Beschaffung von 4 Dieselbussen Referenznummer der Bekanntmachung: Sekt/E/06/21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3641 / 688-340
Fax: +49 3641 / 688-345
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 4 Dieselbussen
Beschaffung von 4 Dieselbussen, davon 2 Standard-Niederflurbusse und 2 Gelenkbusse.
Zugelassen nach StVZO.
07745 Jena
Beschaffung von 4 Dieselbussen, davon 2 Standard-Niederflurbusse und 2 Gelenkbusse.
Zugelassen nach StVZO.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung über:
— Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung zur Eignung (124) oder EEE,
— Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Eigenerklärung zur Eignung über:
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Eigenerklärung zur Eignung über:
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenz),
— Angaben zu Arbeitskräften,
— Zertifizierungsurkunde zur Qualitätssicherung nach ISO 9000 ff oder gleichwertig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag und Angebot sind ausschließlich digital auf der Vergabeplattform einzureichen.
Eine Abgabe des Angebots per Telefax bzw. E-Mail ist ausgeschlossen. Zur Registrierung und Freischaltung auf der Vergabeplattform muss sich zwingend der Bieter unter: [gelöscht] melden, er wird danach von der Vergabestelle zur Plattform hinzugefügt und wird automatisch per Mail informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 361 / 57332-1254
Fax: +49 361 / 57332-1059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Der AG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
3) der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des AG gerügt hat,
4) der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.