Open-House-Verfahren „Sekundärprävention“ – Fachlos 03: Programm Ernährungsberatung Referenznummer der Bekanntmachung: 114/2021-OH

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]16
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYR6LH/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Open-House-Verfahren „Sekundärprävention“ – Fachlos 03: Programm Ernährungsberatung

Referenznummer der Bekanntmachung: 114/2021-OH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V – Fachlos 03: Programm Ernährungsberatung – im Rahmen eines sog. „Open-House-Modells“. Weitere Informationen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEG Thüringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V – Fachlos 03: Programm Ernährungsberatung – im Rahmen eines sog. „Open-House-Modells“. D. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.

Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse anfordern. Bitte geben Sie bei der Anforderung der Teilnahmeunterlagen unbedingt die genaue Bezeichnung und die Vergabenummer des OH-Verfahrens gemäß Punkt II.1.1) an. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und schriftlich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle der Auftraggeberin einzureichen, wobei die Rahmenvereinbarung (Vertrag) in 2-facher Ausführung einzureichen ist. Zusätzlich sind die Teilnahmeunterlagen vorab als Scan per E-Mail an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse zu übersenden. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen als Scan per E-Mail ausreichend. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen erstmals bis zum 15.9.2021 und anschließend bis zum 1.4.2022 einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Teilnahmemöglichkeit zu verlängern; eine solche Verlängerung wird rechtzeitig vor Ablauf der letztmaligen Einreichungsmöglichkeit (derzeit: 1.4.2022) durch eine Änderungsbekanntmachung mitgeteilt. Die Bewerber werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.

Fällt der Ablauf der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist zum Ablauf des folgenden Werktags.

Die Auftraggeberin wird Bewerber, die als Vertragspartner in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein neuer Teilnahmeantrag kann zur nächstmöglichen Teilnahmefrist eingereicht werden.

Leistungsbeginn ist – abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeunterlagen – in der Regel 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist; der genaue Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Vor Leistungsbeginn haben die Teilnehmer an einer Programmeinweisung teilzunehmen (siehe § 4 Abs. 4 Rahmenvereinbarung).

Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft sobald die Auftraggeberin nach Eingang der vollständigen und durch den Bewerber unterzeichneten Teilnahmeunterlagen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Einreichungsfrist.

Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätestens zum Ablauf des 31.12.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung abgeschlossener Rahmenvereinbarungen insbesondere möglich ist, wenn festgestellt wird, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit die personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen gemäß des Rahmenkonzepts (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) nicht (mehr) erfüllt.

Bei Unklarheiten und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern, denen die Teilnahmeunterlagen übersendet wurden, die aber noch keinen Teilnahmeantrag eingereicht haben, zur Verfügung zu stellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Eigenerklärung Haftpflichtversicherung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen,

— ggf. Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Personelle Anforderungen

Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss

— DiätassistentIn oder

— AbsolventIn mit dem Abschluss Diplom, Bachelor oder Master of Science Oecotrophologie/Ernährungswissenschaft oder fachverwandter Studiengänge mit Zusatzqualifikation entsprechend der den Zertifikaten zugrundeliegenden Curricula (Ernährungsberater/DGE, Ernährungsmedizinischer Berater/DGE, VDD-Fortbildungszertifikat, Zertifikat „Ernährungsberater VDOE“, VFED-Zertifizierung, QUETHEB-Registrierung),

Oder Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen „indikationsspezifische Kenntnisse der Pathophysiologie und Diätetik“ sowie „Ernährungspsychologie und Methodik/Kommunikation“ einer/s anerkannten Institution/Fachverbandes,

— Ärztin/Arzt mit gültigem Fortbildungsnachweis „Ernährungsmedizin“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer.

Weitere Voraussetzungen sind:

— mind. 2 Jahre Berufs- oder Praxiserfahrung in Ernährungsberatung von Menschen mit den genannten Diagnosegruppen,

— Erfahrung im Umgang mit einer Software für Ernährungsanalyse und -auswertung Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Anwendungen,

— Teilnahme an einer Programmeinweisung.

Zusätzliche personelle Anforderungen für Beratung zu speziellen Indikationen ErnährungsberaterInnen, die zu speziellen Indikationen der Essstörungen (F 50.-) beraten, müssen folgende zusätzlichen Anforderungen erfüllen:

— Zusatzqualifikation „Essstörungen“ durch Fachverbände, Berufsverbände oder Fachgesellschaften mit einem Mindestumfang von 16 Unterrichtseinheiten (UE),

— mind. 2-jährige Berufserfahrung in der Ernährungsberatung von Menschen mit Essstörungen,

— fachlicher Austausch, z. B. durch Mitgliedschaft in einer Fachgesellschaft/-verband, Zusammenarbeit mit einer psychotherapeutischen/ärztlichen Praxis, Klinik.

Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Fachkräfte, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifischer Begriffe beherrschen.

Räumliche Anforderungen

Die räumliche Ausstattung muss in angemessener Größe, z. B ausreichender Platz für Begleitpersonen bei Kindern, vorgehalten werden und die Umsetzung des Konzeptes ermöglichen.

Die Mindestvoraussetzungen sind:

— Beratungsraum für Einzelberatungen/ Erst- und Auswertungsgespräch/Testungen mit Tisch und Stühlen.

Die Räume und Flächen sind in einem einwandfreien, hygienisch sauberen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendem Zustand vorzuhalten. Eine ausreichende Belüftung und Beheizung der Räume ist zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Räume barrierefrei zugängig sein. Eine räumliche und/oder zeitliche Vermischung von medizinisch-therapeutischen und gewerblichen Leistungen ist nicht zulässig.

Materiell-technische Anforderungen

Für die Programmdurchführung bestehen die folgenden apparativen Mindestvoraussetzungen.

— PC/ Laptop/ Tablet mit Zugang zum Internet,

— Drucker und Scanner,

— Software für Ernährungsanalyse und -auswertung; basierend auf dem Bundeslebensmittelschlüssel BLS, wie z. B.

—— NutriGuide,

—— PRODI,

—— DGExpert,

—— OptiDiet,

—— ernährungsmanager professional,

—— BodyCaP Vital – Die Ernährungssoftware.

— Seminar- und Präsentationstechnik (Beamer, Flipchart oder Whiteboard, ...),

— schriftliche, verständlich und gut leserlich gestaltete Informationen und Arbeitsblätter entsprechend den Diagnosen (Quellen: z. B. ernährungsrelevante Fachgesellschaften/-verbände, Ernährungssoftware),

— Anschauungstafeln und/oder Modelle (DGE-Lebensmittelpyramide, -Ernährungskreis, Portionsgrößen, Lebensmittelmoulagen),

— Messgeräte:

—— Blutdruckmessgeräte (normale und große Manschette),

—— Personenwaage bis 200 kg in 100 g Schritten,

—— Küchenwaage,

—— Maßband.

Die Geräte sind stets in einem gewarteten und technisch einwandfreien sowie hygienisch sauberen Zustand zu halten.

Auf Verlangen der Auftraggeberin sind geeignete Nachweise (z. B. Zertifikate/Belege) einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/04/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/04/2022
Ortszeit: 23:59

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben („Pflichtfelder“), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, „Zuschlagskriterien“ und „Bedingungen für die Öffnung der Angebote“ sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher nur hilfsweise.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYR6LH

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

㤠134 Informations- und Wartepflicht.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...

§ 135 Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat...

§ 160 Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...

§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.

(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2021

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