Winterdienst auf Gehwegen, Treppen und Brücken in der Stadt Gera Referenznummer der Bekanntmachung: 21 VgV 015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gera.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst auf Gehwegen, Treppen und Brücken in der Stadt Gera
Die Stadt Gera vergibt Winterdienstaufgaben wie Schneeräumung und Glatteisbeseitigung auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fußgängerbrücken, Fahrradwegen sowie in Fußgängertunnels an Firmen, die diese Arbeiten eigenverantwortlich ausführen können.
Es werden nur komplette Winterdienstleistungen, d. h. Schneeberäumung, Glättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten (oder nach Anweisung des AG) vergeben.
Winterdienst auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fahrradwegen und in Fußgängertunnels in der Stadt Gera.
Gera Langenberg/Rusitz/Wachholderbaum
Winterdienstleistungen auf einer Gesamtfläche von: 1 093 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen.
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2022-31.3.2023.
Winterdienst auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fahrradwegen und in Fußgängertunnels in der Stadt Gera.
Gera Bieblach-Ost
Winterdienstleistungen auf einer Gesamtfläche von: 2 396 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen.
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2022-31.3.2023.
Winterdienst auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fahrradwegen und in Fußgängertunnels in der Stadt Gera.
Gera Untermhaus
Winterdienstleistungen auf einer Gesamtfläche von: 3 844 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen.
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2022-31.3.2023.
Winterdienst auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fahrradwegen und in Fußgängertunnels in der Stadt Gera.
Gera Debschwitz/Gera-West/Heinrichsgrün
Winterdienstleistungen auf einer Gesamtfläche von: 13 546 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen.
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2022-31.3.2023.
Winterdienst auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fahrradwegen und in Fußgängertunnels in der Stadt Gera.
Gera Wintergarten/Zwötzen/Liebschwitz
Winterdienstleistungen auf einer Gesamtfläche von: 7 270 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen.
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2022-31.3.2023.
Winterdienst auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fahrradwegen und in Fußgängertunnels in der Stadt Gera.
Gera Lusan 1
Winterdienstleistungen auf einer Gesamtfläche von: 12 045 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen.
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2022-31.3.2023.
Winterdienst auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fahrradwegen und in Fußgängertunnels in der Stadt Gera.
Gera-Mitte/Gera-Ost
Winterdienstleistungen auf einer Gesamtfläche von: 5 940 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen.
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2022-31.3.2023.
Winterdienst auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fahrradwegen und in Fußgängertunnels in der Stadt Gera.
Brücken im Stadtgebiet Gera
Winterdienstleistungen auf einer Gesamtfläche von: 7 244 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen.
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2022-31.3.2023.
Winterdienst auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fahrradwegen und in Fußgängertunnels in der Stadt Gera.
Gera Lusan 2
Winterdienstleistungen auf einer Gesamtfläche von: 3 925 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen.
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2022-31.3.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsanforderungen nach § 122 GWB:
Eigenerklärung des Bieters mittels Formblatt 124 LD. Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung.229734.pdf
Die Eignung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Siehe III.1.1).
Siehe III.1.1).
Voraussetzung für die Teilnahme an der Angebotsabgabe ist, dass der Bieter die uneingeschränkte Fähigkeit besitzt, die für Gehbahnen, Fußgängerbrücken usw. vorgesehenen Fahrzeuge, deren Gesamtbelastung von 0,8 t je Einzelrad nicht überschreiten soll, zur Verfügung zu stellen. Der Bieter muss über eine ausreichende Anzahl an Arbeitskräften verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Gera, Zentrale Vergabe- und Submissions stelle, Raum 003, Kornmarkt 12, 07545 Gera
Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verpflichtungen des Bieters gemäß § 12a des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG.
Diese Verpflichtungserklärungen werden nachträglich, jedoch nur vom Bestbieter nachgefordert. Alle Verpflichtungserklärungen sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sind vorab einsehbar unter: https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de