Ausschreibung „Wissenschaftliche Begleitung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit 2021-2024 (WB-LDTW)“ durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) Referenznummer der Bekanntmachung: TMBJS - WB-LDTW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bildung.thueringen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung „Wissenschaftliche Begleitung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit 2021-2024 (WB-LDTW)“ durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS)
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Referat Jugendpolitik (im Folgenden: Auftraggeber, AG), beabsichtigt für die Jahre 2021 bis 2024 eine wissenschaftliche Begleitung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit zu vergeben.
Der Freistaat Thüringen fördert im Rahmen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit die dort im Kapitel 4 genannten Strukturen und Projekte (www.denkbunt-thueringen.de), teils in alleiniger Finanzierung, teils in Ko-Finanzierung von Bundesprogrammen. Die Strukturen und Projekte sollen eine wissenschaftlich fundierte Praxisberatung und -begleitung erhalten. Sie vermittelt ihnen die neuesten Kenntnisse über die Wirksamkeit von Präventions- und Interventionsprojekten im Themenfeld Demokratiearbeit und Rechtsextremismus und berät sie bei der Verbesserung der Projektperformanz. Die Projektbegleitung sichert den Transfer der Erfahrungen und unterstützt die Träger bei der Optimierung ihres Projektmanagements. Sie sichert außerdem den Informationsfluss zwischen Strukturen und Projekten einerseits und Landeskoordinierungsstelle andererseits ab und sorgt so für die Einbindung aller Maßnahmen in das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit.
Die einzelnen Aufgaben sind in 2 Lose aufgeteilt:
— Los A: Begleitung und Vernetzung der lokalen Partnerschaften für Demokratie,
— Los B: Begleitung, Vernetzung und Bewertung der landesweiten (überregionalen) Präventionsprojekte.
Die Laufzeit der wissenschaftlichen Begleitung beider Lose beginnt am 1. Oktober 2021 und endet zunächst am 31. Dezember 2022. Eine weitere Beauftragung über das Jahr 2022 bis zum Auslaufen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ (voraussichtlich Ende 2024) hinaus ist, vorbehaltlich der Entscheidung über die Verwendung der Haushaltsmittel und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, vorgesehen. Hierzu wird auf die vertragliche Verlängerungsoption hingewiesen.
Begleitung und Vernetzung der lokalen Partnerschaften für Demokratie
Thüringenweit
Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) hat die Umsetzung der folgenden Aufgaben zu gewährleisten. Die Laufzeit der wissenschaftlichen Begleitung beider Lose beginnt am 1. Oktober 2021 und endet zunächst am 31. Dezember 2022. Eine weitere Beauftragung über das Jahr 2022 bis zum Auslaufen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ (voraussichtlich Ende 2024) hinaus ist, vorbehaltlich der Entscheidung über die Verwendung der Haushaltsmittel und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, vorgesehen. Hierzu wird auf die vertragliche Verlängerungsoption hingewiesen.
Hinsichtlich der Treffen/ Sitzungen muss nicht mit folgenden Positionen gerechnet werden, sofern dies nicht explizit angegeben ist: Catering, Honorare für Moderation oder Dozenten, Protokollierung, Evaluation, Raummiete.
Zu den Aufgaben des Loses A gehören:
a) Jedes Jahr ist ein regionales Vernetzungstreffen für die Thüringer Partnerschaften für Demokratie in jeder Planungsregion (Nord, Süd-West, Mitte, Ost) vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten.
Pro Treffen ist mit 4 Zeitstunden und 25 teilnehmenden Personen sowie einer Raummiete von [Betrag gelöscht] EUR zu planen.
b) Jedes Jahr sind 2 zentrale Vernetzungstreffen für die Thüringer Partnerschaften für Demokratie in Erfurt vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten.
Pro Treffen ist mit 8 Zeitstunden und 50 teilnehmenden Personen zu rechnen. Eine Ergebnis-Protokollierung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung anzufertigen.
c) Einmal jährlich sind die Thüringer Partnerschaften für Demokratie und die jeweiligen Jugendforen vor Ort zu beraten im Rahmen der Prozessberatung, Zielexplikation sowie zu Entwicklungsworkshops.
Pro Beratung ist mit 4 Zeitstunden und 10 teilnehmenden Personen zu rechnen.
d) Einmal jährlich ist eine zentrale Fortbildungsveranstaltung für die Koordinierungsstellen der Partnerschaften für Demokratie inhaltlich und organisatorisch abzuwickeln. Die Fortbildungsveranstaltung findet jeweils in Erfurt statt.
Pro Veranstaltung ist mit 8 Zeitstunden und 15 teilnehmenden Personen zu planen. Eine Ergebnis-Protokollierung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung anzufertigen.
e) Zweimal jährlich ist mit der Koordinierungsstelle des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit eine Rückkopplung und ein Austausch zu Handlungserfordernissen zu gewährleisten.
Die Treffen finden in Erfurt statt. Pro Treffen ist mit 2 Zeitstunden und 4 teilnehmenden Personen zu rechnen. Eine Ergebnis-Protokollierung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung anzufertigen.
f) Eine regelmäßige telefonische Beratung der Thüringer Partnerschaften für Demokratie ist nach Bedarf zu gewährleisten.
Eine weitere Beauftragung über das Jahr 2022 bis zum Auslaufen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ (voraussichtlich Ende 2024) hinaus ist, vorbehaltlich der Entscheidung über die Verwendung der Haushaltsmittel und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, vorgesehen. Hierzu wird auf die vertragliche Verlängerungsoption hingewiesen.
Begleitung, Vernetzung und Bewertung der landesweiten (überregionalen) Präventionsprojekte
Thüringenweit
Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) hat die Umsetzung der folgenden Aufgaben zu gewährleisten. Die Laufzeit der wissenschaftlichen Begleitung beider Lose beginnt am 1. Oktober 2021 und endet zunächst am 31. Dezember 2022. Eine weitere Beauftragung über das Jahr 2022 bis zum Auslaufen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ (voraussichtlich Ende 2024) hinaus ist, vorbehaltlich der Entscheidung über die Verwendung der Haushaltsmittel und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, vorgesehen. Hierzu wird auf die vertragliche Verlängerungsoption hingewiesen.
Hinsichtlich der Treffen/ Sitzungen muss nicht mit folgenden Positionen gerechnet werden, sofern dies nicht explizit angegeben ist: Catering, Honorare für Moderation oder Dozenten, Protokollierung, Evaluation, Raummiete.
Zu den Aufgaben des Loses B gehören:
a) Jährlich zu Jahresbeginn sind die Zielvereinbarungen (ZV) mit den Strukturprojekten und den zentralen Projekten des Landesprogramms zu erarbeiten (Mobile Beratung, Opferberatung, Ausstiegsberatung, Beratung im Sport, Beratung in der Feuerwehr, Netzwerk für Demokratie und Courage, Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage, KomRex der FSU Jena, Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft, Beratungsstelle Islam in Thüringen, D-Netz für Distanzierungsarbeit).
Hierbei sind die ZV des vergangenen Jahres zu bilanzieren. Für das laufende Jahr sind die ZV mit den Trägern vorzubereiten und im Entwurf zu erstellen und der Abschluss der ZV mit der Koordinierungsstelle des Landesprogramms zu moderieren. Im weiteren Verlauf sind die ZV jährlich zu prüfen und zu bilanzieren.
Pro ZV ist mit ca. 10 Seiten und mit 3 Treffen (10 Zeitstunden) pro Träger sowie einem Treffen (2 Zeitstunden) mit der Koordinierungsstelle zu rechnen.
b) Pro Jahr sind 2 Antragsberatungssitzungen zum Landesprogramm vorzubereiten, indem die eingereichten Projektanträge aufbereitet und Exzerpte aller Anträge erstellt werden.
Pro Termin (Mai und Oktober) ist mit 20 Projektanträgen zu rechnen. Das Antragsformular enthält 8 Seiten und ist unter www.denkbunt-thueringen.de abrufbar.
c) Die jährliche Sommertagung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit ist vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten. Hierzu ist die gesamte inhaltliche und organisatorische Abwicklung der gesamten Tagung erforderlich.
Eine inhaltliche Absprache mit der Koordinierungsstelle des Landesprogramms ist jeweils im I. Quartal des Jahres vorzunehmen.
Für die Tagung ist mit 8 Zeitstunden und 150 teilnehmenden Personen zu rechnen. Weiterhin sind Raummiete, Catering, Honorare für Moderation und 5 Dozenten, die Veranstaltungsevaluation und eine Ergebnis-Dokumentation zu planen. Die Evaluation und die Ergebnis-Dokumentation (50 Seiten) sind innerhalb von 2 Monaten nach der Tagung vorzulegen.
Eine weitere Beauftragung über das Jahr 2022 bis zum Auslaufen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ (voraussichtlich Ende 2024) hinaus ist, vorbehaltlich der Entscheidung über die Verwendung der Haushaltsmittel und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, vorgesehen. Hierzu wird auf die vertragliche Verlängerungsoption hingewiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Mit dem Angebot ist zu erklären, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung des Absehens vom Ausschluss nach § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWG zu ermöglichen,
— Im Falle der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist eine gültige Gewerbean- bzw. -um-meldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie im pdf-Format einzureichen, entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit,
— Es darf kein Eintrag in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie (EG) Nr. 2580/2001 (https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/) vorliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung,
— Bieter müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt nicht älter als 31.3.2021 im pdf-Format,
— Bieter müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Bescheinigung der Krankenkasse nicht älter als 31.3.2021 im pdf-Format, im Falle von mehreren Beschäftigten von der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind,
— Bieter müssen eine Niederlassung in Deutschland besitzen, um einen kurzfristigen persönlichen Austausch in Präsenz zu gewährleisten.
Eigenerklärung des Bieters: Es ist darzulegen, auf welchen Gebieten sich der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ ggf. der Nachunternehmer insgesamt engagiert. Es sind die Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte zu benennen und die in der betrieblichen Tätigkeit angesammelten wesentlichen Erfahrungen darzustellen. Die Darstellung soll einen Überblick über die grundsätzliche Fachkunde/ Kompetenz des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft, ggf. im Hinblick auf den Eignungsverleiher (Nachunternehmer), im Bereich der zu erbringenden Leistung ermöglichen.
Eine geeignete Referenz je Los über ausgeführte Leistungen aus den letzten 3 Kalenderjahren vor Angebotsabgabe ist anzugeben, die einen Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen aufweist und damit Aufschluss über die berufliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters gibt.
Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer weder über eine Ausbildung im Beratungsbereich und/ oder Projektmanagement oder über eine vergleichbare langjährige Tätigkeit verfügt bzw. wenn die Eigenerklärung nicht mit dem Angebot vorgelegt oder nachgereicht wurde.
Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine geeignete Referenz vorliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich nach Kenntnis gegenüber der GFAW zu rügen (§ 160 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Angebote gegenüber der GFAW geltend gemacht werden.