten Bewerbern im Zuge der nachfolgenden Angebotsaufforderung übermittelt. Weitere Angaben sind dem Begleitdokument zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
„zusätzliche Hausanschlüsse in Weimar Süd“
Stadt Weimar
Mit diesem Verfahren sollen geeignete Tiefbauunternehmen identifiziert werden, die passive Breitbandinfrastrukturen (POP-Gebäude, Glasfaserverteiler, Leerrohre, Glasfaser, Schächte, Hausanschlüsse) sowie die hierfür erforderlichen Tiefbauarbeiten im Projektgebiet bereitstellen. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete innerhalb der administrativen Grenzen der Stadt Weimar, die als weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in welchen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Bei der Festlegung des Erschließungsgebietes sind die auf das Markterkundungsverfahren eingegangenen Rückmeldungen der Netzbetreiber berücksichtigt worden.
Für alle im Erschließungsgebiet befindlichen Adressen sind zuverlässig symmetrische Bandbreiten von einem Gigabit/s zu gewährleisten. Die Realisierung der Bauleistung muss nach den Standards des einheitlichen Materialkonzeptes des Bundes/ Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur erfolgen. Die Vorgaben sind einzusehen unter: https://atenekom.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/projekttraeger-breitband/infrastrukturprojekte/materialkonzept/
Voraussichtliche Leistungsmengen im Los 3:
— 8.770 m Bohrpressung zur Herstellung von 557 Hausanschlüsse (max.).
Ein ausführliches Leistungsverzeichnis unter detaillierter Angabe der Leistungsmengen sowie den einzuhaltenden Qualitätsstandards wird den geeigneten Bewerbern im Zuge der nachfolgenden Angebotsaufforderung übermittelt. Weitere Angaben sind dem Begleitdokument zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
„zusätzliche Hausanschlüsse in Weimar Nord“
Stadt Weimar
Mit diesem Verfahren sollen geeignete Tiefbauunternehmen identifiziert werden, die passive Breitbandinfrastrukturen (POP-Gebäude, Glasfaserverteiler, Leerrohre, Glasfaser, Schächte, Hausanschlüsse) sowie die hierfür erforderlichen Tiefbauarbeiten im Projektgebiet bereitstellen. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete innerhalb der administrativen Grenzen der Stadt Weimar, die als weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in welchen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Bei der Festlegung des Erschließungsgebietes sind die auf das Markterkundungsverfahren eingegangenen Rückmeldungen der Netzbetreiber berücksichtigt worden.
Für alle im Erschließungsgebiet befindlichen Adressen sind zuverlässig symmetrische Bandbreiten von einem Gigabit/s zu gewährleisten. Die Realisierung der Bauleistung muss nach den Standards des einheitlichen Materialkonzeptes des Bundes/ Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur erfolgen. Die Vorgaben sind einzusehen unter: https://atenekom.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/projekttraeger-breitband/infrastrukturprojekte/materialkonzept/
Voraussichtliche Leistungsmengen im Los 4:
— 3.940 m Bohrpressung zur Herstellung von 244 Hausanschlüsse (max.).
Ein ausführliches Leistungsverzeichnis unter detaillierter Angabe der Leistungsmengen sowie den einzuhaltenden Qualitätsstandards wird den geeigneten Bewerbern im Zuge der nachfolgenden Angebotsaufforderung übermittelt. Weitere Angaben sind dem Begleitdokument zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
„Weimar Süd“
Abschnitt V: Auftragsvergabe
„Weimar Nord“
Abschnitt V: Auftragsvergabe
„zusätzliche Hausanschlüsse in Weimar Süd“
Abschnitt V: Auftragsvergabe
„zusätzliche Hausanschlüsse in Weimar Nord“
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung des Verfahrens gem. § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A, § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV
Es ist vorgesehen, die korrigierten Leistungsmengen erneut in einem Vergabeverfahren auszuschreiben. Dies betrifft allerdings nicht die Lose 3 und 4. Diese werden voraussichtlich nicht neu ausgeschrieben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4